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wurde jedoch nicht berücksichtigt. {{fnFC|125}} Männel mußte jährlich an den Markgrafen ein Schutzgeld von 20 Gulden rheinisch und 15 Gulden für ein Trinkgeschirr an die Markgräfin bezahlen? {{fnFC|126}} — Nürnberg hatte sich durch die Judenvertreibung eine tiefe Wunde selbst geschlagen. Theils fehlte ihm seitdem wenigstens die Hälfte oer benöthigten Kapitalien, theils entging ihm jenes industrielle Ferment, welches aller Orten die Israeliten zur Förderung von Verkehr und Handel bilden, wozu natürlich vor Allem die Bildung des neuen Handelsweges nach Ostindien kam. Genau von jener Zeit datirt sich sein allmähliger Verfall, der erst in der Mitte unseres gegenwärtigen Jahrhunderts einem er neuten Aufschwünge Platz machte. {{fnFC|127}} | |||
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Aktuelle Version vom 19. September 2024, 13:03 Uhr
Vierte Periode (1528-1534). | 35 |
wurde jedoch nicht berücksichtigt. 125) Männel mußte jährlich an den Markgrafen ein Schutzgeld von 20 Gulden rheinisch und 15 Gulden für ein Trinkgeschirr an die Markgräfin bezahlen? 126) — Nürnberg hatte sich durch die Judenvertreibung eine tiefe Wunde selbst geschlagen. Theils fehlte ihm seitdem wenigstens die Hälfte oer benöthigten Kapitalien, theils entging ihm jenes industrielle Ferment, welches aller Orten die Israeliten zur Förderung von Verkehr und Handel bilden, wozu natürlich vor Allem die Bildung des neuen Handelsweges nach Ostindien kam. Genau von jener Zeit datirt sich sein allmähliger Verfall, der erst in der Mitte unseres gegenwärtigen Jahrhunderts einem er neuten Aufschwünge Platz machte. 127)
1529: Die Gemeindeordnung von 1497 wurde erneuert und vom domprobsteilichen Amtmann gesiegelt. 128)
Im Jahre 1532 fragten die Nürnberger Unterthanen (Nürnberg hatte damals 29 Bauernhöfe in Fürth 129) bei dem Rathe von Nürnberg an, ob sie schuldig seien, sich der domprobsteilichen Dorfordnung (von 1497) zu unterwerfen. Der Rath ließ protestiren, aber, wie es scheint, ohne Erfolg; denn im nächsten Jahre 1533 zeigten sie ferner an, daß der domprobsteiliche Amtmann verlange, daß die zwei Bürgermeister, welche die Nürnberger Unterthanen jährlich wählen, ihm verpflichtet werden. Mittelst Verlaß vom 14. Februar 1533 verbot ihnen dies der Rath; zwei Tage später nahm er das Verbot wieder zurück. 130) In diesem Jahre herrschte eine pestartige Krankheit in Fürth und Nürnberg, die viele Opfer kostete. 131) Auch wurde die Nürnberg-Brandenburgische Kirchenordnung publicirt, welche durch den auf Betrieb des Markgrafen Georg von Ansbach in Schwabach mit Deputirten des Rathes von Nürnberg abgehaltenen Religionskonvent beschlossen worden war. Zugleich wurde die Vornahme von Kirchenvisitationen angeordnet. — Zwischen den drei herrschenden Parteien kam es zu ziemlichen Kollisionen. Der markgräfliche Geleitsmann wollte den domprobsteilichen Amtmann gefangen nehmen, wobei er von den Nürnbergern durch einen Schuß am Finger verwundet wurde. Die markgräfliche Regierung stellte deshalb Klage bei dem Rath von Nürnberg. 132) 1534: Im folgenden Jahre kamen mehrere Differenzen zwischen Nürnberg und Bamberg vor. Die Nürnberger brachten die in Fürth wegen Verbrechen eingezogenen Individuen nach Nürnberg zur
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