Gunther von Aufseß: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gunther von Aufseß''' gehört zu den Pfarrern, die Stelleninhaber der  beiden unierten Pfarreien St. Sebald in Nürnberg und [[St. Peter und Paul]] in [[Poppenreuth]] waren.  
'''Gunther von Aufseß''' gehört zu den Pfarrern, die Stelleninhaber der  beiden unierten Pfarreien St. Sebald in Nürnberg und [[St. Peter und Paul]] in [[Poppenreuth]] waren.  

Aktuelle Version vom 29. Januar 2024, 00:34 Uhr

Gunther von Aufseß gehört zu den Pfarrern, die Stelleninhaber der beiden unierten Pfarreien St. Sebald in Nürnberg und St. Peter und Paul in Poppenreuth waren.

Er trat die Pfarrstelle in Poppenreuth 1344 an. In seiner Amtszeit scheint die direkte Abhängigkeit der Kirche St. Sebald von der Mutterpfarrei in Poppenreuth beendet worden zu sein.[1] Als incorporierter Verband bestanden die beiden Gemeinden aber forthin immer noch.

Gunther von Aufseß war auch Domherr zu Bamberg und durfte Capläne bzw. Pfarrvikare anstellen.

1337: Pfarrvikar Chunrat Mentelein
1342: Pfarrvikar Hermann Ebner.

Gunther von Aufseß starb im Jahr 1350. Sein Nachfolger wurde Friedrich Graf zu Castell.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Andreas Würfel: Diptycha Ecclesiae Sebaldinae ...; Nürnberg 1756; Seite 46

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