Änderungen

Zeile 17: Zeile 17:     
== Entwicklung des Baulinienprojekts ==
 
== Entwicklung des Baulinienprojekts ==
Erst nach dem Tod von Leo Gran kommt wieder Bewegung in die Angelegenheit; der Aufteilungsgedanke für das Grundstück des Otto Holzer bleibt aber weiter Richtschnur im Projekt. Am 26. Mai 1911 beauftragte Oberbürgermeister Kutzer das Stadtbauamt, auf Grundlage des Holzer’schen Teilungsprinzips die Flächengrößen der sich ergebenden Bauplätze sowie der zur Straße fallenden Flächen zu ermitteln und planlich darzustellen. Das Stadtbauamt liefert am 29. Mai. Danach ergab sich:
+
Erst nach dem Tod von Leo Gran kommt wieder Bewegung in die Angelegenheit; der Aufteilungsgedanke von Otto Holzer für das Grundstück bleibt aber weiter Richtschnur im Projekt. Am 26. Mai 1911 beauftragte Oberbürgermeister Kutzer das Stadtbauamt, auf Grundlage des Holzer’schen Teilungsprinzips die Flächengrößen der sich ergebenden Bauplätze sowie der zur Straße fallenden Flächen zu ermitteln und planlich darzustellen. Das Stadtbauamt liefert am 29. Mai. Danach ergab sich:
 
[[Datei:Aufteilung Grundstück Gran-Leo 1911 Ausschnitt.jpeg|mini|300px|right|Teilflächen der Grundstücksaufteilung]]
 
[[Datei:Aufteilung Grundstück Gran-Leo 1911 Ausschnitt.jpeg|mini|300px|right|Teilflächen der Grundstücksaufteilung]]
 
1. Größe des Gran’schen Besitzes
 
1. Größe des Gran’schen Besitzes
Zeile 36: Zeile 36:  
:Dreieck f: 13 m<sup>2</sup>
 
:Dreieck f: 13 m<sup>2</sup>
   −
Das Stadtbauamt stellte mit Datum vom 20. Januar 1912 einen Entwurf für ortspolizeiliche Vorschriften auf Grundlage der Artikel 73 und 101 (2) und 101 (3) des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. Dezember 1871<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 26. Dezember 1871 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV020359964/ft/bsb10999940?page=11 online]</ref> i. d. F. vom 22. Juni 1900 für das Gebiet zwischen Engelhardtstraße und dem Stadtpark – bezeichnet als Baulinienprojekt Nr. 115 – auf. Die Bau- und Verwaltungskommission empfahl am 25. September 1912 diese Vorschrift zu erlassen, der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adam Kaufmann|Kaufmann]], [[Josef Zizler|Zizler]]) stimmte mit Beschluss vom 3. Oktober zu.
+
Das Stadtbauamt stellte mit Datum vom 20. Januar 1912 einen Entwurf für ortspolizeiliche Vorschriften auf Grundlage der Artikel 73 und 101 (2) und 101 (3) des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. Dezember 1871<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 26. Dezember 1871 - [https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00005709?page=737 online]</ref> i. d. F. vom 22. Juni 1900 für das Gebiet zwischen Engelhardtstraße und dem Stadtpark – bezeichnet als Baulinienprojekt Nr. 115 – auf. Die Bau- und Verwaltungskommission empfahl am 25. September 1912 diese Vorschrift zu erlassen, der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adam Kaufmann|Kaufmann]], [[Josef Zizler|Zizler]]) stimmte mit Beschluss vom 3. Oktober zu.
    
Unter der Mitteilung, dass Verhandlungen über den Ankauf des Gran’schen Besitzes (nunmehr Frau Lona Gran und Kinder) geführt wurden, erhielten die Herren Gemeindebevollmächtigten im April 1913 den Entwurf des Baulinienprojekts Nr. 115 zur Kenntnis- und Stellungnahme. Dieses Gremium  stimmte dem Magistratsbeschluss am 22. April zu. Nun legte die Stadt diese Bebauungsvorschriften mit Bericht vom 7. Mai 1913 der kgl. Regierung von Mittelfranken mit der Bitte um Erteilung der Vollziehbarkeitserklärung vor.  
 
Unter der Mitteilung, dass Verhandlungen über den Ankauf des Gran’schen Besitzes (nunmehr Frau Lona Gran und Kinder) geführt wurden, erhielten die Herren Gemeindebevollmächtigten im April 1913 den Entwurf des Baulinienprojekts Nr. 115 zur Kenntnis- und Stellungnahme. Dieses Gremium  stimmte dem Magistratsbeschluss am 22. April zu. Nun legte die Stadt diese Bebauungsvorschriften mit Bericht vom 7. Mai 1913 der kgl. Regierung von Mittelfranken mit der Bitte um Erteilung der Vollziehbarkeitserklärung vor.  
 
