Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben.
Die '''Burgfarrnbacher Mühle''' ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil [[Burgfarrnbach]]; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der [[Regelsbacher Straße]] 30 und wurde vom [[Mühlbach]] (einer Ableitung des [[Farrnbach]]s) angetrieben.
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=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg ===
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg ===
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober 1766 an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch<ref>Andreas Gotthelf Busch (30.11.1728 - 1816), evangelischer Ratskonsulent der Reichsstadt Dinkelsbühl und herzoglich württembergischer Hofrat</ref> schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten F. A. von Zwanziger<ref>Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - [https://www.hdbg.eu/biografien/web/index.php/detail?uid=4176  Friedrich Adolph von Zwanziger]</ref> und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun<ref>Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346080_00178.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober 1766 an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch<ref>Andreas Gotthelf Busch (30.11.1728 - 1816), evangelischer Ratskonsulent der Reichsstadt Dinkelsbühl und herzoglich württembergischer Hofrat</ref> schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten [[wikipedia:Friedrich Adolf von Zwanziger|F. A. von Zwanziger]]<ref>Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - [https://www.hdbg.eu/biografien/web/index.php/detail?uid=4176  Friedrich Adolph von Zwanziger]</ref> und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun<ref>Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346080_00178.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.


Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...",  Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.<br />
Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...",  Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.<br />
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Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f.
Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f.


Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister Joh. Fried. Schelter und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode.
Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister [[Johann Friedrich Schelter]] und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode.


Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen.
Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen.
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Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''


In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Fridreich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  
In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Friedrich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  


Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
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Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.
Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.


Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.


Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.
Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er ''„... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.”'' In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.
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== Besondere Ereignisse ==
== Besondere Ereignisse ==
=== Brandkatastrophe im Oktober 1927 ===
=== Brandkatastrophe im Oktober 1927 ===
Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online abrufbar]</ref>
Am [[18. Oktober]] [[1927]] brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „''Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.''”<ref>Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00085869_00137_u001/6?cq= online]</ref>


Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100&nbsp;000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref>
Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100&nbsp;000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.<ref>Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927</ref>
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Die neue Mühlentechnik wurde vom Nürnberger Oberingenieur Otto Köhler, einem Vertreter der Fa.  Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik Grosse, Lohmen (Sachsen), nach modernem Stand geplant und von dieser Firma installiert.<ref name="Albert K. Wein"/> Die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs wurde am Dienstag, den [[26. Juni]] [[1928]] mit einer großen Einweihungs- und Eröffnungsfeier begangen, bei der zahlreiche Ehrengäste zugegen waren. Als Vertreter der Stadtverwaltung Fürth nahm Herr Oberinspektor Flierl teil, für die Fa. Grosse der Direktor Schuhmann, ebenso war Oberingenieur Köhler dabei; zudem waren mehrere Vertreter der Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Fürth erschienen. Die feierliche Weihe sämtlicher Räume nahm der katholische Stadtpfarrer Knapp aus Fürth vor. Danach übergab der Oberingenieur Köhler den von ihm eingerichteten Betrieb an Herrn Wein, der ihn sofort eröffnete; eine Führung durch die gesamte Anlage schloss sich an. Sie ''"ließ erkennen, daß hier die Fa. Gebr. Grosse, Sachsen, wohl das Vollkommenste und Modernste zur Anwendung brachte, was auf diesem Gebiet gegenwärtig geleistet werden kann."'' <ref name="Einweihung"/>
Die neue Mühlentechnik wurde vom Nürnberger Oberingenieur Otto Köhler, einem Vertreter der Fa.  Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik Grosse, Lohmen (Sachsen), nach modernem Stand geplant und von dieser Firma installiert.<ref name="Albert K. Wein"/> Die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs wurde am Dienstag, den [[26. Juni]] [[1928]] mit einer großen Einweihungs- und Eröffnungsfeier begangen, bei der zahlreiche Ehrengäste zugegen waren. Als Vertreter der Stadtverwaltung Fürth nahm Herr Oberinspektor Flierl teil, für die Fa. Grosse der Direktor Schuhmann, ebenso war Oberingenieur Köhler dabei; zudem waren mehrere Vertreter der Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Fürth erschienen. Die feierliche Weihe sämtlicher Räume nahm der katholische Stadtpfarrer Knapp aus Fürth vor. Danach übergab der Oberingenieur Köhler den von ihm eingerichteten Betrieb an Herrn Wein, der ihn sofort eröffnete; eine Führung durch die gesamte Anlage schloss sich an. Sie ''"ließ erkennen, daß hier die Fa. Gebr. Grosse, Sachsen, wohl das Vollkommenste und Modernste zur Anwendung brachte, was auf diesem Gebiet gegenwärtig geleistet werden kann."'' <ref name="Einweihung"/>


== Zeitzeugenbericht Albert Karl Wein, Jg. 1943<ref>Interview vom August 2020, geführt von Peter Frank</ref> ==
== Zeitzeugenbericht Albert Karl Wein, Jg. 1943<ref>Interview vom August 2020, geführt von [[Peter Frank]]</ref> ==
[[Datei:Wein Albert Karl 2020.JPG|mini|left|Albert K. Wein vor dem Eingang zur Mühle]]
[[Datei:Wein Albert Karl 2020.JPG|mini|left|Albert K. Wein vor dem Eingang zur Mühle]]
''Die Wein-Mühle in Burgfarrnbach ist eine Institution seit Generationen. Die heutige Bäckerei & Konditorei in der Mühle bei der Regelsbacher Brücke über die [[Farrnbach]] ist Treffpunkt von stets zufriedenen Kunden und auch Wanderern, die dort eine Rast einlegen. Selbst regelmäßige Archivbenutzer im nahen Schloss kehren dort gerne ein, und kommen ins Gespräch mit dem Seniorchef Albert K. Wein (geb. 16. Oktober 1943, gest. 28. Januar 2021), der freundlich – von der Imbiss-/Café- und Zeitungsleseecke aus –  die Kunden begrüßt. Mit ihm kann man gute Gespräche führen, weil er aufgeschlossen und geschichtsbewusst ist.''  
''Die Wein-Mühle in Burgfarrnbach ist eine Institution seit Generationen. Die heutige Bäckerei & Konditorei in der Mühle bei der Regelsbacher Brücke über die [[Farrnbach]] ist Treffpunkt von stets zufriedenen Kunden und auch Wanderern, die dort eine Rast einlegen. Selbst regelmäßige Archivbenutzer im nahen Schloss kehren dort gerne ein, und kommen ins Gespräch mit dem Seniorchef Albert K. Wein (geb. 16. Oktober 1943, gest. 28. Januar 2021), der freundlich – von der Imbiss-/Café- und Zeitungsleseecke aus –  die Kunden begrüßt. Mit ihm kann man gute Gespräche führen, weil er aufgeschlossen und geschichtsbewusst ist.''  
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