Otto Kreppner: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich ein Gnadengesuch, da sie all ihr Hab und Gut verloren hätte auf der Flucht, und sie ihren Unterhalt lediglich mit einer kleinen Wäscherei bestritt. Dies hatte offensichtlich Erfolg und der Personalausschuss der Stadt Fürth beschloss am 15. Juli 1953 einstimmig die Nachversicherung des verstorbenen Beamten in Höhe von 400 DM. Der 2. Bürgermeister [[Johann-Adam Segitz]] teilte dies umgehend der Regierung mit, allerdings entsprach die beschlossene Summe nicht der vollständig erforderlichen Summe für die Nachbezahlung. Vielmehr müsste den Rest der Staat übernehmen, der sich dieser Auffassung aber nicht anschloss und das Ansinnen ablehnte - womit die Witwe mit ihrem Gesuch erneut scheiterte. Vielmehr empfahl die Regierung, dass die Spruchkammer ihre Entscheidung zurücknehmen bzw. abmildern müsste, da der Staat einem Belasteten keine Pensionszahlung gewähren konnte. Er dann könne man "im Interesse der 4 Waisen" der Witwe ab 1954 eine Witwenrente gewähren.<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Schriftverkehr Pensionsansprüche zwischen der Familie Kreppner und der Stadt Fürth</ref>  
Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich ein Gnadengesuch, da sie all ihr Hab und Gut verloren hätte auf der Flucht, und sie ihren Unterhalt lediglich mit einer kleinen Wäscherei bestritt. Dies hatte offensichtlich Erfolg und der Personalausschuss der Stadt Fürth beschloss am 15. Juli 1953 einstimmig die Nachversicherung des verstorbenen Beamten in Höhe von 400 DM. Der 2. Bürgermeister [[Johann-Adam Segitz]] teilte dies umgehend der Regierung mit, allerdings entsprach die beschlossene Summe nicht der vollständig erforderlichen Summe für die Nachbezahlung. Vielmehr müsste den Rest der Staat übernehmen, der sich dieser Auffassung aber nicht anschloss und das Ansinnen ablehnte - womit die Witwe mit ihrem Gesuch erneut scheiterte. Vielmehr empfahl die Regierung, dass die Spruchkammer ihre Entscheidung zurücknehmen bzw. abmildern müsste, da der Staat einem Belasteten keine Pensionszahlung gewähren konnte. Er dann könne man "im Interesse der 4 Waisen" der Witwe ab 1954 eine Witwenrente gewähren.<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Schriftverkehr Pensionsansprüche zwischen der Familie Kreppner und der Stadt Fürth</ref>  


Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in Reuthles bei Fürth. Sie verdiente im Durchschnitt 30 DM in der Woche netto. Die neue Beurteilung ergab, dass die Stadt Fürth den inzwischen seit fast zehn Jahren verstorbenen Otto Kreppner in Höhe von 1.704 DM nachversichert. Schließlich sicherte die Bundesversicherungsanstalt bei einer Nachzahlung von inzwischen insgesamt 2.059 DM eine Rentenzahlung zu.
Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in Reutles bei Fürth. Sie verdiente im Durchschnitt 30 DM in der Woche netto. Die neue Beurteilung ergab, dass die Stadt Fürth den inzwischen seit fast zehn Jahren verstorbenen Otto Kreppner in Höhe von 1.704 DM nachversichert. Schließlich sicherte die Bundesversicherungsanstalt bei einer Nachzahlung von inzwischen insgesamt 2.059 DM eine Rentenzahlung zu.


== Siehe auch ==
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