Die Ansbacher Regierung erhob mit Schreiben vom 24. Mai keine Einwendungen, setzte aber die Vollziehungserklärung aus, bis das Baulinienprojekt ausgereift sei. In den zugehörigen Prüfbemerkungen wird sie deutlicher: ''„Das öffentliche Interesse erfordert indessen nicht gerade die auf dem Baulinienentwurf № 115 vorgesehene Straßenführung; es wäre ihm schon dadurch Genüge getan, daß die notwendige Verbindung der öffentlichen Verkehrsflächen durch eine mäßige Anschneidung des Gran’schen Grundstückes Pl. № 1023 1/3 erzielt wird. Es dürfte hienach ein neuer Baulinienentwurf aufgestellt werden, wenn es nicht gelingen sollte, mit Gran vor der Festsetzung des vorliegenden Entwurfes № 115 eine Vereinbarung über die Grundabtretung zu erreichen.“''
 
Die Ansbacher Regierung erhob mit Schreiben vom 24. Mai keine Einwendungen, setzte aber die Vollziehungserklärung aus, bis das Baulinienprojekt ausgereift sei. In den zugehörigen Prüfbemerkungen wird sie deutlicher: ''„Das öffentliche Interesse erfordert indessen nicht gerade die auf dem Baulinienentwurf № 115 vorgesehene Straßenführung; es wäre ihm schon dadurch Genüge getan, daß die notwendige Verbindung der öffentlichen Verkehrsflächen durch eine mäßige Anschneidung des Gran’schen Grundstückes Pl. № 1023 1/3 erzielt wird. Es dürfte hienach ein neuer Baulinienentwurf aufgestellt werden, wenn es nicht gelingen sollte, mit Gran vor der Festsetzung des vorliegenden Entwurfes № 115 eine Vereinbarung über die Grundabtretung zu erreichen.“''
   −
Der Immobilienmakler Egmont Offenbacher unterbreitete im Auftrag von Witwe   Appollonia Gran & Kinder dem Stadtmagistrat am 15. Juli 1913 ein Kaufangebot für das Anwesen Engelhardtstraße 10. Für 9600 Quadratfuß Grundfläche (818 m<sup>2</sup>), Mieteingang 1.200 Mark im Jahr, Brandversicherung 15.420 Mark belief sich der geforderte Preis für das hypothekenfreie Grundstück auf 45.000 Mark. Interessant ist die gutachterliche Äußerung des neuen Stadtbaurats Zizler vom 28. des Monats, da hier Distanz zu den Plänen des Vorgängers erkennbar wird: ''„Ich stehe heute noch auf dem Standpunkte, daß wir den seinerzeit von mir angeregten Ankauf des nördlichen Teils des Grundstücks bei günstiger Gelegenheit näher treten sollten, denn das Holzer’sche Baulinienprojekt (Bebauung des Grundstückes in der Weise, daß über einen Torbogen hinweg bebaut wird) ist zwar sehr schön, aber bei der Unlust der Besitzer zu bauen, erst vielleicht in sehr später Zeit durchführbar. Bis dorthin müßte also die Engelhardtstraße Sackgasse bleiben.“'' Vom Kauf des gesamten Grundstücks riet er ab, weil es für gemeindliche Zwecke ungeeignet sei.     
+
Der Immobilienmakler [[Egmont Offenbacher]] unterbreitete im Auftrag von Witwe Appollonia Gran & Kinder dem Stadtmagistrat am 15. Juli 1913 ein Kaufangebot für das Anwesen Engelhardtstraße 10. Für 9600 Quadratfuß Grundfläche (818 m<sup>2</sup>), Mieteingang 1.200 Mark im Jahr, Brandversicherung 15.420 Mark belief sich der geforderte Preis für das hypothekenfreie Grundstück auf 45.000 Mark. Interessant ist die gutachterliche Äußerung des neuen Stadtbaurats Zizler vom 28. des Monats, da hier Distanz zu den Plänen des Vorgängers erkennbar wird: ''„Ich stehe heute noch auf dem Standpunkte, daß wir den seinerzeit von mir angeregten Ankauf des nördlichen Teils des Grundstücks bei günstiger Gelegenheit näher treten sollten, denn das Holzer’sche Baulinienprojekt (Bebauung des Grundstückes in der Weise, daß über einen Torbogen hinweg bebaut wird) ist zwar sehr schön, aber bei der Unlust der Besitzer zu bauen, erst vielleicht in sehr später Zeit durchführbar. Bis dorthin müßte also die Engelhardtstraße Sackgasse bleiben.“'' Vom Kauf des gesamten Grundstücks riet er ab, weil es für gemeindliche Zwecke ungeeignet sei.     
   −
Egmont Offenbacher ließ die Stadt am 11. August 1913 wissen, dass seine Auftraggeber nicht abgeneigt sind, den Teil ihres Besitzes zu verkaufen, der zu einer Verbindung von Park und Engelhardtstraße nötig ist. Bedingung sei, dass nur eine am Nordende gelegene Fläche veräußert wird; hinter der projektierten Straße soll kein Gran’scher Grundbesitz verbleiben. Die Stadt solle die Fläche genau bezeichnen und den Kaufpreis nennen, den sie zu bezahlen bereit wäre. Das Stadtbauamt sollte nun die erforderliche Flächenangabe liefern. Erst am 27. Oktober teilte man mit, dass ca. 215 m<sup>2</sup> für die Straße benötigt werden. Offenbar wussten die städtischen Stellen wieder nicht, wie sie weiter vorgehen wollen (auf dem Aktenstück reihen sich Wiedervorlagetermine ohne Ergebnisse).  
+
[[Egmont Offenbacher]] ließ die Stadt am 11. August 1913 wissen, dass seine Auftraggeber nicht abgeneigt sind, den Teil ihres Besitzes zu verkaufen, der zu einer Verbindung von Park und Engelhardtstraße nötig ist. Bedingung sei, dass nur eine am Nordende gelegene Fläche veräußert wird; hinter der projektierten Straße soll kein Gran’scher Grundbesitz verbleiben. Die Stadt solle die Fläche genau bezeichnen und den Kaufpreis nennen, den sie zu bezahlen bereit wäre. Das Stadtbauamt sollte nun die erforderliche Flächenangabe liefern. Erst am 27. Oktober teilte man mit, dass ca. 215 m<sup>2</sup> für die Straße benötigt werden. Offenbar wussten die städtischen Stellen wieder nicht, wie sie weiter vorgehen wollen (auf dem Aktenstück reihen sich Wiedervorlagetermine ohne Ergebnisse).  
    
