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Der Direktor des Gas- und Wasserwerks [[Jakob Lindmann]] richtete am 14. August aus dem Urlaub in [[wikipedia:Hohenschwangau|Hohenschwangau]] seine Stellungnahme an die Wasserwerkskommission. Darin erklärte er sein Einverständnis für den Anschluss an den Druckstrang in Dambach, weil diese Lösung zum einen die erforderlich werdende Versorgung von Ober- und Unterfürberg ermöglicht und zum anderen früher oder später eine Verbindung zur Cadolzburger Straße hergestellt werden kann, die die Druckverhältnisse im unteren Stadtteil wesentlich bessern würde. Zur Kostenteilung schlug er vor, alle betreffenden Positionen der Rohrleitung von Dambach bis Oberfürberg sowie die Hälfte des Postens für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes, also in Summe 28.520 M, auf Rechnung des Wasserwerks zu übernehmen, zu Lasten des Sanatoriums sollte der übrige Teil von 24.980 M gehen. Er bat um eine beschleunigte Beschlussfassung, damit das erforderliche Rohrmaterial sofort bestellt werden kann, um ggf. die Leitung noch im Herbst vor Eintritt der Frostperiode verlegen zu können. | Der Direktor des Gas- und Wasserwerks [[Jakob Lindmann]] richtete am 14. August aus dem Urlaub in [[wikipedia:Hohenschwangau|Hohenschwangau]] seine Stellungnahme an die Wasserwerkskommission. Darin erklärte er sein Einverständnis für den Anschluss an den Druckstrang in Dambach, weil diese Lösung zum einen die erforderlich werdende Versorgung von Ober- und Unterfürberg ermöglicht und zum anderen früher oder später eine Verbindung zur Cadolzburger Straße hergestellt werden kann, die die Druckverhältnisse im unteren Stadtteil wesentlich bessern würde. Zur Kostenteilung schlug er vor, alle betreffenden Positionen der Rohrleitung von Dambach bis Oberfürberg sowie die Hälfte des Postens für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes, also in Summe 28.520 M, auf Rechnung des Wasserwerks zu übernehmen, zu Lasten des Sanatoriums sollte der übrige Teil von 24.980 M gehen. Er bat um eine beschleunigte Beschlussfassung, damit das erforderliche Rohrmaterial sofort bestellt werden kann, um ggf. die Leitung noch im Herbst vor Eintritt der Frostperiode verlegen zu können. | ||
Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: | Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schuhmacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt werden sollte. | ||
Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse. | Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse. | ||
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Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung. | Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung. | ||
== Weiterbetrieb des alten Bohrbrunnens == | |||
Der Magistrat beauftragte am 7. Dezember 1907 das Stadtbauamt ein Gutachten abzugeben, in welcher Weise die bisherige Brunnenanlage der Lungenheilstätte zu verwenden bzw. zu unterhalten sei. Er empfahl dazu mit dem Erbauer, der Fa. Gilde Rücksprache zu nehmen. Ende Januar erstattete Stadtbaumeister Schrank Bericht. Der befragte Johann Wilhelm Gilde schlug vor, die Anlage als Reserve beizubehalten, da der Verkauf der Pumpenanlage zu wenig erlöse. Er gab weiter an, dass der Bohrbrunnen selbst als stabil angesehen werden kann, dagegen das zugehörige Pumpwerk vor Verfall zu schützen sei. Dazu sollte dasselbe vierteljährlich für einen Vierteltag in Betrieb gesetzt werden. Das geförderte Wasser könnte dabei zweckmäßig für Kanalspülungen, Reinigungsarbeiten, Gartensprengen, etc. verwendet werden. | |||
