Gründlach: Unterschied zwischen den Versionen
(GründlachÜV ergänzt) |
(toten link entf.) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen. | Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen. | ||
Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29 | Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29</ref> Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [[wikipedia:Gründlach|Gründlach]] (Wikipedia) | |||
* Ortsrecht Fürth: Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach im Stadtgebiet Fürth – (Überschwemmungsgebietsverordnung Gründlach - GründlachÜV) vom 14. Juni 2017 - [https://www.fuerth.de/fileadmin/redaktion/01-Rathaus/Ortsrecht/31_15_UeberschwemmungGruendlach.pdf online] | |||
* Verlauf der Gründlach als Stadtgrenze: [http://v.bayern.de/CLNv3 BayernAtlas] | * Verlauf der Gründlach als Stadtgrenze: [http://v.bayern.de/CLNv3 BayernAtlas] | ||
* Bayerisches Landesamt für Umwelt: [http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/Regnitz_GK_WT_100_242_07.pdf Hochwassergefahrenkarte HQ<sub>100</sub> vom September 2010, Blattschnitt 242_07] | * Bayerisches Landesamt für Umwelt: [http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/Regnitz_GK_WT_100_242_07.pdf Hochwassergefahrenkarte HQ<sub>100</sub> vom September 2010, Blattschnitt 242_07] | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== |
Aktuelle Version vom 2. Oktober 2024, 22:25 Uhr
Die Gründlach ist ein von Nürnberg kommendes Fließgewässer, das bei Eltersdorf in die Regnitz mündet. Sie durchfließt zwar kein Fürther Gebiet, bildet aber im Norden am Rand der Gemarkung Stadeln auf kurzer Strecke die Stadtgrenze zu Nürnberg und Erlangen.
Verlauf
Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.
Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.[1] Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten.
Siehe auch
Weblinks
- Gründlach (Wikipedia)
- Ortsrecht Fürth: Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach im Stadtgebiet Fürth – (Überschwemmungsgebietsverordnung Gründlach - GründlachÜV) vom 14. Juni 2017 - online
- Verlauf der Gründlach als Stadtgrenze: BayernAtlas
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Hochwassergefahrenkarte HQ100 vom September 2010, Blattschnitt 242_07
Einzelnachweise
- ↑ Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29