Michaelis-Kirchweih: Unterschied zwischen den Versionen

 
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2022 stand das Riesenrad erstmals nicht am angestammten Platz parallel zur Häuserzeile an der [[Fürther Freiheit]]. Vielmehr wurde es parallel zur [[Friedrichstraße]] an den Anfang der Fürther Freiheit positioniert. Grund für den Standortwechsel waren die Bauarbeiten an dem Gebäude [[Fürther Freiheit 6]] und die dafür benötigen Kräne an dem Gebäude, die dem Riesenrad im Weg gestanden wären. Im Folgejahr entstand kurz eine Diskussion darüber, den "neuen" Standort zu behalten. Die Entscheidung fiel aber zu Gunsten des "alten" Standortes, so dass die Neupositionierung im Jahr 2022 ein Einmalereignis blieb.  
2022 stand das Riesenrad erstmals nicht am angestammten Platz parallel zur Häuserzeile an der [[Fürther Freiheit]]. Vielmehr wurde es parallel zur [[Friedrichstraße]] an den Anfang der Fürther Freiheit positioniert. Grund für den Standortwechsel waren die Bauarbeiten an dem Gebäude [[Fürther Freiheit 6]] und die dafür benötigen Kräne an dem Gebäude, die dem Riesenrad im Weg gestanden wären. Im Folgejahr entstand kurz eine Diskussion darüber, den "neuen" Standort zu behalten. Die Entscheidung fiel aber zu Gunsten des "alten" Standortes, so dass die Neupositionierung im Jahr 2022 ein Einmalereignis blieb.  


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== Kirchweih-Frei ==
Angestellte der Stadt Fürth, und Angestellte der Töchter der Stadt Fürth (z.B. infra GmbH, Klinikum Fürth etc.), haben stets ein sog. Kirchweih-Frei während der Michaeliskirchweih im Herbst. Dieses Kirchweih-Frei bedeutet, dass die Angestellten ab 12 Uhr vom Dienst befreit sind und den Arbeitsplatz - sofern möglich - verlassen dürfen. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht gehen, z.B. im Klinikum Fürth oder bei der Berufsfeuerwehr, so erhalten die Beschäftigen an diesem Tag eine Gutschrift von max. bis zu 5 Stunden. Dies setzt voraus, dass die geplante Dienstzeit nach 12 Uhr erfolgt wäre. Die Zeitgutschrift erfolgt somit für die geleistete Arbeitszeit nach 12 Uhr - bis max. 5 Stunden.
 
Ursprung des Kirchweih-Frei ist überraschenderweise eine Regelung aus dem 1. Weltkrieg in Fürth. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild erließ im Oktober 1914 folgende Verfügung:
 
:''Im Hinblick auf den durch den Kriegsausbruch verursachten Ausfall des Urlaubes der meisten städtischen Beamten und die starke Geschäftsbelastung in den vergangenen Kriegswochen wird hie(r)mit - wie sonst infolge der Fürther Kirchweihfeier - am 5. und 12. ds. Mts. der Nachmittag vom Dienste freigegeben, um die Möglichkeit einer kurzen Erholung zu gewähren. An diesen Nachmittagen wird-außer der ständigen Polizeijour auf der Hauptwache - im Rathaus nur im Einwohnermeldeamte, im Militärbüro, im Einlaufamt von 2 - 4 Jourdienst abgehalten.''
: ''Bei Beamten und Arbeitern der technischen Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung wird ist Tunlichkeit in gleicher Weise verfahren werden.''
: ''Der Magistrats-Vorstand: gez. Dr. Wild''<ref>Stadtarchiv Fürth, Verfügung Dr. Robert Wild, Okt. 1914</ref>
 
Offensichtlich hat die Verfügung nicht nur den ersten Weltkrieg überstanden, sondern behielt ihre Gültigkeit auch weit über den Krieg hinaus. Der Stadtrat bekräftigte 1977 (!) diese Entscheidung erneut, wie folgt:
 
: ''Dienstfreigabe''
: ''Beschluss des Stadtrates - öffentlich - einstimmig''
: ''Die städt. Dienstkräfte erhalten traditionell - wie seit über 60 Jahren - immer am ersten Kirchweihmontag, 3. Oktober 1977, und am letzten Kirchweihmittwoch, 12. Oktober 1977, ab 12 Uhr dienstfrei. Jourdienst ist, soweit erforderlich, einzurichten.''
: ''Der Beschluss gilt generell für die Zukunft, so dass es keines jährlichen Einzelbeschluss mehr bedarf.''
: ''Dies gilt ebenso für die Dienstfreigabe am Faschingsdienstag jeweils ab 12 Uhr.''
: [...]
: ''Stadtrat, 14. September 1977''<ref>Stadtarchiv Fürth, Antrag zur Feststellung einer betrieblichen Übung bei den Kirchweihnachmittagen der Stadt Fürth am Arbeitsgericht Nürnberg durch die Gewerkschaft ötv, September 1996</ref>
 
Neben den zwei freien Nachmittagen zur Kirchweih, hatte sich noch ein dritter freier Nachmittag im öffentlichen Dienst der Stadt Fürth etabliert - der sog. Faschingsdienstag. Wann der Faschingsdienstag bei der Stadt Fürth eingerichtet wurde, ist aktuell (noch) nicht bekannt.
 
In den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, diese Regelungen wieder abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Gewerkschaft ötv (heute ver.di) ging gerichtlich gegen diese Entscheidung der Stadt Fürth an und begründete dies als sog. "betriebliche Übung" seit ca. 100 Jahren. Das Gericht gab offensichtlich im September 1996 der Gewerkschaft recht, so dass die freien Nachmittage erhalten blieben.
 
Anders verlief es im Dezember 2002. Nach Rücksprache mit dem frisch ins Amt gewählten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2002 beschlossen, einen der beiden Kirchweih-Frei ersatzlos zu streichen. Zuvor hatte Anfang Dezember 2002 eine Personalversammlung der Beschäftigten der Stadt Fürth stattgefunden, bei der die Beschäftigen sich selbst aussuchen konnten, welchen der beiden Nachmittage sie streichen würden. Die Wahl fiel auf den ersten freien Nachmittag, so dass ab dem Dezember 2002 lediglich nur noch der zweite Kirchweihmontag für die Beschäftigen ab 12 Uhr frei war. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am 10. Dezember 2002.<ref>Stadtarchiv Fürth, Schreiben: Wegfall des Kirchweihnachmittags vom 17. Dezember 2002 - Gesamtpersonalrat</ref> In den folgenden Jahren wurde aus dem freien Kirchweihmontag irgendwann der Dienstag. Der Faschingsdienstag blieb ebenfalls erhalten, so dass bei den städtischen Angestellten weiterhin zwei freie Nachmittag zusätzlich geregelt sind - neben den tariflichen und gesetzlichen freien Tagen. Diese Regelung gilt auch weiterhin für die städtischen Töchter, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt juristisch ausgegründet wurden, z.B. als eigenständiger Betrieb. Hierzu wurden eigens sog. Personalüberleitungsverträge vereinbart, in der u.a. die zum Zeitpunkt der Überführung beschäftige Mitarbeiter - aber auch alle künftigen Beschäftigten in einem Tochterunternehmen - nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die unmittelbar städtischen Beschäftigen.
 
Andere Städte haben ähnliche Regelungen. So hat die Stadt Erlangen einen sog. Bergkirchweih freien Nachmittag, der sogar bei Privatunternehmen wie der Fa. Siemens gilt. Gleiches existiert in der Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes.


== Die Kärwa in Zahlen ==
== Die Kärwa in Zahlen ==
91.021

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