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Schließlich unternahm der Steinhauer- und Maurergeselle Christgau am 24. August 1857 nochmals den Versuch, die erstrebte Konzession zu erlangen, stand der doch bereits im 44. Lebensjahr und war schon seit über 23 Jahren im Gewerbe tätig. Wieder wurde vom Magistrat der Vorgeher des Maurergewerbes gehört, der nun Philipp Krieger war. Dieser sang ausufernd das Lied über fehlende Arbeit und karges Auskommen, verlangte das Gesuch abzuweisen. Diesmal aber sprach sich der Gewerberat, vertreten durch Herrn Lunz, für die Konzessionsverleihung aus, dem sich der Magistrat wegen der allseits anerkannten Tüchtigkeit des Christgau mit Beschluss vom 29. Oktober anschloss. Dagegen legte Vorgeher Krieger Beschwerde ein. Der Rekurs des Maurergewerbes wurde vom Magistrat der Regierung in Ansbach vorgelegt und im Bericht deutlich angesprochen, dass dieser Übertreibungen und unwahre Darstellungen enthält. Mit kgl. Regierungsentschließung vom 2. Dezember 1857, Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]], wurde die Beschwerde der Vorgeher des Maurergewerbes unter Verurteilung in die Kosten abgewiesen. | Schließlich unternahm der Steinhauer- und Maurergeselle Christgau am 24. August 1857 nochmals den Versuch, die erstrebte Konzession zu erlangen, stand der doch bereits im 44. Lebensjahr und war schon seit über 23 Jahren im Gewerbe tätig. Wieder wurde vom Magistrat der Vorgeher des Maurergewerbes gehört, der nun Philipp Krieger war. Dieser sang ausufernd das Lied über fehlende Arbeit und karges Auskommen, verlangte das Gesuch abzuweisen. Diesmal aber sprach sich der Gewerberat, vertreten durch Herrn Lunz, für die Konzessionsverleihung aus, dem sich der Magistrat wegen der allseits anerkannten Tüchtigkeit des Christgau mit Beschluss vom 29. Oktober anschloss. Dagegen legte Vorgeher Krieger Beschwerde ein. Der Rekurs des Maurergewerbes wurde vom Magistrat der Regierung in Ansbach vorgelegt und im Bericht deutlich angesprochen, dass dieser Übertreibungen und unwahre Darstellungen enthält. Mit kgl. Regierungsentschließung vom 2. Dezember 1857, Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]], wurde die Beschwerde der Vorgeher des Maurergewerbes unter Verurteilung in die Kosten abgewiesen. | ||
Endlich, am 12. Dezember 1857, wurde Christoph Christgau in Gegenwart des Vorgehers Krieger zum Meister gesprochen, konnte er das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden entrichten. Die Konzessionsurkunde und das Bürgerdekret wurden am 31. Dezember ausgestellt, wofür er als Hiesiger noch eine Aufnahmegebühr von 10 Gulden zu | Endlich, am 12. Dezember 1857, wurde Christoph Christgau in Gegenwart des Vorgehers Krieger zum Meister gesprochen, konnte er das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden entrichten. Die Konzessionsurkunde und das Bürgerdekret wurden am 31. Dezember ausgestellt, wofür er als Hiesiger noch eine Aufnahmegebühr von 10 Gulden zu zahlen hatte. | ||
Zu guter Letzt hatte sich der 5 Fuß, 7 Zoll und 6 Linien (1,64 m) große Christgau am 25. Januar 1858 in vollständiger Uniform und eigener Armatur LB 360 dem Kommando des Fürther Landwehrregiments (Major Siebenkäß) vorzustellen, das ihn für mustermäßig befand und in die II. Füsilier-Compagnie des I. Bataillons eingliederte.<ref name="18 a/C 4"/> | Zu guter Letzt hatte sich der 5 Fuß, 7 Zoll und 6 Linien (1,64 m) große Christgau am 25. Januar 1858 in vollständiger Uniform und eigener Armatur LB 360 dem Kommando des Fürther Landwehrregiments (Major Siebenkäß) vorzustellen, das ihn für mustermäßig befand und in die II. Füsilier-Compagnie des I. Bataillons eingliederte.<ref name="18 a/C 4"/> | ||