Kaspar Friedrich Baumhemmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde.
Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde.
Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher [[Eduard Hirt]] bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher [[Eduard Hirt]] bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund.  
Auch die befragte Maurermeisterswitwe Margaretha Meyer bekräftigte die Aussagen von Baumhemmer, war mit ihm vollkommen zufrieden und sagte dauernde Beschäftigung zu. Die beiden gemeindlichen Kollegien erhoben keine Einwände gegen das Baumhemmer’sche Gesuch, der Magistrat dagegen wies ihn mit Beschluss vom 24. November 1845 ab. Zur Begründung, die hauptsächlich vom zuständigen Rechtsrat [[Eduard Köppel|Koeppel]] stammte, führte man an, dass der Gesuchsteller kaum die Lehre abgeschlossen habe und sein Verdienst zur Ernährung einer 6-köpfigen Familie nicht ausreiche, zudem die Witwe Meyer bei ihrem beschränkten Gewerbebetrieb keinen nachhaltigen Verdienst zusichern kann. Sodann wären das beiderseitig vorhandene Vermögen und auch die Einkünfte der Verlobten aus dem Obst- und Gemüsehandel infolge vieler Konkurrenten zu gering. Schließlich hatte noch eine polizeiliche Visitation – bei der das unerlaubte uneheliche Zusammenleben festgestellt wurde – ergeben, dass Baumhemmer mit seiner Verlobten und deren Kindern in fortwährenden Zwistigkeiten leben würde, die ein gedeihliches Fortkommen der Witwe Seeling und ihrer Kinder nicht erwarten ließ.


Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen. Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
Am 13. März 1846 stellte Baumhemmer ein erneutes Gesuch. Er teilte mit, dass er nun seit drei Monaten beim Maurermeister Friedrich Schmidt bei einem Lohn von 1 f. pro Tag in Arbeit und der gemachte Vorwurf über Zwist mit seiner Braut unzutreffend ist. Der vorgeladene Maurermeister Schmidt bezeugte die Angaben, lobte Baumhemmer als einen geschickten und fleißigen Arbeiter, und bemerkte, dass er ihn fernerhin in Arbeit behalte, der Lohn in den Wintermonaten jedoch 40 x. beträgt. Weiter wurde der Vormund der Seeling’schen Kinder, der Nürnberger Fußbote Johann Michael Beninger (auch Böhninger), vernommen, der seit November letzten Jahres ein sehr ordentliches Betragen des Maurergesellen feststellte und daher seine Zustimmung zur Verehelichung erteilte. Nachdem die beiden gemeindlichen Kollegien ihr Einverständnis wiederholten, erteilte der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 27. April 1846 die Genehmigung zur Niederlassung als Insasse und zur Verehelichung. Dabei wurde der Witwe Seeling ihre bisherige Lizenz für den Obst- und Gemüsehandel belassen. Als Auswärtiger hatte Baumhemmer eine Aufnahmegebühr von 5 f. 24 x. zu bezahlen. Er verpflichtete sich, als Aversum zur Straßenbeleuchtungskasse 36 x., als Jahresbeitrag hierzu 24 x. und als wöchentliches Almosen 3 x. zu leisten, die bisherigen Leistungen der Witwe Seeling wurden abgeschrieben. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist des öffentlichen Aushangs der Bekanntmachung über die Aufnahme in den Gemeindeverband am 30. Mai 1846 wurden am gleichen Tag die Aufnahmeurkunde und das Kopulationsattest ausgestellt.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
 
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen (besteuert seit 17. Juli 1869<ref name="FB-KB">Familienbogen Bau(m)hemmer, Friedrich Kaspar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>). Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>


Kaspar Friedrich Baumhemmer starb im Alter von 69 Jahren.
Kaspar Friedrich Baumhemmer starb im Alter von 69 Jahren.


== Familie ==
== Familie ==
Kaspar Friedrich Baumhemmer heiratete im Alter von 26 Jahren am 22. Juni 1846 in Fürth die 42-jährige Witwe ‚Eva‘ Barbara Seeling, geborene Vollmer (geb. 22. Januar 1804 in Fürth)<ref>Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1844–1857, S. 30</ref>, die mehrere Kinder zu versorgen hatte. Knapp zwei Monate vor der Eheschließung kam die Tochter ‚Kunigunda‘ Barbara Baumhemmer (geb. 30. April 1846) zur Welt. Zwei Jahre später folgte Sohn Konrad (geb. 13. April 1848; gest. 28. Juni 1850).  
Kaspar Friedrich Baumhemmer heiratete im Alter von 26 Jahren am 22. Juni 1846 in Fürth die 42-jährige Witwe ‚Eva‘ Barbara Seeling, geborene Vollmer (geb. 22. Januar 1804 in Fürth)<ref>Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1844–1857, S. 30</ref>, die vier ersteheliche Kinder zu versorgen hatte. Knapp zwei Monate vor der Eheschließung kam die Tochter ‚Kunigunda‘ Barbara Baumhemmer (geb. 30. April 1846) zur Welt. Zwei Jahre später folgte Sohn Konrad (geb. 13. April 1848; gest. 28. Juni 1850).  