Zum Gutachten nahm der dirigierende Arzt Dr. Hammelbacher Stellung und teilte mit, man habe bisher schon den Pumpbrunnen von Zeit zu Zeit eingesetzt, dabei jedoch den Missstand feststellen müssen, dass neben einer länger dauernden Trübung des Wassers auch Leitungen und Hähne mit Sand und Schlamm verlegt würden. Offenbar war die alte Brunnenanlage noch nicht von den Hauswasserleitungen getrennt worden. Hammelbacher schlug daher vor, direkt über dem Brunnen einen Hydranten zu setzen, dessen Auslauf im Hof der Anstalt endet, die übrigen Hausleitungen vom trüben Wasser der alten Brunnenanlage frei zu halten. Mit den vorgesehenen Nutzungen könne dann die alte Anlage betriebsfähig bleiben. | |||
Daraufhin stellte Schrank fest, dass der Zuleitungsstrang vom Brunnen in das Haus bereits mit einem Ventil ausgestattet ist und entsprechend abgesperrt werden kann. Lediglich brauche es eines abnehmbaren Verbindungsstücks über dem Steigrohr des Brunnens, welches inmitten des Hofes unter einem eisernen Schachtdeckel ausmündet. Die Einrichtungskosten wurden von ihm mit 40 M veranschlagt. Die Fertigstellung dieser Einrichtung erfolgte am 2. März 1908. | |||
Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 17. Juli 1908, dass das Pumpwerk während des Jahres öfters von einem Sachverständigen auf Kosten der Heilstätte zu untersuchen sei. Mit der Durchführung wurde das Stadtbauamt beauftragt und ein halbjähriger Turnus (1. April, 1. Oktober) festgelegt. | |||
Im Januar 1909 meldete Dr. Hammelbacher dem Magistrat, dass ein Monteur des Elektrizitätswerks vor einigen Wochen den Elektromotor der alten Pumpenanlage ausgebaut habe und damit die Anlage für Notfälle nicht gebrauchsfähig sei. Wie die Rückfrage beim E-Werk ergab, war der Motor bei den vorhergehenden Revisionen wegen eines starken Abfalls des Isolationswiderstands aufgefallen und zur Austrocknung ausgebaut worden. Mitte Juni 1909 wurde er wieder eingebaut. Die vorgeschriebenen Halbjahresprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt und vom Stadtbauamt dokumentiert. | |||
Um die Jahreswende 1915/16 stellte der Maschinenmeister der Heilstätte, Johann Keeser fest, dass das Pumpwerk nicht mehr ordnungsgemäß arbeitete; es förderte nur etwa 1 bis 1 ½ statt wie sonst 3 bis 3 ½ Liter Wasser pro Hub. Die Fa. Gilde erhielt den Auftrag, eine Untersuchung vorzunehmen. Wie sich zeigte, waren verschiedene Bauteile der Pumpe stark verschlissen. Für die gesamte Reparatur wurde ca. 420 M veranschlagt. Daneben wies Fa. Gilde auf zu wenig Wasser im Bohrbrunnen hin, da es nach Angabe des Maschinenmeisters in einer halben Stunde abgepumpt sei (das war jedoch von Anfang an bekannt). Sie machte den Vorschlag, das Bohrloch zu vertiefen. | |||
Im Stadtbauamt wurden nun Überlegungen angestellt, ob der wasserarme Brunnen noch einen praktischen Wert besitzt, um für die Instandsetzung rund 500 M aufzuwenden. Im Bericht des technischen Sekretärs Paul Müller vom 1. März 1916 wurde das bejaht, da er nicht nur als Notbehelf bei Störungen der Wasserversorgung und für den Brandfall genutzt, sondern auch zur Speisung der Lokomobile herangezogen werden kann. Für diese Wassermenge von jährlich 1400 bis 1500 m<sup>3</sup>, die bis dato von Oberfürberg aus gepumpt wurde, fiel eine Jahresausgabe von rd. 400 M an. Allerdings brauchte es dazu noch einen Wasserbehälter für die Lokomobile, der 300 M kosten sollte. | |||
