Fürther Jugendrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. November 2024, 23:36 Uhr
Der Fürther Jugendrat wurde im Jahr 2021 von der Stadt Fürth eingerichtet, indem die Stadt eine Satzung für dieses Beteiligungsgremium definiert hat. Die Adresse des Jugendrats ist die der Agentur für Demokratie und Jugendbeteiligung, Waagstraße 3. Der Jugendrat soll eine überparteiliche, gewählte Interessensvertretung für die Anliegen der Jugend der Stadt Fürth sein. In einer zweijährigen Amtszeit arbeiten die ehrenamtlichen Jugendlichen mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung zusammen. So unterstützen sie den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in Fragen, die die Jugendlichen in Fürth betreffen und die in den Wirkungskreis der Stadt Fürth fallen. Der Jugendrat ist dabei berechtigt, über den Oberbürgermeister, an den Stadtrat und an die Verwaltung Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu jugendrelevanten Angelegenheiten heranzutragen. Diese sind in der Regel innerhalb von vier Monaten von der Verwaltung, dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen zu behandeln und zu beantworten. Der Jugendrat stellt sich auf dem jährlich stattfindenden Fürther Jugendforum vor und nimmt sich den dort gestellten Forderungen der Jugendlichen an.
Lokalberichterstattung
- Armin Leberzammer: Mitsprache: Kommt bald ein Fürther Jugendrat?. In: nordbayern.de vom 8. März 2021 - online
- Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat. In: Amtsblatt der Stadt Fürth in INFÜ, Nr. 22 vom 8. Dezember 2021, S. 27 – PDF-Datei