Die Tochter Kunigunda machte später Probleme, mit 15 Jahren war sie von zu Hause ausgerissen. 1868 stand die nun als Metalleinlegerin Arbeitende wegen Betrugs, 1874 wegen Diebstahls vor dem Fürther Bezirksgericht.<ref>Fürther Tagblatt vom 28. Nov. 1868, Fürther neueste Nachrichten vom 14. Juni 1874</ref> Im Jahr 1876 kam sie für ein halbes Jahr in ein Arbeitshaus.<ref>Fürther Tagblatt vom 14. April 1876</ref>  
Die Tochter Kunigunda machte später Probleme, mit 15 Jahren war sie von zu Hause ausgerissen. 1868 stand die nun als Metalleinlegerin Arbeitende wegen Betrugs, 1874 wegen Diebstahls vor dem Fürther Bezirksgericht.<ref>Fürther Tagblatt vom 28. Nov. 1868, Fürther neueste Nachrichten vom 14. Juni 1874</ref> Im Jahr 1876 kam sie für ein halbes Jahr in ein Arbeitshaus.<ref>Fürther Tagblatt vom 14. April 1876</ref>  


Seine Ehefrau Eva starb am 13. April 1861 an Entkräftung. Baumhemmer ging mit 41 Jahren eine zweite Ehe ein, er heiratete am 9. September 1861 in Fürth die 32-jährige ledige Webermeisterstochter Christine Steger (geb. 8. März 1829 in [[wikipedia:Pegnitz (Stadt)|Pegnitz]]). Vier von fünf Kindern dieser Ehe waren Totgeburten. Als zweites Kind kam Barbara Carolina Baumhemmer (geb. 9. Januar 1864) zur Welt, die sich am 15. Februar 1885 mit dem Schreiner Johann Kaspar Held verheiratete.
Seine Ehefrau Eva starb am 13. April 1861 an Entkräftung. Baumhemmer ging mit 41 Jahren eine zweite Ehe ein, er heiratete am 9. September 1861 in Fürth die 32-jährige ledige Webermeisterstochter Christine Steger (geb. 8. März 1829 in [[wikipedia:Pegnitz (Stadt)|Pegnitz]]).<ref>Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1858–1865, S. 97</ref> Vier von fünf Kindern dieser Ehe waren Totgeburten. Als zweites Kind kam Barbara Carolina Baumhemmer (geb. 9. Januar 1864) zur Welt, die sich am 15. Februar 1885 mit dem Schreiner Johann Kaspar Held verheiratete; sie starb im Kindbett kurz nach der Geburt ihres vierten Kindes am 3. Januar 1890.


Die Witwe Christine Baumhemmer verstarb im Alter von 61 Jahren am 30. Dezember 1890, sie wurde drei Tage später auf dem neuen Fürther [[Städtischer Friedhof|Friedhof]] begraben.
Die Witwe Christine Baumhemmer verstarb im Alter von 61 Jahren am 30. Dezember 1890, sie wurde drei Tage später auf dem neuen Fürther [[Städtischer Friedhof|Friedhof]] begraben.
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==== Adresse der Witwe ====
==== Adresse der Witwe ====
* 1891: [[Königstraße 59]]<ref>Adressbuch von 1891</ref>
* 1888: „Königsstraße“ 137<ref name="FB-KB"/><ref>Adressbuch von 1891</ref> (ab 1890 [[Königstraße 59]]), seit 15. Dez. 1888 bei ihrer Tochter Barb. Carol. Held


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 8. Februar 2024, 10:05 Uhr

Kaspar Friedrich Baumhemmer (geb. 25. September 1819 in Burgfarrnbach[1]; gest. 14. Oktober 1888 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurergeselle, auch Tüncher, und Maurermeister.