Am 30. April 1914 beschloss der Magistrat, ''„mit den Gran’schen Relikten weiter zu verhandeln bzgl. Baul. Proj. № 115.“'' Inzwischen lag die Sache auf dem Tisch des neuen Oberbürgermeisters Dr. [[Robert Wild|Wild]]. Er beauftragte am 7. Mai das Bauamt, ihm dazu eine Verfügung auszuarbeiten und vorzulegen. Nach zwei ergebnislosen Wiedervorlagen endet die Akte mit dem Vermerk ''„einstweilen aufgehoben, im Tagebuch Vermerk machen lassen“''. Da hatte der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] alles zum Erliegen gebracht. In der Akte des Baulinienprojekts Nr. 115 steht am Ende mit Datum vom 27. August 1931 der lakonische Vermerk von Registratur I: „Kam nicht zur Durchführung“.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Baubeschränkungsvorschriften für das Baulinienprojekt Nr. 115; Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr. 6/48</ref>
 
Am 30. April 1914 beschloss der Magistrat, ''„mit den Gran’schen Relikten weiter zu verhandeln bzgl. Baul. Proj. № 115.“'' Inzwischen lag die Sache auf dem Tisch des neuen Oberbürgermeisters Dr. [[Robert Wild|Wild]]. Er beauftragte am 7. Mai das Bauamt, ihm dazu eine Verfügung auszuarbeiten und vorzulegen. Nach zwei ergebnislosen Wiedervorlagen endet die Akte mit dem Vermerk ''„einstweilen aufgehoben, im Tagebuch Vermerk machen lassen“''. Da hatte der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] alles zum Erliegen gebracht. In der Akte des Baulinienprojekts Nr. 115 steht am Ende mit Datum vom 27. August 1931 der lakonische Vermerk von Registratur I: „Kam nicht zur Durchführung“.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Baubeschränkungsvorschriften für das Baulinienprojekt Nr. 115; Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr. 6/48</ref>
Zeile 50: Zeile 50:  
* [[Stadtpark]]
 
* [[Stadtpark]]
 
* [[Engelhardtstraße]]
 
* [[Engelhardtstraße]]
* [[Denkschrift des Stadtbauamtes zum Stadtpark (Buch)]]
+
* [[Denkschrift des Stadtbauamtes zum Stadtpark (Buch)|Denkschrift des Stadtbauamtes zum Stadtpark]]
    
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
23.295

Bearbeitungen