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Siebente Periode (1767—1769).
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165
stark beschädigt, mit den geretteten Pferden nach Fürth zurück. {{fnFC|546}}


stark beschädigt, mit den geretteten Pferden nach Fürtb
Die Niemer bildeten [[Jahr::1768] ein eigenes domprobsteiliches Handwerk mit 14 Meistern. Die Gemeinde Fürth protestirte fortwährend gegen die Errichtung der Gewerbe mit dem Be­merken, daß dieselben der Freiheit der Gemeine, wornach Jeder treiben könne, was er wolle, zuwider laufen. {{fnFC|547}} — In diesem Jahre wurde der seit vielen Jahren in Proceß gelegene Bau des Wirthshauses zum schwarzen Kreuz vollendet, nachdem der Eigenthümer desselben durch die Ansbacher Regierung eine eigene Concession erhalten hatte. {{fnFC|548}}
zurück. "6)
 
Die Niemer bildeten 1768 ein eigenes domprobsteiliches 1768
Am St. Andreastage (4. Febr.) ist ein Weber von Nürn­berg zwischen Poppenreuth und Wetzendorf auf dem Weg ge­storben. Die Nürnberger schickten ein Commando Soldaten heraus. Unser Commando kam auch dazu und wollte ihnen den Mann nicht laßen. Sie attaquirten einander und wurden auf beiden Seiten Viele verwundet. Unser Sergeant wurde durch den Arm geschossen und Etliche über die Hand und den Kopf
Handwerk mit 14 Meistern. Die Gemeinde Fürth protestirte
gehauen und brachten die Hiesigen vier Schießgewehr und Anderes ein; die Nürnberger hingegen behaupteten über Nacht das Fraysch und zogen nachhaus. (Aus Gruber's Tagebuch.) Am 13. Mai 1769 wurden bei dem „Walburgi-Heeg-Gericht" von dem Dom­probst Grafen von Schönborn die Statuten der Gewerbe der Gold- und Silberarbeiter, Galanterie-, Uhrgehäuse- und Draht­arbeiter festgesetzt. Darauf bewarben sich am 1. Juni d. I. die sämmtlichen Gold- und Silberarbeiter (sechs davon waren nur ansbachisch, die meisten domprobsteilich) um die Konfirmation ihrer Zunftartikel bei dem Markgrafen; sie wollten dafür jähr­
fortwährend gegen die Errichtung der Gewerbe mit dem Be­
lich 20 Gulden an den Markgrafen zahlen. — Vor dem Kasten­amt in Cadolzburg erschienen am 8. Juni zwei Zinngießer, die sich in's Gürtlergewerbe neu eingekauft hatten und sagten aus, daß der domprobsteiliche Amtmann Netter behaupte, durch den Receß von 1717 habe Bamberg allein das Recht, Handwerke zu halten. — Am 18. September führten in einer Eingabe die Bürgermeister und Schutzführer Fürths Klage bei dem Mark­
merken, daß dieselben der Freiheit der Gemeine, wornach Jeder
grafen wegen Errichtung domprobsteilicher Zünfte durch einen gewißen Winkeladvokaten Staudinger. {{fnFC|549}}
treiben könne, was er wolle, zuwider laufen."') — In diesem
 
Jahre wurde der seit vielen Jahren in Proceß gelegene Bau
Von 1769 an war Gottfried Wendler Lehrer in der domprobsteilichen Schule. Er bezog einen Gehalt von gegen 530 fl.
des Wirthshauses zum schwarzen Kreuz vollendet, nachdem der
Eigenthümer desselben durch die Ansbacher Regierung eine eigene
Concession erhalten hattet")
Am St. Andreastage (4. Febr.) ist ein Weber von Nürn­
berg zwischen Poppenreuth und Wetzendorf auf dem Weg ge­
storben.
Die Nürnberger schickten ein Commando Soldaten
heraus. Unser Commando kam auch dazu und wollte ihnen den
Mann nicht laßen. Sie attaquirten einander und wurden auf
beiden Seiten Viele verwundet. Unser Sergeant wurde durch
den Arm geschossen und Etliche über die Hand und den Kopf
gehauen und brachten die Hiesigen vier Schießgewehr und Anderes
ein; die Nürnberger hingegen behaupteten über Nacht das Fraysch
und zogen nachhaus. (Aus Gruber's Tagebuch.) Am 13. Mai
1769 wurden bei dem „Walburgi-Heeg-Gericht" von dem Dom­
probst Grafen von Schönborn die Statuten der Gewerbe der
Gold- und Silberarbeiter, Galanterie-, Uhrgehäuse- und Draht­
arbeiter festgesetzt. Darauf bewarben sich am 1. Juni d. I. die
sämmtlichen Gold- und Silberarbeiter (sechs davon waren nur
ansbachisch, die meisten domprobsteilich) um die Konfirmation
ihrer Zunftartikel bei dem Markgrafen; sie wollten dafür jähr­
lich 20 Gulden an den Markgrafen zahlen. — Vor dem Kasten­
amt in Cadolzburg erschienen am 8. Juni zwei Zinngießer, die
sich in's Gürtlergewerbe neu eingekauft hatten und sagten aus,
daß der domprobsteiliche Amtmann Netter behaupte, durch den
Receß von 1717 habe Bamberg allein das Recht, Handwerke
zu halten. — Am 18. September führten in einer Eingabe die
Bürgermeister und Schutzführer Fürths Klage bei dem Mark­
grafen wegen Errichtung domprobsteilicher Zünfte durch einen
gewißen Winkeladvokaten Staudinger. °")
Von 1769 an war Gottfried Wendler Lehrer in der dom- 1769
probsteilichen Schule. Er bezog einen Gehalt von gegen 530 fl.