Leben

Er kam als uneheliches Kind der Barbara Baumhemmer (1791–?), Stieftochter des verstorbenen Burgfarrnbacher Tagelöhners Georg Schmidt zur Welt. Taufpate war der Schuhmachergeselle Caspar Friedrich Schmidt (1802–1861), Stiefbruder seiner Mutter.[1] Als Kaspar Friedrich Baumhemmer drei Jahre alt war, heiratete seine Mutter den Burgfarrnbacher „Tabakspinner“ Johann Adam Leipold (1772–1830). Kurz vor seinem elften Geburtstag starb der Stiefvater, ihn und seine Halbgeschwister Franz, Maria Magdalena und Barbara Leupold zog die Mutter nun allein auf. Er besuchte 7 Jahre lang mit mittelmäßigem Erfolg die Werktagsschule und wurde im April 1833 konfirmiert.[3]

Anfangs erlernte er ab Juli 1833 beim Fürther Meister Konrad Wallner das Weberhandwerk. Im Juli 1837 wurde Baumhemmer von der Lehre frei und zum Gesellen gesprochen, worauf er ein Jahr und 5 Wochen in Fürth als Geselle arbeitete. Danach ging er zurück nach Burgfarrnbach, lebte im Elternhaus und verdiente bis Juni 1841 sein Brot als Tagelöhner im Steinbruch des Fürther Mauermeisters Friedrich Schmidt. Am 3. Juli 1841 begann er beim Maurermeister Simon Meyer die Lehre des Maurerhandwerks, die bis zum 3. Januar 1844 bestimmt war. Während seiner Ausbildung verstarb jedoch sein Meister, weshalb ihm der Lehrbrief erst im September 1845 ausgestellt wurde. Dennoch beschäftigte ihn die Witwe Meyer bereits als Gesellen, wo er täglich einen Gulden (f.) verdiente.

Als junger Maurergeselle begab er sich, zusammen mit seiner Verlobten Eva Seeling, am 17. Oktober 1845 zum Magistrat und stellte beim Polizeioffizianten Jacobi ein Gesuch um Niederlassung in Fürth sowie Genehmigung der Verehelichung. Dabei übergaben sie 14 Dokumente und Zeugnisse, u. a. den Militärentlassschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Mittelfranken vom 8. November 1842, wonach der 5 Fuß und 7 Zoll (1,63 m) große Baumhemmer nach § 63 des Konskriptiosgesetzes[4] wegen hoher Losnummer nicht zum Dienst eingereiht und nun davon befreit wurde. Zu seinen Vermögensverhältnissen erklärte Baumhemmer, dass er Ersparnisse von 175 f. besitze, die bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt waren; die zugehörigen Haftscheine legte er vor. Des Weiteren verfüge er über ein Mobiliarvermögen von 110 f., seine Verlobte habe eine Ausstattung im Wert von 269 f. 46 x. und den baren Betrag von 40 f. als Heiratsgut. Schließlich wiesen beide auf den Verdienst aus dem Obst- und Gemüsehandel hin, für den seine Braut eine Lizenz besaß und wöchentlich 3 bis 4 f. erzielte; überdies war sie zusätzlich als Zuspringerin (Haushaltshilfe) tätig. Der daraufhin vor Amt gerufene Distriktvorsteher Eduard Hirt bestätigte die Vermögensangaben der Witwe Seeling und ihren guten Leumund. Auch die befragte Maurermeisterswitwe Margaretha Meyer bekräftigte die Aussagen von Baumhemmer, war mit ihm vollkommen zufrieden und sagte dauernde Beschäftigung zu. Die beiden gemeindlichen Kollegien erhoben keine Einwände gegen das Baumhemmer’sche Gesuch, der Magistrat dagegen wies ihn mit Beschluss vom 24. November 1845 ab. Zur Begründung, die hauptsächlich vom zuständigen Rechtsrat Koeppel stammte, führte man an, dass der Gesuchsteller kaum die Lehre abgeschlossen habe und sein Verdienst zur Ernährung einer 6-köpfigen Familie nicht ausreiche, zudem die Witwe Meyer bei ihrem beschränkten Gewerbebetrieb keinen nachhaltigen Verdienst zusichern kann. Sodann wären das beiderseitig vorhandene Vermögen und auch die Einkünfte der Verlobten aus dem Obst- und Gemüsehandel infolge vieler Konkurrenten zu gering. Schließlich hatte noch eine polizeiliche Visitation – bei der das unerlaubte uneheliche Zusammenleben festgestellt wurde – ergeben, dass Baumhemmer mit seiner Verlobten und deren Kindern in fortwährenden Zwistigkeiten leben würde, die ein gedeihliches Fortkommen der Witwe Seeling und ihrer Kinder nicht erwarten ließ.

