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[[Jahr::1301]] Bischof daselbst.") Die Kapelle zum heiligen Grab, welche
[[Jahr::1301]] Bischof daselbst.{{fnFC|39}} Die Kapelle zum heiligen Grab, welche bis zum Jahre [[Jahr::1810]] nahe bei der Michaeliskirche und östlich von derselben stand, ist wahrscheinlich in Mitte des 12. Jahr­hunderts durch eine fromme Stiftung entstanden. Die Besitzun­gen der Domprobstei in der Hofmark Fürth sind damals ziem­lich bedeutend gewesen, wie dies aus einem Erlasse des Domkapitels vom 6. November [[Jahr::1259]] hervorgeht, wonach es den Pächtern des Fürther Amtes, Holzschuher und Wendelstein, Bür­gern von Nürnberg, wegen des schlechten Zustandes, in dem
bis zum Jahre 1810 nahe bei der Michaeliskirche und östlich
sich die Felder befanden, einen Pachtnachlaß zuerkannte von 28 Malter Weizen, von 40 Malter Hafer, von 9 Schweinen und
von derselben stand, ist wahrscheinlich in Mitte des 12. Jahr­
4 Pfund Heller jährlicher Abgabe.{{fnFC|40}} Der bedeutende Nachlaß läßt einen Schluß auf den Umfang zu, den damals Fürth und die dazu gehörigen Ortschaften gehabt haben müssen. Den 18. Februar [[Jahr::1265]] stellten Berthold und Konrad von Poppen­reuth einen Reversalbrief über das Amt in Fürth aus, welches ihnen Probst Heinrich von Bamberg auf 5 Jahre übertragen hatte.{{fnFC|41}} Die Hoheitsrechte über Fürth waren aus den Händen der Gaugrafen in die der Burggrafen, die allmählig an deren Stelle getreten waren, übergegangen. Der Burggraf oder ein von ihm ernannter Vertreter hatte den Vorsitz bei dem kaiser­lichen Landgerichte, welches eines der ältesten und berühmtesten
hunderts durch eine fromme Stiftung entstanden. Die Besitzun­
Gerichte in Deutschland war und sich nicht nur über die burg­gräflichen Lande und die ostfränkische Provinz erstreckte, sondern auch über Bayern, Schwaben und andere entfernte deutsche Länder. Jeder, der vor diesem Gerichte belangt wurde, mußte, ohne Rücksicht auf Stand und Person, sich stellen und dem Spruche unterwerfen.{{fnFC|42}} Die Sitzungen wurden zum Zeichen, daß es ein Reichsgericht war, unter den vier Himmelsgegenden abgehalten, und zwar gegen Morgen bei St. Egidien unter dem Portal der Kirche, gegen Mittag in Gostenhof, gegen Abend an der Rednitzbrücke bei Stein und gegen Mitternacht zu Fürth. In und außer Fürth selbst scheint an verschiedenen Stellen Ge­richt gehalten worden zu sein. So waren z. B. noch im Jahre [[Jahr::1655]] in der Gegend, wo jetzt das Kgl. Bezirksamt steht, die alten Gerichtsschranken zu sehen, obschon das Landgericht bereits über hundert Jahre dort nicht mehr versammelt gewesen war.{{fnFC|43}} — Das Kampf- und Kolbengericht, welches mit dem Landgerichte verknüpft war, wurde regelmäßig nur bei Fürth abgehalten, und
gen der Domprobstei in der Hofmark Fürth sind damals ziem­
lich bedeutend gewesen, wie dies aus einem Erlasse des Dom1259 kapitels vom 6. November 1259 hervorgeht, wonach es den
Pächtern des Fürther Amtes, Holzschuher und Wendelstein, Bür­
gern von Nürnberg, wegen des schlechten Zustandes, in dem
sich die Felder befanden, einen Pachtnachlaß zuerkannte von
28 Malter Weizen, von 40 Malter Hafer, von 9 Schweinen und
4 Pfund Heller jährlicher Abgabe.") Der bedeutende Nachlaß
läßt einen Schluß auf den Umfang zu, den damals Fürth und
die dazu gehörigen Ortschaften gehabt haben müssen.
Den
1265 18. Februar 1265 stellten Berthold und Konrad von Poppen­
reuth einen Reversalbrief über das Amt in Fürth aus, welches
ihnen Probst Heinrich von Bamberg auf 5 Jahre übertragen
hatte.") Die Hoheitsrechte über Fürth waren aus den Händen
der Gaugrafen in die der Burggrafen, die allmählig an deren
Stelle getreten waren, übergegangen. Der Burggraf oder ein
von ihm ernannter Vertreter hatte den Vorsitz bei dem kaiser­
lichen Landgerichte, welches eines der ältesten und berühmtesten
Gerichte in Deutschland war und sich nicht nur über die burg­
gräflichen Lande und die ostfränkische Provinz erstreckte, sondern
auch über Bayern, Schwaben und andere entfernte deutsche
Länder. Jeder, der vor diesem Gerichte belangt wurde, mußte,
ohne Rücksicht auf Stand und Person, sich stellen und dem
Spruche unterwerfen.") Die Sitzungen wurden zum Zeichen,
daß es ein Reichsgericht war, unter den vier Himmelsgegenden
abgehalten, und zwar gegen Morgen bei St. Egidien unter dem
Portal der Kirche, gegen Mittag in Gostenhof, gegen Abend
an der Rednitzbrücke bei Stein und gegen Mitternacht zu Fürth.
In und außer Fürth selbst scheint an verschiedenen Stellen Ge­
richt gehalten worden zu sein. So waren z. B. noch im Jahre
1655 in der Gegend, wo jetzt das Kgl. Bezirksamt steht, die
alten Gerichtsschranken zu sehen, obschon das Landgericht bereits
über hundert Jahre dort nicht mehr versammelt gewesen war.")
— Das Kampf- und Kolbengericht, welches mit dem Landgerichte
verknüpft war, wurde regelmäßig nur bei Fürth abgehalten, und