Der Leiter der Heilstätte begrüßte den Vorschlag des Stadtbauamts und war sich mit dem Maschinisten Keeser einig, dass dieser praktikabel sei und durch den Minderverbrauch des von der Stadt bezogenen Wassers zu deutlichen Einsparungen führe. Das dazu vom Magistrat angefragte Technische Betriebsamt war völlig dagegen. Die Stellungnahme von Dr.-Ing. Ernst Pfleiderer vom 4. Mai 1916 gipfelte in der Empfehlung, den Brunnen aufzulassen sowie Pumpe und Motor zu verschrotten. | |||
Nach einem Jahr Pause, Mitte Mai 1917, bat Dr. Zilller im Einvernehmen mit dem Stadtbauamt den Magistrat um Genehmigung für den Verkauf von Elektromoter und Pumpe, weil derzeit günstige Preise für den Elektromotor erzielt werden könnten; der genehmigte den Antrag am 24. Mai. Die Anstaltsleitung berichtete am 29. Juni 1917 über den mittels Ausschreibung erfolgten Verkauf an einen Maschinenhändler in Marktredwitz, der den Betrag von 500 M erzielte. Der Verkaufserlös wurde dem Erneuerungsfond der Heilstätte zugeführt. | |||
== Betrieb des Pumpwerks in Oberfürberg == | |||
=== Vorschlag für einen elektrischen Betrieb === | |||
Anlässlich seines Besuchs in der Heilstätte im Juli 1908 hatte der Direktor des städtischen Elektrizitätswerks [[Franz Tillmetz]] seiner Meinung unbescheiden Ausdruck gegeben, dass der Betrieb des Pumpwerks praktischer und billiger elektrisch erfolgen könne. Daher forderte der Stadtmagistrat dazu eine gutachtliche Äußerung an, die Tillmetz am 19. Oktober 1908 vorlegte. Darin monierte er den hohen Bedienungsaufwand der Pumpstation, der bei Einsatz der elektrischen Kraft mit einer Pumpenbedienung durch Fernübertragung in erheblichen Umfang eingespart würde, ja sogar sich ein automatischer Betrieb bei Einrichtung von Schwimmerkontakten im Reservoir ermöglichen lasse. Der nötige Strom sollte aus der bestehenden eigenen Stromerzeugung der Heilstätte, hergestellt mit einem Lokomobilantrieb auf Basis von Kohlenverbrennung und teilweise zwischengespeichert mittels Akkumulatoren-Batterie, zusätzlich bereitgestellt werden; einen Netzanschluss der Lungenheilstätte gab es noch nicht. | |||
In seiner Kritik ging er sogar so weit, dass er das Konzept von Kullmann hinsichtlich der Speicherung in Frage stellte und behauptete, das neue Reservoir im Wasserturm hätte es nicht gebraucht, da eines im Dachraum vorhanden war. Hier aber irrte sich Tillmetz gründlich, der die ausgefeilte Dimensionierung der Wasserversorgungsanlage nicht erfasst hatte. | |||
Zusammenfassend schlug er vor, die bestehende Pumpe mit Benzinmotor als Reserve zu belassen und ein neues Pumpenaggregat mit Elektromotor der Fa. Schuckert zu beschaffen sowie eine elektrische Ofenanlage einzubauen. Der beigeheftete detaillierte Kostenanschlag für mehrere Varianten, aufgestellt von seinem Mitarbeiter [[Wilhelm Haagner]], belief sich für die preisgünstige Version auf 6300 M. | |||
Der Verwaltungsrat der Heilstätte entschied Mitte Dezember 1908 die Sache auf Eis zu legen; einmal wurde das Vorhaben als nicht dringlich angesehen, andererseits sah man keine wesentliche Verringerung des Hilfspersonals. Die hohen Kosten werden ihr Übriges getan haben. | |||
=== Einsatz von Brennspiritus === | |||
Wegen großen Benzinmangels ließ der Leiter der Heilstätte, Dr. Julius Ziller den Pumpwerksmotor auf Spiritusbetrieb umstellen und informierte am 15. Januar 1915 darüber die Pflegekommission. | |||
=== Betriebsstörung vom 1./2. Juli 1922 === | |||
