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Die Pflegekommission der Heilstätte (Unterschrift Mailaender, Dr. Mayer) nahm am 21. Juni 1905 zum vorgelegten Gutachten, welches auftragsgemäß die genannten Varianten 1 und 2 umfasste, Stellung. Man war der Ansicht, dass viel für den Anschluss an die städtische Wasserversorgung spricht, zunächst aber sollte Ingenieur Kullmann klären, ob alternativ der Anschluss von der Cadolzburger Straße aus unter Hereinziehung von Ober- und Unterfürberg möglich ist. Hinsichtlich der hohen finanziellen Ausgaben rechnete man bereits damit, den Neupflegesatz zwingend um etwa 10 Pf. pro Tag erhöhen zu müssen. Der Stadtmagistrat erteilte Kullmann den Auftrag, noch diese Variante zu prüfen.   
 
Die Pflegekommission der Heilstätte (Unterschrift Mailaender, Dr. Mayer) nahm am 21. Juni 1905 zum vorgelegten Gutachten, welches auftragsgemäß die genannten Varianten 1 und 2 umfasste, Stellung. Man war der Ansicht, dass viel für den Anschluss an die städtische Wasserversorgung spricht, zunächst aber sollte Ingenieur Kullmann klären, ob alternativ der Anschluss von der Cadolzburger Straße aus unter Hereinziehung von Ober- und Unterfürberg möglich ist. Hinsichtlich der hohen finanziellen Ausgaben rechnete man bereits damit, den Neupflegesatz zwingend um etwa 10 Pf. pro Tag erhöhen zu müssen. Der Stadtmagistrat erteilte Kullmann den Auftrag, noch diese Variante zu prüfen.   
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Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom [[Ostertagsgarten]] über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die  das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert.
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Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten, später wurde dieses als „allgemeines Projekt“ bezeichnet. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom [[Ostertagsgarten]] über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die  das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert.
    
Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M.
 
Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M.
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== Allgemeinprojekt ==
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== Genehmigung des allgemeinen Projekts ==
Der Stadtmagistrat leitete am 4. August 1905 das gesamte Kullmann-Gutachten nebst aller Beilagen an das städtische Gas- und Wasserwerk. Er forderte eine Expertise der zuständigen Wasserwerkskommission mit Aussagen zur Kostenverteilung an.  
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Der Stadtmagistrat leitete am 4. August 1905 das gesamte Kullmann-Gutachten nebst aller Beilagen an das städtische Gas- und Wasserwerk. Er forderte eine Expertise der zuständigen Wasserwerkskommission mit Aussagen zur Kostenverteilung an.
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Der Direktor des Gas- und Wasserwerks [[Jakob Lindmann]] richtete am 14. August aus dem Urlaub in [[wikipedia:Hohenschwangau|Hohenschwangau]] seine Stellungnahme an die Wasserwerkskommission. Darin erklärte er sein Einverständnis für den Anschluss an den Druckstrang in Dambach, weil diese Lösung zum einen die erforderlich werdende Versorgung von Ober- und Unterfürberg ermöglicht und zum anderen früher oder später eine Verbindung zur Cadolzburger Straße hergestellt werden kann, die die Druckverhältnisse im unteren Stadtteil wesentlich bessern würde. Zur Kostenteilung schlug er vor, alle betreffenden Positionen der Rohrleitung von Dambach bis Oberfürberg sowie die Hälfte des Postens für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes, also in Summe 28.520 M, auf Rechnung des Wasserwerks zu übernehmen, zu Lasten des Sanatoriums sollte der übrige Teil von 24.980 M gehen. Er bat um eine beschleunigte Beschlussfassung, damit das erforderliche Rohrmaterial sofort bestellt werden kann, um ggf. die Leitung noch im Herbst vor Eintritt der Frostperiode verlegen zu können.
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Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schumacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt  werden sollte.
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Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügenden Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse.
    
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