Am 13. März 1846 stellte Baumhemmer ein erneutes Gesuch. Er teilte mit, dass er nun seit drei Monaten beim Maurermeister Friedrich Schmidt bei einem Lohn von 1 f. pro Tag in Arbeit und der gemachte Vorwurf über Zwist mit seiner Braut unzutreffend ist. Der vorgeladene Maurermeister Schmidt bezeugte die Angaben, lobte Baumhemmer als einen geschickten und fleißigen Arbeiter, und bemerkte, dass er ihn fernerhin in Arbeit behalte, der Lohn in den Wintermonaten jedoch 40 x. beträgt. Weiter wurde der Vormund der Seeling’schen Kinder, der Nürnberger Fußbote Johann Michael Beninger (auch Böhninger), vernommen, der seit November letzten Jahres ein sehr ordentliches Betragen des Maurergesellen feststellte und daher seine Zustimmung zur Verehelichung erteilte. Nachdem die beiden gemeindlichen Kollegien ihr Einverständnis wiederholten, erteilte der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 27. April 1846 die Genehmigung zur Niederlassung als Insasse und zur Verehelichung. Dabei wurde der Witwe Seeling ihre bisherige Lizenz für den Obst- und Gemüsehandel belassen. Als Auswärtiger hatte Baumhemmer eine Aufnahmegebühr von 5 f. 24 x. zu bezahlen. Er verpflichtete sich, als Aversum zur Straßenbeleuchtungskasse 36 x., als Jahresbeitrag hierzu 24 x. und als wöchentliches Almosen 3 x. zu leisten, die bisherigen Leistungen der Witwe Seeling wurden abgeschrieben. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist des öffentlichen Aushangs der Bekanntmachung über die Aufnahme in den Gemeindeverband am 30. Mai 1846 wurden am gleichen Tag die Aufnahmeurkunde und das Kopulationsattest ausgestellt.[5]

Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen (besteuert seit 17. Juli 1869[6]). Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“ brachte er sich als Ausschussmitglied ein.[7]

Kaspar Friedrich Baumhemmer starb im Alter von 69 Jahren.

Familie

Kaspar Friedrich Baumhemmer heiratete im Alter von 26 Jahren am 22. Juni 1846 in Fürth die 42-jährige Witwe ‚Eva‘ Barbara Seeling, geborene Vollmer (geb. 22. Januar 1804 in Fürth)[8], die vier ersteheliche Kinder zu versorgen hatte. Knapp zwei Monate vor der Eheschließung kam die Tochter ‚Kunigunda‘ Barbara Baumhemmer (geb. 30. April 1846) zur Welt. Zwei Jahre später folgte Sohn Konrad (geb. 13. April 1848; gest. 28. Juni 1850).

Die Tochter Kunigunda machte später Probleme, mit 15 Jahren war sie von zu Hause ausgerissen. 1868 stand die nun als Metalleinlegerin Arbeitende wegen Betrugs, 1874 wegen Diebstahls vor dem Fürther Bezirksgericht.[9] Im Jahr 1876 kam sie für ein halbes Jahr in ein Arbeitshaus.[10]

Seine Ehefrau Eva starb am 13. April 1861 an Entkräftung. Baumhemmer ging mit 41 Jahren eine zweite Ehe ein, er heiratete am 9. September 1861 in Fürth die 32-jährige ledige Webermeisterstochter Christine Steger (geb. 8. März 1829 in Pegnitz).[11] Vier von fünf Kindern dieser Ehe waren Totgeburten. Als zweites Kind kam Barbara Carolina Baumhemmer (geb. 9. Januar 1864) zur Welt, die sich am 15. Februar 1885 mit dem Schreiner Johann Kaspar Held verheiratete; sie starb im Kindbett kurz nach der Geburt ihres vierten Kindes am 3. Januar 1890.

Die Witwe Christine Baumhemmer verstarb im Alter von 61 Jahren am 30. Dezember 1890, sie wurde drei Tage später auf dem neuen Fürther Friedhof begraben.

Adressen

Adresse der Witwe

  • 1888: „Königsstraße“ 137[6][13] (ab 1890 Königstraße 59), seit 15. Dez. 1888 bei ihrer Tochter Barb. Carol. Held

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Johannis Burgfarrnbach, Taufen 1784–1827, S. 564
  2. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1883–1889, S. 407
  3. Kirchenbücher St. Johannis Burgfarrnbach, Konfirmanden 1832–1850, Konfirmand 1833/Nr. 2
  4. Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. “Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156
  6. 6,0 6,1 Familienbogen Bau(m)hemmer, Friedrich Kaspar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  7. Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867
  8. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1844–1857, S. 30
  9. Fürther Tagblatt vom 28. Nov. 1868, Fürther neueste Nachrichten vom 14. Juni 1874
  10. Fürther Tagblatt vom 14. April 1876
  11. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1858–1865, S. 97
  12. Adressbücher von 1873, 1879, 1880, 1884, 1886
  13. Adressbuch von 1891

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