:Diese Satzung tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Zugleich tritt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt vom 13. November 1985 (Amtsblatt Nr. 45 vom 13.11.1985) außer Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 28. November 2012 vom Stadtrat beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Fürth, 05. Dezember 2012, Dr. Thomas Jung, Oberbürgermeister. | :Diese Satzung tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Zugleich tritt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt vom 13. November 1985 (Amtsblatt Nr. 45 vom 13.11.1985) außer Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 28. November 2012 vom Stadtrat beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Fürth, 05. Dezember 2012, Dr. Thomas Jung, Oberbürgermeister. |