Rudolf Georg Hartlöhner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Nachkriegszeit ==
== Nachkriegszeit ==
Gegen Ende des Krieges geriet Hartlöhner in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde aus dieser am 26. Mai 1945 entlassen. Anschließend arbeitete er für kurze Zeit im Fürther Stadtkrankenhaus, musste aber aufgrund eines Entnazifierungsverfahrens seine Arbeit ruhen lassen. Aus der Akte der Fürther Spruchkammer ging hervor, dass ihm seine vorläufige Mitgliedschaft in der NSDAP von Februar 1938 bis Juli 1940 zu Last gelegt wurde, sowie seine Tätigkeit in der Hitlerjugend. Während die Militärakte über Hartlöhner eine Mitgliedschaft in der NSDAP seit dem 1. April 1933 datierte, weißt die Akte der Spruchkammer das Datum Februar 1938 als Eintrittsdatum in die NSDAP auf. In einem schriftlichen Verfahren gegen Hartlöhner, wurde dieser am 26. Juli 1946 in die Gruppe 4 der „Mitläufer“ eingestuft und zu einer Zahlung von 600 Reichsmark in einen Wiedergutmachungsfond abgestraft, welche er am 23. September 1946 zahlte. Die rechtskräftige Einstufung als „Mitläufer“ erfolgte am 8. August 1946. Das Spruchkammerurteil wurde durch die Militärregierung Fürth (Capt. Luther C. Wheeler) am 21. März 1947 anerkannt. Insgesamt  äußerten sich sieben Personen aus dem näheren Umkreis von Rudolf Hartlöhner zu seinem Werdegang im Dritten Reich und bezogen Stellung für seine berufliche Wiederaufnahme als Arzt und setzten sich für seine Rehabilitierung ein.<ref name="StAN, Spruchkammer Fürth I H 111"/>
Gegen Ende des Krieges geriet Hartlöhner in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde aus dieser am 26. Mai 1945 entlassen. Anschließend arbeitete er für kurze Zeit im Fürther Stadtkrankenhaus, musste aber aufgrund eines Entnazifierungsverfahrens seine Arbeit ruhen lassen. Aus der Akte der Fürther Spruchkammer ging hervor, dass ihm seine vorläufige Mitgliedschaft in der NSDAP von Februar 1938 bis Juli 1940 zu Last gelegt wurde, sowie seine Tätigkeit in der Hitlerjugend. Während die Militärakte über Hartlöhner eine Mitgliedschaft in der NSDAP seit dem 1. April 1933 datierte, weißt die Akte der Spruchkammer das Datum Februar 1938 als Eintrittsdatum in die NSDAP auf. In einem schriftlichen Verfahren gegen Hartlöhner, wurde dieser am 26. Juli 1946 in die Gruppe 4 der „Mitläufer“ eingestuft und zu einer Zahlung von 600 Reichsmark in einen Wiedergutmachungsfond abgestraft, welche er am 23. September 1946 zahlte. Die rechtskräftige Einstufung als „Mitläufer“ erfolgte am 8. August 1946. Das Spruchkammerurteil wurde durch die Militärregierung Fürth (Capt. Luther C. Wheeler) am 21. März 1947 anerkannt. Insgesamt  äußerten sich sieben Personen aus dem näheren Umkreis von Rudolf Hartlöhner zu seinem Werdegang im Dritten Reich und bezogen Stellung für seine berufliche Wiederaufnahme als Arzt und setzten sich für seine Rehabilitierung ein.<ref name="StAN">Spruchkammer Fürth I H 111"</ref>
   
   
Ende der 1940er Jahre eröffnete Rudolf Hartlöhner in der [[Nürnberger Straße 69]] in Fürth seine Arztpraxis, wo er bis Mitte der 1970er Jahre als Allgemeinmediziner praktizierte. Seine Ehefrau Katharina Hartlöhner, geb. Fick (geb. 3. März 1919 in Bad Berneck; gest. Mai 2003 in Fürth) heiratete er Anfang der 1950er Jahre. Aus der Ehe ging ein Sohn, Michael Rudolf Hartlöhner, hervor.
Ende der 1940er Jahre eröffnete Rudolf Hartlöhner in der [[Nürnberger Straße 69]] in Fürth seine Arztpraxis, wo er bis Mitte der 1970er Jahre als Allgemeinmediziner praktizierte. Seine Ehefrau Katharina Hartlöhner, geb. Fick (geb. 3. März 1919 in Bad Berneck; gest. Mai 2003 in Fürth) heiratete er Anfang der 1950er Jahre. Aus der Ehe ging ein Sohn, Michael Rudolf Hartlöhner, hervor.
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