Franz Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ermittlungen gegen Jakob wurden während der NS-Zeit eingestellt, um Schaden von der Partei abzuwenden.
Die Ermittlungen gegen Jakob wurden während der NS-Zeit eingestellt, um Schaden von der Partei abzuwenden.


==Verurteilung nach dem Nationalsozialismus==
== Amtszeit in Toruń (ehem. Thorn) ==
 
== Spruchkammerverfahren ==
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951]]
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951]]
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und als "Aktivist" klassifiziert. In einem Gerichtsverfahren wurde er [[1949]] zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft vom [[6. Juli]] [[1945]] bis [[15. Januar]] [[1949]] angerechnet wurde. Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom [[14. Juli]] [[1947]] wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem [[6. Juli]] [[1945]] angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wird zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- darf er behalten. Von seinem künftigen Einkommen muss er stets 10% in eine Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verliert jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und verliert zusätzlich das passive Wahlrecht. Zusätzlich untersagte die Spruchkammer Jakob für die Dauer von 10 Jahren keinen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen<ref>Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerutreil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947 </ref>.
Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
:''…Jakobs Privatleben das sich vor 1933 in geregelten Bahnen und in einem verhältnismäßig guten Familienleben nach außen hin bewegte, wurde mit seiner Einsetzung als Oberbürgermeister mit einem Schlag vernichtet. ... Obwohl Jakob an und für sich kein Alkoholiker war, ist sein schweinisches Verhalten, das allgemein bekannt war umso mehr zu verwerfen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Jakob im Kleinen das Beispiel seiner grossen Häupter nachahmte. Denn trotz seiner Amtseinsetzung ist er doch der kleine Geist geblieben, der er früher war, und der es auch verschiedenen Referatsführern der Stadt möglich machte, dass sie nach ihren Gutdünken in verschiedenen Fragen handeln konnten. Nach seiner Versetzung atmete der anständige Teil der Bürger von Fürth auf. Es geht hier in Fürth das Gerücht, dass Jakob im Lager geäussert haben soll: „Was wollen mir die Fürther schon antun? Ich habe gut gelebt, gefressen und gehurt, und das ist politisch nicht strafbar.“ Dieser Ausdruck zeigt schon die moralische Einstellung des Genannten. Über sein Verhalten in Thorn, ist hier nichts bekannt.''<ref>Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den ehem. Kreisleiter und OB der Stadt Fürth, 17.3.47</ref>  
:''…Jakobs Privatleben das sich vor 1933 in geregelten Bahnen und in einem verhältnismäßig guten Familienleben nach außen hin bewegte, wurde mit seiner Einsetzung als Oberbürgermeister mit einem Schlag vernichtet. ... Obwohl Jakob an und für sich kein Alkoholiker war, ist sein schweinisches Verhalten, das allgemein bekannt war umso mehr zu verwerfen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Jakob im Kleinen das Beispiel seiner grossen Häupter nachahmte. Denn trotz seiner Amtseinsetzung ist er doch der kleine Geist geblieben, der er früher war, und der es auch verschiedenen Referatsführern der Stadt möglich machte, dass sie nach ihren Gutdünken in verschiedenen Fragen handeln konnten. Nach seiner Versetzung atmete der anständige Teil der Bürger von Fürth auf. Es geht hier in Fürth das Gerücht, dass Jakob im Lager geäussert haben soll: „Was wollen mir die Fürther schon antun? Ich habe gut gelebt, gefressen und gehurt, und das ist politisch nicht strafbar.“ Dieser Ausdruck zeigt schon die moralische Einstellung des Genannten. Über sein Verhalten in Thorn, ist hier nichts bekannt.''<ref>Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den ehem. Kreisleiter und OB der Stadt Fürth, 17.3.47</ref>  


In der Verhandlung vor der Spruchkammer Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben - was Ihm jedoch vor Gericht ebenfalls niemand abnahm. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischen Mitbürgern in der Pogromnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben.  
In der Verhandlung vor der Spruchkammer Moosburg-Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab<ref>Anmerkung: Jakob sagte in der Vernehmung auf die Frage, ob er von den KZs gewußt habe: Nein, erst seit 1933 hörte ich davon, von Buchenwald erfuhr ich erst 1945, bei den ersten Prozessen hat man davon gelesen. Auf die Frage, wieviele Fürther seiner Meinung nach ins KZ kamen, sagte Jakob: Während meiner zwölfjährigen Tätigkeit kam nicht einer ins KZ. Protokoll der öffentlichen Sitzung der Lagerspruchkammer am 23.6.1948 / Aktz. 3411</ref>.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben - was Ihm jedoch vor Gericht ebenfalls niemand abnahm. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischen Mitbürgern in der Pogromnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben.  


Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>.  
Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>.  


