Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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(Geschichtliche Ergänzung bis zur Verstaatlichung 1974)
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==Eingrenzung==
==Eingrenzung==
Früher verstand man unter Polizei die Ausübung von Staatsgewalt im Innern. ''"Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey."''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph_10_II_17_ALR</ref>. Dies beinhaltete noch während des Dritten Reichs ''"...die ‚Sicherheits-, Kriminal- und Fremdenpolizei‘, die Behandlung von Zuzugsgenehmigungen für Ausländer und Ausweisungen mit Ausnahme der Wohnungspolizei. Hinzu kamen das Passwesen, die Ausstellung von Leumunds-, Vermögens-, Ursprungs-, Übersiedlungs- und anderen Zeugnissen, das Meldewesen, die Festsetzung der Polizeistunde, die Ordnungs- und Sittenpolizei, die öffentlichen Geld- und sonstigen Sammlungen, Lotterie- und Glücksspiele, Pulverwesen und Sprengfstoffe, die Munitionsherstellung, Waffenscheine, öffentliche Lustbarkeiten und Vergleichbares."''<ref>Kriminalmuseum Fürth - Tafel 'Geschichte der Fürther Polizei - Teil 2'</ref>. In diesem Beitrag soll unter '''Polizei''' nur die Ordnungsmacht mit dem Gewaltmonopol verstanden werden.
Früher verstand man unter Polizei die Ausübung von Staatsgewalt im Innern. ''"Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey."''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph_10_II_17_ALR</ref>. Dies beinhaltete noch während des Dritten Reichs ''"...die ‚Sicherheits-, Kriminal- und Fremdenpolizei‘, die Behandlung von Zuzugsgenehmigungen für Ausländer und Ausweisungen mit Ausnahme der Wohnungspolizei. Hinzu kamen das Passwesen, die Ausstellung von Leumunds-, Vermögens-, Ursprungs-, Übersiedlungs- und anderen Zeugnissen, das Meldewesen, die Festsetzung der Polizeistunde, die Ordnungs- und Sittenpolizei, die öffentlichen Geld- und sonstigen Sammlungen, Lotterie- und Glücksspiele, Pulverwesen und Sprengstoffe, die Munitionsherstellung, Waffenscheine, öffentliche Lustbarkeiten und Vergleichbares."''<ref>Kriminalmuseum Fürth - Tafel 'Geschichte der Fürther Polizei - Teil 2'</ref>. In diesem Beitrag soll unter '''Polizei''' nur die Ordnungsmacht mit dem Gewaltmonopol verstanden werden.


==Anfänge==
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