Am Vortag wechselte Personal des Technischen Betriebsamts im Auftrag der Heilstätte einen Schieber im Hebewerk aus, zugleich wurde in Oberfürberg ein Hausanschluss ausgeführt. In dieser Zeit blieben Leitung und Pumpwerk ohne Wasser. Am Samstag, den 1. Juli, wurde das Pumpwerk wieder in Betrieb genommen, danach traten starke Schläge in der Rohrleitung auf, die Leitungen und Wassermesser in verschiedenen Anwesen in Ober- und Unterfürberg beschädigten. Zugleich wurde kein Wasser in den Wasserturm der Heilstätte gefördert, dennoch wies der Tourenzähler nach Betriebsabbruch 100 000 Umdrehungen auf. Ursache war das wegen eingetretener Inkrustation festgeklemmte Saugventil der Pumpe; infolgedessen drückte die Pumpe nicht in die Druckleitung zum Wasserturm, sondern in die Zuleitung, wo es deshalb zu Druckschlägen kam. | |||
Am 5. Juli berichtete Direktor [[Georg Spitzfaden|Spitzfaden]] darüber dem Stadtrat und stellte klar, dass für die entstandenen Schäden die Heilstätte verantwortlich sei und somit das Technische Betriebsamt die Kosten dem Stadtrat in Rechnung stellen wird. Daraufhin wurde der Pfleger für die Heilstätte, Stadtrat [[Julius Haller|Haller]] zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser wusste aber von keiner Aufstellung als Pfleger und wollte damit nichts zu tun haben. Erst nach Einsicht in das Schriftstück, wo seine Pflegschaft verfügt war, kümmerte er sich um die Angelegenheit. Nach erfolgten Erhebungen gab er in seiner Stellungnahme vom 22. August an, dass die Schuld die Lungenheilstätte trifft und sie für die Schäden in Höhe von rd. 1000 M aufzukommen habe. Allerdings lehnte er die vom Technischen Betriebsamt berechneten Wasserbezugskosten infolge der 100 000 Touren ab. In der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsrates der Lungenheilstätte, dem [[Georg Zorn]] als Vorsitzender vorstand, wurde dem Befund von Haller gefolgt und die Kostenübernahme für die Schadensbeseitigung an Leitungen und Wassermessern beschlossen. Ergänzend wurde bestimmt, dass im Pumpwerk ein Wassermesser einzubauen ist, der die tatsächlich geförderte Wassermenge ermittelt. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss trat diesem Beschluss am 30. August bei. | |||
Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. [[wikipedia:Bopp & Reuther|Bopp & Reuther]], sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius Ziller lehnte die Bezahlung der Kosten für die Rückschlagklappe ab, da diese technisch notwendig vor der Pumpe eingebaut wurde und somit nach ortspolizeilichen Vorschriften zum städtischen Rohrnetz gehörte. Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 19. April 1923 dementsprechend die Ablehnung dieser Kostentragung. | |||
== Versuch zur Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens == | |||
In der Zeit der Hyperinflation stiegen die Betriebsausgaben der Lungenheilstätte stark an, ein großer Teil der Ausgaben entfielen auf Strom- und Wasserbezug aus dem städtischen Netz. Daher wurde nach Einsparungen gesucht, auch kam die Idee wieder ins Spiel, den alten Bohrbrunnen zu nutzen und zu vertiefen. Zur wirtschaftlichen Planung war daher eine genaue Kostenanalyse nötig. Deshalb wandte sich der Pfleger Haller am 29. November 1923 an das Technische Betriebsamt mit der Frage, zu welchen äußersten Preisen Strom und Wasser geliefert werden können. Eine Ermäßigung der Gebühren für die Heilstätte wurde aber durch das Betriebsamt wegen nicht tragbarer Einbußen abgelehnt, man verwies die Heilanstalt auf Zuschüsse aus der Stadtkasse. Im Übrigen sah das Betriebsamt für eine Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens der Heilstätte keine Ersparnis. | |||
