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Altstadtverein Fürth �

leicht hat er das volle Zitat nicht einmal gekannt sondern nur die Zitierweise der nachfolgenden Literatur wiederholt. In seiner Meinungsbildung hat er sich dann von einer anonymen Abhandlung aus Köln beeinflussen lassen, die er als Quelle vergessen hat anzugeben. Lässt sich da doch ein wenig Überheblichkeit erkennen so nach dem Motto: Das überprüft eh keiner? Oder wollte Fronmüller den lateinischen Passagen des „Eccardus“ bereits eine Beziehung zu Fürth andichten, die erst 37 Jahre später anonym ausgesprochen worden ist? Warum allerdings diese anonyme Schrift aus Köln 1766 Fürth an der Rednitz als Ludwigs Königshof von 907 erkannt haben will, ist trotz ihrer ellenlangen Anmerkungen und Erläuterungen an keiner Stelle real nachvollziehbar. Dort beruft man sich auf Johann Georg von Eckhart, zitiert ein Privileg des Landgerichts von Kostnitz vom 16. April 1465, in dem auf das Fürther kaiserliche Landgericht Bezug genommen wird, kann aber sonst nichts mehr über den Standort des „Palatiums“ in Erfahrung bringen, der sich der Sage nach auf dem Kaiser-KarlBerg befunden haben soll. Allein das Landgericht wird als verbleibender Zeuge für ein „Palatium“ in Fürth angeführt ( S. 60 ff. Anm. f.) – ein heute ziemlich weit hergeholter Gedanke besonders durch den ungeklärten Widerspruch, dass ein „Palatium“ nicht auszumachen 38

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sei aber dennoch da gewesen sein müsse. Wenn schon dessen vermeintliche „Auslöschung“ durch das Burggrafentum angeführt wird, hätte man diese wichtige Veränderung in der Fürther Geschichte mit Quellen belegen müssen. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass das kaiserliche Landgericht auch außerhalb der ehemaligen Hofmark Fürth (Rednitzbrücke bei Stein) getagt hat und daher die zeitgenössischen Verhältnisse (13. Jhd.?) keinen Rückschluss auf eine vermeintliche zentrale Verwaltung in Fürth zulassen, da in Fürth nur das Kampf- und Kolbengericht des kaiserlichen Landgerichts ausgetragen wurde. Die 58 Jahre spätere Stelle bei Paul Oesterreicher bringt dann noch weniger Klarheit. Neben der Tatsache, dass auch diese Quelle verkürzt angegeben ist, lässt sich feststellen, dass Oesterreicher die Liste der Königshöfe Hüllmanns übernommen hat und „Fůrt“ mit Sternchen gekennzeichnet als einer der neu entdeckten, zusätzlich ergänzten Orte aufgeführt ist. Unklar bleibt in dieser Tabelle wie sie zusammengestellt wurde und ob sie auch sonstige königliche Güter erfasst wissen will. Jedenfalls erschließt Oesterreicher den Königshof Fürth aufgrund der Tatsache, dass hier 1824 eine „Stadt und Sitz eines k. Landgerichtes im Rezatkreise“ zu finden war – ein wahrhaft schlagendes Argument für einen fränkischen Königshof, das offensichtlich aus der anony-

men Kölner Schrift übernommen ist, ohne sie zu zitieren. Da hätte Fronmüller etwas energischer nachhaken müssen, denn das Kunststück, aus den Verhältnissen des frühen 19. Jahrhunderts auf das karolingische Mittelalter zu schließen, hätte man schon damals dem Leser ja irgendwie mal erklären können. Die Angabe „Brennberg an der Rednitz mit Fürth und Nürnberg“ bei Heinrich Haas von 1856 hätte sich Fronmüller sparen können, denn Haas gibt keine Quellen an oder lässt erkennen wie er darauf gekommen ist, völlig unabhängig davon, dass die geographische Angabe der Burgruine Brennberg nicht stimmt. Man erkennt, dass für die Königshoffrage in Fürth die verschiedensten Konstruktionen und Vermutungen herhalten mussten, um das erdachte Ziel zu erreichen, besonders durch das Weglassen der möglichen Alternative Altenfurt. Den von Fronmüller propagierten Gelehrtenkonsens scheint es gar nicht gegeben zu haben, denn die angeblich übereinstimmende Meinung, dass in Fürth an der Rednitz ein Königshof gestanden habe, lässt sich aus dem immer wieder zitierten Johann Georg von Eckhart nicht erschließen, war wegen der Möglichkeit Altenfurt eventuell nicht einmal auf Fürth an der Rednitz bezogen und die anonyme Schrift aus Köln hat diese Möglichkeit – warum auch immer – nicht mehr in Betracht gezogen. Paul Oesterreicher hat sich

sein Argument leichtfertig aus den Fingern gesaugt, wobei unklar bleibt, ob er die anonymen Kölner Aussagen von 1766 zurate gezogen hat. Aus dieser ist der vorgegebene Königshof wie geschildert aber nicht nachvollziehbar. Die Abhandlung von Zwierleins vertritt dann einen Standpunkt, der Fürth direkt im Fokus hat, weil das 5 Jahre vorher in Köln so behauptet worden war, in dieser unbewiesenen Form aber nicht hätten übernommen werden dürfen. Das hätte aber der Argumentationsfolge der Streitschrift entgegen gestanden. Die fehlerhafte Auslegung ist also einem politischen Zwang unterworfen gewesen, der Altenfurt als mögliche Alternative nicht beachtet hat. Und die fantasievolle Arbeit von Heinrich Haas wird man kaum als gelehrtes bzw. wissenschaftliches Werk bezeichnen wollen. Insofern basiert der vermeintliche Konsens nicht auf einer gemeinsamen empirischen Grundlage sondern nur die verzettelte Sichtweise Fronmüllers hat das Ganze etwas blauäugig nach einer anonymen und unbelegten Vorgabe aus Köln so erscheinen lassen. Unklar bei allen Zitaten bleibt die Frage, ob die Fokussierung auf Fürth an der Rednitz darauf zurückzuführen ist, dass man auf die falsche Zuordnung der Karlslegende in Merians Topographia Franconiae herein gefallen war (Altstadtbläddla Nr. 46, 2012/13, ab Seite 40). Für alle anderen Autoren schien die Königshoffrage