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|Todesdatum=1990/10/09
 
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|Auszeichnung Bemerkung=Großes Verdienstkreutz
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Dr. jur. '''Maximilian Nüchterlein''' (geb. [[17. Juni]] [[1913]] in Fürth, gest. [[9. Oktober]] [[1990]] in Nürnberg) war Jurist und Mitglied des Bayerischen Senats.
 
Dr. jur. '''Maximilian Nüchterlein''' (geb. [[17. Juni]] [[1913]] in Fürth, gest. [[9. Oktober]] [[1990]] in Nürnberg) war Jurist und Mitglied des Bayerischen Senats.
 
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__NOTOC__
 
== Leben und Wirken ==
 
== Leben und Wirken ==
Maximilian Nüchterlein besuchte die Volksschule und das humanistisches Gymnasium in Fürth und legte [[1932]] sein Abitur ab. Anschließend studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) von [[1932]] bis [[1935]] Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Während seines Studiums wurde er Mitglied der nichtschlagenden Studentenverbindung [https://de.wikipedia.org/wiki/AGV_M%C3%BCnchen Akademischer Gesangsverein München] (AGV). [[1935]] legte Nüchterlein sein erstes Staatsexamen ab, [[1940]] sein zweites Staatsexamen, obwohl er bereits seit [[1939]] zum Wehrdienst eingezogen war. Sein Thema zur Promotion in Erlangen lautete: ''Das Verhältnis der Rechtsmängelhaftung zu anderen Rechtsbehelfen, unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Rechtsmängelhaftung beim Kauf zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB''. Während des [[2. Weltkrieg]]es kam er in Gefangenschaft und kehrte erst [[1946]] wieder aus der Kriegsgefangenschaft zurück.  
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Maximilian Nüchterlein besuchte die Volksschule und das humanistisches Gymnasium in Fürth und legte [[1932]] sein Abitur ab. Anschließend studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) von [[1932]] bis [[1935]] Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Während seines Studiums wurde er Mitglied der nichtschlagenden Studentenverbindung [https://de.wikipedia.org/wiki/AGV_M%C3%BCnchen Akademischer Gesangsverein München] (AGV). [[1935]] legte Nüchterlein sein erstes Staatsexamen ab, [[1940]] sein zweites Staatsexamen, obwohl er bereits seit [[1939]] zum Kriegsdienst eingezogen war. Sein Thema zur Promotion in Erlangen lautete: ''Das Verhältnis der Rechtsmängelhaftung zu anderen Rechtsbehelfen, unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Rechtsmängelhaftung beim Kauf zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB''. Während des [[2. Weltkrieg]]es kam er in Gefangenschaft und kehrte erst [[1946]] wieder aus der Kriegsgefangenschaft zurück.  
    
[[1947]] trat er als Mitarbeiter in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Er wurde [[1949]] zum Landgerichtsrat (heute Richter am Landgericht) ernannt. [[1953]] wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab [[1962]] leitete er als Senatspräsident einen Senat des Oberlandesgerichtes und wurde [[1965]] Vizepräsident des Oberlandesgerichtes. Nüchterlein war von [[1970]] bis zum [[30. April]] [[1978]] Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und von [[1977]] bis [[1978]] stellvertretender Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
 
[[1947]] trat er als Mitarbeiter in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Er wurde [[1949]] zum Landgerichtsrat (heute Richter am Landgericht) ernannt. [[1953]] wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab [[1962]] leitete er als Senatspräsident einen Senat des Oberlandesgerichtes und wurde [[1965]] Vizepräsident des Oberlandesgerichtes. Nüchterlein war von [[1970]] bis zum [[30. April]] [[1978]] Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und von [[1977]] bis [[1978]] stellvertretender Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.