Das Stadtbauamt erstellte Anfang Februar 1924 Kostenschätzungen für die Instandsetzung des Bohrbrunnens. Für eine Bohrlochreinigung und Messungen zu Wasserstand und -zuflüssen (Pumpversuche) wurden Kosten von ca. 300 [[wikipedia:Goldmark|Goldmark]] (G. M.) bestimmt. Für eine Instandsetzung ohne Vertiefung mit neuer perforierter Verrohrung, Pumpwerk, Motor und Leitungsanschlüssen schätzte man die Kosten auf etwa 3000 G. M., für eine eventuell nötige Vertiefung rechnete man mit 1000 bis 2000 G. M. | |||
Dazu äußerte sich Stadtrat Haller am 18. Februar. Er sah die Wiederinstandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen und für den Brandschutz als dringend geboten an; die Ersparnisse gab er mit jährlich 900 Stunden für einen Maschinisten und 1200 m<sup>3</sup> Wasser à 12 Pfennig/m<sup>3</sup> an. In der optimistischen Annahme, dass das Wasser in entsprechender Menge und Güte vorhanden sei, stellte er an den Verwaltungsrat der Heilstätte den Antrag auf Wiederinbetriebnahme des Anstaltbrunnens. Die Brunnenreinigung und Messungen hatte er dem Stadtbauamt bereits telefonisch in Auftrag gegeben, da die Kosten von ca. 300 G. M. im laufenden Etat vorhanden waren. | |||
Der Verwaltungsrat tagte am 29. Februar 1924; er hatte gegen die bereits angeordnete Reinigung des Bohrbrunnens und auch gegen eine Tieferbohrung nichts einzuwenden. Er verlangte aber vor einer Verwendung des Wassers ein Fachgutachten, welches dieses als völlig einwandfrei erklärt. | |||
Das Stadtbauamt, zuständiger Bearbeiter war Ingenieur [[Paul Müller]], beauftragte die Fa. Fürther Tiefbohranstalt Gebrüder Gilde mit den Reinigungs- und Untersuchungsarbeiten. Für eine Tieferbohrung von 15 m unterbreitete Fa. Gilde mit Schreiben vom 8. April 1924 ein Angebot. Bei Annahme einer Arbeitsdauer von ca. 4 Wochen wurden 500 G. M. gefordert, wobei der Auftraggeber Hilfsarbeiter zu stellen und anfallende Transporte zu übernehmen hatte. | |||
Mitte April berichtete die Fa. Gilde über die vorgenommenen Untersuchungen. Der Brunnen wurde als ziemlich verunreinigt beschrieben, so befanden sich darin Backsteinbrocken, Schrauben und auch Kupferblech. Bei einem 12-stündigen Pumpversuch wurde anfangs eine starke Verunreinigung mit Öl beobachtet, die nach 8 Stunden nur noch in geringen Spuren auftrat und bei längerer Wasserentnahme ganz verschwinden würde. Es wurde ermittelt, dass zuvor im Pumpenraum Schmieröl in Fässern lagerte. Während des Pumpversuchs wurde ein Abfluss von 42 l/min entnommen, in einer Stunde also 2520 l oder in 10 Stunden 25,2 m<sup>3</sup>, was als mittlerer Tagesverbrauch der Heilstätte angesehen wurde. Als Höchstleistung wurden 50 l/min angegeben. Um das benötigte Quantum in 4 bis 5 Stunden fördern zu können wären aber 90 l/min (1,5 l/s) nötig, die aber der vorhandene Brunnen nicht erbrachte. Daher wurde angeordnet, den Brunnen zu vertiefen. | |||
Einen Monat später berichtete die Fa. Gilde, dass der Brunnen nun auf eine Tiefe von 76,7 m gebohrt wurde, also um 22 m tiefer. Im Pumpversuch wurde zunächst eine Schüttung von 90 l/min festgestellt, die als Ziel angestrebt war. Aber nach längerem Pumpen sank die Fördermenge auf 50 l/min. Diese Ergiebigkeit war jedoch zu gering, um das nötige Tagesquantum sicherzustellen, und vor allem konnte kein Gewinn erzielt werden, zumal seit April des Jahres die Wasser-, Strom- und Gaspreise für gemeindliche Anwesen um 20 % ermäßigt wurden. Alle weiter geplanten Arbeiten wurden eingestellt und vermerkt, dass ein künftiges Aufgreifen dieses Vorhabens nur aus zwingenden Gründen veranlasst wäre. | |||
