Georg Seubert: Unterschied zwischen den Versionen

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Seubert erhielt im Februar 1942 das Goldene Parteizeichen bzw. das Ehrenzeichen für seine 25-jährige aktive Tätigkeit und galt somit als alter Kämpfer. Allerdings wurde die NSDAP erst 1920 gegründet, sodass Seubert offensichtlich bereits während sog. Räterepublik Mitglied der Freikorps war.
 
Georg Seubert war auch als Laienbeisitzer im Prozess gegen die Attentäter des 20. Juli 1944 vor dem Volksgerichtshof beteiligt, speziell gegen den Generalfeldmarschall [[wikipedia:Erwin von Witzleben|Erwin von Witzleben]].<ref>Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie – Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik“, München 2012, S. 280 f [https://www.google.de/books/edition/Keine_Generalamnestie/NdfpBQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Seubert+NSDAP+F%C3%BCrth&pg=PA281&printsec=frontcover online verfügbar]</ref> Der [[wikipedia: Bund der Verfolgten des Naziregimes|BVN]]<ref>siehe zu BVN auch [https://die-mahnung.de/ Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand]</ref> hatte gegen die mitwirkenden Staatsanwälte und Richter 1952 Anzeige erstattet. Da man aber die Beteiligten zu jenem Zeitpunkt nicht ermitteln konnte war das Verfahren nach zwei Jahren vorläufig eingestellt worden.<ref> Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie …“, S. 280</ref> Allerdings wurde das Verfahren gegen den früheren Oberreichsanwalt [[wikipedia:Ernst Lautz|Ernst Lautz]]<ref>Lautz wurde im Berlin der NS-Zeit hinter vorgehaltener Hand als „Fleischerhaken-Ernst“ betitelt. Siehe SPIEGEL vom 3. Januar 1961 „Sozusagen Gnade“</ref>, den Laienbeisitzer Georg Seubert und den Vizepräsidenten des Volksgerichtshofs [[wikipedia:Günther Nebelung|Günther Nebelung]] wieder aufgenommen.<ref>ebenda</ref> 1956 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Seubert ein, „da diesem eine verantwortliche Beteiligung am Todesurteil nicht nachzuweisen sei,“<ref> Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie …“, S. 281</ref> Seubert hatte geltend gemacht, „er habe nur anfangs am Richtertisch an der Verhandlung gegen Witzleben teilgenommen, sei dann aber aufgrund seiner schlechten Gesundheit ausgeschieden und ersetzt worden, was ihm ein späterer Zeuge bestätigte.“<ref>ebenda. Eichmüller beruft sich in diesem Zusammenhang auf LA Berlin, B Rep. 058, NSG-Serie Nr. 1039 (1 P Js 3198/55), Verfügungen vom 30. 6. 1956 und 15. 1. 1957</ref>
 
== Siehe auch ==
* [[NSDAP]]
 
==Einzelnachweise==
<references />
 
== Bilder ==
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Version vom 15. Januar 2025, 14:56 Uhr

Georg Seubert (geb. 7. November 1895 in Fürth[1]; gest. [[ ]] in Fürth) war Mitglied der NSDAP, SA-Obersturmbannführer, Ortsgruppenleiter der Innenstadt und berufenes Mitglied des Stadtrates von 1935 bis 1945. Er wohnte in Fürth am Marktpatz 10.[2]

Seubert erhielt im Februar 1942 das Goldene Parteizeichen bzw. das Ehrenzeichen für seine 25-jährige aktive Tätigkeit und galt somit als alter Kämpfer. Allerdings wurde die NSDAP erst 1920 gegründet, sodass Seubert offensichtlich bereits während sog. Räterepublik Mitglied der Freikorps war.

Georg Seubert war auch als Laienbeisitzer im Prozess gegen die Attentäter des 20. Juli 1944 vor dem Volksgerichtshof beteiligt, speziell gegen den Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben.[3] Der BVN[4] hatte gegen die mitwirkenden Staatsanwälte und Richter 1952 Anzeige erstattet. Da man aber die Beteiligten zu jenem Zeitpunkt nicht ermitteln konnte war das Verfahren nach zwei Jahren vorläufig eingestellt worden.[5] Allerdings wurde das Verfahren gegen den früheren Oberreichsanwalt Ernst Lautz[6], den Laienbeisitzer Georg Seubert und den Vizepräsidenten des Volksgerichtshofs Günther Nebelung wieder aufgenommen.[7] 1956 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Seubert ein, „da diesem eine verantwortliche Beteiligung am Todesurteil nicht nachzuweisen sei,“[8] Seubert hatte geltend gemacht, „er habe nur anfangs am Richtertisch an der Verhandlung gegen Witzleben teilgenommen, sei dann aber aufgrund seiner schlechten Gesundheit ausgeschieden und ersetzt worden, was ihm ein späterer Zeuge bestätigte.“[9]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Angabe nach Gustav Schmetzer: „Kriegschronik des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Fürth – St: Michael vom Weltkrieg 1. September 1939 bis 1945 und der Nachkriegszeit bis 1950“, S. 36
  2. Gustav Schmetzer: „Kriegschronik des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Fürth – St: Michael vom Weltkrieg 1. September 1939 bis 1945 und der Nachkriegszeit bis 1950“, S. 36. Schmetzer verweist auch darauf, dass er am 26. Juni 1937 aus der Kirche ausgetreten war.
  3. Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie – Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik“, München 2012, S. 280 f online verfügbar
  4. siehe zu BVN auch Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
  5. Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie …“, S. 280
  6. Lautz wurde im Berlin der NS-Zeit hinter vorgehaltener Hand als „Fleischerhaken-Ernst“ betitelt. Siehe SPIEGEL vom 3. Januar 1961 „Sozusagen Gnade“
  7. ebenda
  8. Andreas Eichmüller: „Keine Generalamnestie …“, S. 281
  9. ebenda. Eichmüller beruft sich in diesem Zusammenhang auf LA Berlin, B Rep. 058, NSG-Serie Nr. 1039 (1 P Js 3198/55), Verfügungen vom 30. 6. 1956 und 15. 1. 1957

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