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Version vom 4. August 2008, 23:23 Uhr
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist daher Kulturgutschutz.
Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.
Ziel und Zweck
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Das kulturelle Erbe ist für jede Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte und Herkunft zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität und als Alleinstellungsmerkmal ein Anker in der modernen Welt.
Denkmalschutz in Fürth
Löbliche Beispiele
- Sanierung des Lochnerschen Gartenhaus
- Totalsanierung und Neuplanung des Areals rund um den Südstadtpark
Verstöße/Verbrechen wider dem Denkmalschutz
- "Flächensanierung" am Gänsberg
- Durchbruch des Königsplatzes
- rigorose Abrisse am Geismann-Areal
- Abriss der alten Post und des alten Krankenhauses
- Abriss der Sahlmannvilla am Bahnhofsplatz
- Abriss der Neumannvilla, ehemals Königswarterstr.
- Abriss des Cafe Fürst, ehemals Ludwig-Erhard-Str. 2
- Abriss des Fischhäusla, ehemals Würzburgerstr. 1
- Abriss der Lehmusschen Kinderbewahranstalt, ehemals Birkenstr. 9
- Abriss des Kurhaus auf der alten Veste
- Abriss des Gasthaus zum goldenen Hirschen,bzw.Hirschgarten ehemals Zirndorfer Str. 5-7