== Verbesserung der Betriebsverhältnisse, Übernahme der Wasserversorgungsanlage der Heilstätte durch das städtische Betriebsamt == | |||
Es wurde weiter nach Möglichkeiten gesucht, den hohen Bedienungsaufwand für das Pumpwerk zu verringern und die Löschwasserversorgung für das Sanatorium für einen größeren Brandfall zu ertüchtigen. Andererseits waren die finanziellen Mittel begrenzt. Im Zuge der Lösungsfindung unterbreitete das Technische Betriebsamt am 4. September 1926 einen technisch und wirtschaftlich zweckmäßigen Vorschlag. Direktor Spitzfaden empfahl, die bestehende Pumpenanlage mit einer Kreiselpumpe von 4 bis 5 l/s Förderleistung, direkt gekoppelt mit einem Elektromotor, zu erweitern. Die Schaltung der Kreiselpumpe sollte dabei nach Wasserstand mittels Schwimmervorrichtung im Hochbehälter erfolgen, sodass die ständige Bedienung der Pumpenanlage im Pumpwerk wegfiele. Der Vorschlag glich im Prinzip dem von Tillmetz von 1908. Ein Mitlauf der alten Kolbenpumpe im Brandfall war dabei unnötig, da dieser Betriebsfall zu einer Minderleistung der Kreiselpumpe geführt hätte. Die Bereitschaft der alten Pumpe war für eine Reparatur der Kreiselpumpe oder ähnliche Fälle vorgesehen. Die Gesamtkosten wurden auf 4500 bis 5000 [[wikipedia:Reichsmark|Reichsmark]] (RM) beziffert. | |||
Das Betriebsamt äußerte sich dabei mit Rücksicht darauf, dass bereits eine Anzahl privater Abnehmer an die Sanatoriumsleitung angeschlossen waren, zu eigenen Überlegungen, den Betrieb und die Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen der Heilstätte selbst zu übernehmen. Allerdings kam man zu dem Schluss, dass die Beaufsichtigung der entfernten Anlage zu hohe laufende Kosten verursachen würde. Man verlangte aber vor Anschluss weiterer Angrenzer die Zustimmung des Betriebsamts einzuholen. | |||
Am 19. Oktober 1926 führte die Feuerwehr eine Feuerlöschprobe am Sanatorium durch. Neben dem Brandmeister Schrank, dem Brandinspektor Rausch und dem Direktor Spitzfaden nahmen der Pfleger der Lungenheilstätte, Stadtrat [[Georg Pförtner|Pförtner]], der Verwalter Stadler und das männliche Personal der Anstalt daran teil. Es wurde ein neu zur Aufstellung gelangter Hydrant getestet, zusammen mit der Motorspritze der Feuerwehr. Der Dauerbetrieb funktionierte, auch konnte damit der Dachfirst bestrichen werden. Die Bedürfnisse der Feuerwehr wurden vollauf erfüllt, sodass keine weiteren Änderungen an den vorhandenen Hydranten und Leitungen notwendig wurden. | |||
Die Leitung der Heilstätte, der Arzt Dr. Ziller und der Verwalter Stadler, wandten sich am 12. November 1926 an den Stadtrat, übergaben das Gutachten des Technischen Betriebsamts vom September und baten um einen entsprechenden Beschluss zur Verbesserung der Betriebsverhältnisse. Zugleich reichten sie den Vorschlag ein, die Wasserversorgung der Lungenheilstätte dem Technischen Betriebsamt zu übertragen. | |||
