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In einer Akte im Stadtarchiv wurden neben Otto Kreppner als sog. "alte[r] Kämpfer" unter der gleichen Wohnanschrift noch weitere "alte Kämpfer" aufgelistet: Margarete Kreppner, Michael Kreppner und Philipp Kreppner. Welche Verwandtschaftsverhältnisse bestanden, ist aktuell nicht bekannt.<ref>StA Fürth, AGr. 0/898 Stellenvorbehalte und Einberufung von Versorgungsanwärtern und Nationalsozialisten (Alte Kämpfer) - 1935 - 1937, Ehrenzeichen der NSDAP-Ortsgruppe Fürth-West</ref> | In einer Akte im Stadtarchiv wurden neben Otto Kreppner als sog. "alte[r] Kämpfer" unter der gleichen Wohnanschrift noch weitere "alte Kämpfer" aufgelistet: Margarete Kreppner, Michael Kreppner und Philipp Kreppner. Welche Verwandtschaftsverhältnisse bestanden, ist aktuell nicht bekannt.<ref>StA Fürth, AGr. 0/898 Stellenvorbehalte und Einberufung von Versorgungsanwärtern und Nationalsozialisten (Alte Kämpfer) - 1935 - 1937, Ehrenzeichen der NSDAP-Ortsgruppe Fürth-West</ref> | ||
== Nachkriegszeit == | |||
Nach dem Tod des Ehemanns versuchte die Witwe die Beamtenrente des Verstorbenen zu bekommen. Allerdings wurde dies von Seiten der Stadt Fürth abgelehnt, mit folgender Begründung: "Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist vermutlich infolge seiner Abstellung in die damals besetzten Ostgebiete unterblieben. Wenn auch Kreppner seine Entlassung durch die Militärregierung (6.7.45) infolge Selbstmordes (angeblich am 21.5.45) nicht mehr erlebt hat, so besteht trotzdem keinerlei Anspruch auf Versorgungsbezüge, da für den Tod des Kreppner ein eigenes grobes Verschulden vorliegt."<ref>Stadtarchiv Fürth, Schriftverkehr Stadt Fürth und Herta Kreppner, 1945</ref> In der Zwischenzeit heiratete die Witwe Nikolaus Bräunling am 24. Dezember 1947 und wohnte mit dem 2. Ehemann in Großgründlach bei Fürth. Zusätzlich versuchte sie trotz Ablehnung weiterhin Pensionsansprüche geltend zu machen und beantragte im Juli 1950 erneut die Pensionszahlung. Die Stadtverwaltung lehnte dies zunächst mit dem Hinweis ab, dass wenn sie eine Pensionszahlung hätte in Anspruch nehmen wollen, Otto Kreppner posthum erst gemäß der Regelungen der US-Militärregierung entnazifziert werden müsste - um die Rechtsansprüche abschließend klären zu können. Die Spruchkammer München, mit der Außenstelle Nürnberg, kam am 30. Oktober 1950 zu folgendem Ergebnis: | |||
# Von dem im Lande Bayern gelegenen Nachlass werden 30 % eingezogen. | |||
# Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlass zur Last. | |||
# Der Streitwert wird auf 5.868,- DM festgelegt. | |||
Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "''So hätte er die Wohnung des Juden Dingfelder zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll.''"<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950</ref> Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt. | |||
Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt. | |||
Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich einem Gnadengesuch, da sie all ihr Hab und Gut verloren hätte auf der Flucht, und sie ihren Unterhalt lediglich mit einer kleinen Wäscherei bestritt. Dies hatte offensichtlich Erfolg und der Personalausschuss der Stadt Fürth beschloss am 15. Juli 1953 einstimmig die Nachversicherung des verstorbenen Beamten in Höhe von 400 DM. Der 2. Bürgermeister Johann-Adam Segitz teilte dies umgehend der Regierung mit, allerdings entsprach die beschlossene Summe nicht der vollständig erforderlichen Summe für die Nachbezahlung. Vielmehr müsste den Rest der Staat übernehmen, der sich dieser Auffassung aber nicht anschloss und das Ansinnen ablehnte - womit die Witwe mit ihrem Gesuch erneut scheiterte. Vielmehr empfahl die Regierung, dass die Spruchkammer ihre Entscheidung zurücknehmen bzw. abmildern müsste, da der Staat einem Belasteten keine Pensionszahlung gewähren konnte. Er dann könne man "im Interesse der 4 Waisen" der Witwe ab 1954 eine Witwenrente gewähren. | |||
Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in Reuthles bei Fürth. Sie verdiente im Durchschnitt 30 DM in der Woche netto. Die neue Beurteilung ergab, dass die Stadt Fürth den inzwischen seit fast zehn Jahren verstorbenen Otto Kreppner in Höhe von 1.704 DM nachversichert. Schließlich sicherte die Bundesversicherungsanstalt bei einer Nachzahlung von inzwischen insgesamt 2.059 DM eine Rentenzahlung zu. | |||
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