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(Aus dem Nachlasse des Herrn Gebhardt.) | (Aus dem Nachlasse des Herrn Gebhardt.) | ||
Aktuelle Version vom 17. September 2024, 17:51 Uhr
744 | Urkunden. |
<poem> Daß sie sich nähren ehrlich redlich, Gott behüts vor dem was ihn schädlich Auf daß sie dort nach dieser Zeit Erlangen die ewig Seligkeit Sammt allen außerwehlten viel Wünsch Jakob Feßlein von Dünkelsspühl. </poem> (Aus dem Nachlasse des Herrn Gebhardt.)
XXIII.
Vittgesuch der domprobsteikichen Unterthanen der Kofmark Kürth an den König Gustav Adolf. Den 30. März 1632. „Durchlauchtigster, Großmächtigster König, Euer Königl. Majest. seindt unser unterthänigste Dienst zuvor, gnädigster Heer. Euer Königl. Majestät sollen wir unterthänigst unverhalten lassen, Obwohlen Unsere Borfahren und Wir, als der Thumb-Pröbstischen Bambergischen Bisthums Hofmarks Fürth und der darzugehörigen Dorsschaften Unterthanen, von dem bisdahero von unverdenklichen Zei ten gewesen Herrn Thumbprobsten also seindt tractirt und gehalten worden, daß gedachte Unsere Vorfahren, Unsers Wissens sich dawider zu beschweren, sowenig als wir selbst einige sonderliche Ursachen ge habt, und dahero solch Herrschaftl. Wechsel nicht suchen oder begehren können, Nachdem aber Wir Jnerfahrung gebracht, welchgestalt Euer Königl. Maj. dießfals eine Verenderung vorzunehmen entschlossen sein sollen, So mögen wir der verordnete Ausschuß, solche Dorfschaften, Uns derselben zwar nicht widersetzen, sondern erkennen uns vielmehr, Im allem gehorsam zu accommodiren schuldig, Jedoch leben wir benebens der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, daß E. Königl. Ma jestät uns umb obberührte Dorfschaften im königl. Huld und Gnaden, also anzusehen, gnädigst geruhen werden, daß, gleich wie wir und unsere Vorfahren unter unser hiebevor geh-abten gnedigsten Herrschaft außer der beschwerlichen Kriegsdurchzügen ziemlich gesessen, also auch wir in das künftig nicht äeterioris conditionis sein, sondern und hingegen, bei wohlhergebrachten uhralten Privilegien, freyheit, Begna digungen, recht und gerechtigkeiten ohne schmelerung verbleiben mögen. Und obwohlen uns dießfalls so wenig Ordnung und maaß vorzuschrei ben, als wenig andere Herrschaften selbsten zu erkiesen gebühren will, so zweifeln wir doch nicht, daß E. Königl. Maj. uns gehorsame Unter thanen solchen Oberhaupt wiederumb gnedigst anbefehlen und unter geben werden, welchen wir uns Unterthanen geschöpfter Zuversicht ge mäs am allermeisten vertrauen.