Kurz darauf verhandelte der Pfleger Pförtner mit Generaldirektor Spitzfaden und Direktor [[Karl Graf|Graf]] vom Technischen Betriebsamt über diese Fragen. Das Betriebsamt erklärte sich bereit, die Kosten von ca. 5000 RM für die Einrichtung der automatischen Wasserversorgung zu übernehmen. Die Lungenheilstätte sollte das Pumpwerk, die Druckrohrleitung und den Wasserturm unentgeltlich an das Werk als Eigentum abtreten. Die Heilstätte hätte von Zeit zu Zeit nach den Pumpen zu sehen, ansonsten übernähme das Betriebsamt sämtliche Reparaturen. Über den Wasserpreis konnte noch keine Einigung herbeigeführt werden. Hier vertrat Pförtner die Auffassung, dass nachdem Burgfarrnbach das Wasser zum gleichen Preis wie Fürth bezieht, auch die Heilstätte genauso behandelt werde müsse. Pförtner beantragte die Behandlung dieser Thematik im Verwaltungsrat der Lungenheilstätte, der Mitte Dezember 1926 tagte. Dieser genehmigte grundsätzlich die vom städtischen Betriebsamt vorgeschlagene Modernisierung der Wasserversorgung und beschloss weitere Verhandlungen zu führen, um den normalen Wasserpreis zu erreichen. | |||
Direktor Graf kümmerte sich federführend um die Ausgestaltung der Übernahmebedingungen und den Vermögensstand der Anlagen, um den künftigen Wasserpreis zu kalkulieren. Am 7. März 1927 legte der Verwaltungsrat der städtischen Werke nach Begutachtung des Abkommens mit der Lungenheilstätte den Wasserpreis auf 20 Pfennig pro Kubikmeter fest. Auch wurde beschlossen, die nötigen Mittel von etwa 5000 RM für die Herstellung der neuen Pumpenanlage aus dem Vermögen der Werke zu decken. Zwei Tage später erklärte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit diesen Festlegungen einverstanden. Schließlich stimmte der Stadtrat am 10. März 1927 diesen Beschlüssen zu. | |||
Demgemäß gingen alle Wasserversorgungseinrichtungen der Heilanstalt ab 1. April 1927 – also nach rund 20-jährigem Bestehen – in Besitz und Verwaltung des städtischen Betriebsamts über. Die Lungenheilstätte übernahm die Verpflichtung, in nötigem Umfang für eine sachgemäße Bedienung der Anlage Sorge zu tragen, zumal sich in Kürze durch die modernisierte Anlage der Aufwand erheblich reduzieren würde. Sollte sich der allgemeine Wasserpreis in Fürth von 12 Pf/m<sup>3</sup> künftig ändern, so werde sich auch der Preis für die Heilstätte in gleichem Verhältnis ändern. | |||
Das städtische Grundstücksamt und die Stadtkämmerei wurden über den neuen Sachstand unterrichtet. Die Verwaltung der [[Walderholungsstätte]] wurde vom Betriebsamt am 19. März über die geänderten Versorgungsverhältnisse in Kenntnis gesetzt. | |||
Am 21. Juni 1927 wurde im Pumpwerk Oberfürberg die neu eingerichtete Pumpenanlage (Kreiselpumpe mit elektrischem Antrieb und Schwimmersteuerung) in Betrieb genommen. Am Folgetag unterrichtete Direktor Spitzfaden die Leitung der Heilstätte darüber und gab an, dass der Maschinenmeister Leonhard Faber über die Handhabung und Bedienung der Apparate entsprechend eingewiesen wurde. | |||
Bald nach der Fertigstellung des in der Nachbarschaft befindlichen [[Hochbehälter Katzenstein|Hochbehälters Katzenstein]] im Jahr 1930 wurde zur weiteren Verbesserung der Löschwasserversorgung der Lungenheilstätte eine Zapfstelle für die Feuerwehr unmittelbar neben dem Hochbehälter hergestellt. Am 19. und 29. November 1931 wurden entsprechende Feuerlöschproben durchgeführt, wie Brandmeister Schrank am 9. Dezember 1931 berichtete. Dazu wurde eine ca. 200 m lange Schlauchleitung (B-Leitung) bis in den Hof der Anstalt verlegt. Mit der Motorspritze konnte der Wasserstrahl über den Dachreiter des Hauptgebäudes hochgetrieben werden. Mit einer C-Leitung wurde noch die Firsthöhe überschritten.<ref name="AR 12/35"/> | |||
Einzelheiten zum weiteren Betrieb sowie Umstände und Zeitpunkt der Betriebseinstellung von Pumpwerk Oberfürberg, Druckleitung und Wasserturm sind derzeit nicht bekannt. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |