Carl Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab.
Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab.


Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf. Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung;  Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich.
Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf.<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Der Stadtrath von Zürich berichtet, daß er dem Magistrat der K. Bayerischen Stadt Fürth angezeigt, welche Bedingungen für die Verehelichung der Ursula Waser mit Carl Hofmann zu erfüllen seyen. Datum 26.07.1823; Signatur StAZH MM 1.84 RRB 1823/0646 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.84+RRB+1823/0646 online]</ref> Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung;  Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich.


[[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]]
[[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]]
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