Das Gericht verurteilte Jakob zu 10 Jahren Arbeitslager, da sie ihn als "Hauptschuldigen" klassifizierten. Jakob legte Berufung ein, jedoch hielt das Berufsgericht die Anklagepunkte aufrecht. Allerdings befand das Gericht eine fünfjährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen, mit der Begründung: "''Zwar sei Jakob ein überzeugter Nationalsozialist gewesen, dessen Handlungen ein moralisch handelnder Mensch nie begangen hätte, doch sein Charakter entspräche keinesfalls einer überzeugenden "Führergestalt", wie eine Verurteilung als Hauptschuldiger vermuten ließe.''"<ref>Spruch Berufskammer - Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth II J 45</ref>. Die [[Fürther Nachrichten]] schrieben am [[26. Juni]] [[1948]], dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte".  
== Berufungskammerentscheidung ==
Jakob legte noch vor Zustellung der Spruchkammerentscheidung Berufung ein, da er die Auffassung vertrag, dass der Spruch schon vor der letzten mündlichen Verhandlung fertiggestellt war und somit nicht ausschließlich auf dem Verhandlungsergebnis beruht. Die Berufskammer hat mit Rücksicht auf die Schwere der Belastung entschieden, erneut eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In zwei Sitzungen kam das Berufungsgericht am 24. Mai 1949 zu dem Ergebnis, dass eine fünfjährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen sei und Stufte Jakob nicht mehr als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) ein, sondern als "Aktivist" (Gruppe II). Die Spruchkammer begründete diese Entscheidung in einer einmaligen Urteilsbegründung, weshalb wir diese hier vollständig wiedergeben:
 
:''"Der Betroffen wußte von der auf Grund der Ermordung des dt. Botschafters v. Raht gegen die Juden beschlossene „Aktion“, seinem entgegenstehenden Beteuerungen ist wenig oder kein Glauben zu schenken, es gehören diese Beteuerungen neben zahlreichen anderen als Marginale des noch nicht geschriebenen oder herausgegebenen zeitgenössischem Romans aus der Deutschen Gesichte von 1938 mit der Überschrift: „Ich hatte damit nichts zu tun“ oder „Ich konnte dagegen nichts unternehmen“. Selbstverständlich hatte der Betroffene damit insofern nichts zu tun, als er die Synagoge selbst (persönlich) wohl kaum angezündet hatte, aber er ist schon im höchsten Grade verdächtig, dass er erstens von den in der Pogromnacht beabsichtigten Handlungen vorzeitig, d.h. bevor noch ein Fingergriff die ganze Kettenreaktion der turbulenten Nacht auslöste, wußte und dass er zweitens dabei stand, alles sah und bemerkte und dabei seltsamerweise helfen wollte, ohne als hochbestallter und hochgemüter Hr. Kreisleiter helfen zu können. Heute stellt er sich natürlich so, dass er ja eigentlich den ganzen Rummel nicht wollte, ihn lieber unterdrückt hätte aber leider ! nicht konnte, weil usw. In Wirklichkeit billigte er damals die Aktion innerlich von ganzem Herzen, freute sich darüber und an der endlichen Rachenahme für ein Geschehen, für welches nicht ein der jüdischen Bewohner Nürnberg und Fürths verantwortlich gemacht werden kann, außer man konstruiert eine einzigmögliche „Schuld“ allem aus der Tatsache, dass die Juden eben Juden und die Aktion gegen jüdische Personen und Eigentum ging. Nach Darstellung der nationalsozialistischen Macht- und Gewalthaber waren weder sie noch die sozialistischen Macht- und Gewalthaber, noch die ihnen unterstellten (eigentlichen) Täter an dem Geschehen schuldig, sondern taten sie dies nur unter dem Zwang des geheimnisvollen „Befehls“, der von „oben“ an die SA oder einen anderen gegeben worden sei. Hierzu ist zu bemerken, dass ein unsittlicher Befehl bewz. ein Befehl zur Vornahme einer unsittlichen, ebenso rechtswidrigen oder gar völkerrechtswidrigen Handlung niemand entschuldigt. Die Inbrandsetzung  und Zerstörung der Synagoge ist nichts anderes denn als ein Verbrechen des Landfriedensbruches nach dem Strafgesetze und dieses Verbrechen macht sich jeder schuldig, der in irgendeiner Form und Weise daran beteiligt ist, selbst wenn er nur als Zuschauer, Schlachtenbummler oder Zaungast daran beteiligt war. Bei Anhörung der Verteidigung der verschiedenen mehr oder weniger „großen“ Führer der nationalsozialistischen Bewegung gewinnt der unvoreingenommene Hörer oder Beobachter unweigerlich den Eindruck, dass sie im Grunde genommen gegen alles waren, was die nationalsozialistischen Befehlshaber in Gang und Werk gesetzt haben und einfach sich nicht widersetzen konnten, entweder weil sie keine Macht, keine Befehlsgewalt, keine Befugnis hatten, oder weil die Tat von einer aus einer anderen Stadt oder Dorf hierher abgeordneten – also fremden, auswärtigen – SA Horde begangen sei, der sie – selbst als hochgestellter Kreisleiter nicht – in keiner Weise und mit keinem Wörtchen bei Gefährdung des eigenen kostbaren Lebens entgegentreten konnten und dass alles eigentlich durch die historischen oder nicht historischen Nürnberger Heinzelmännchen begangen wurde, an der sie – die damaligen bloß zum Zuschauen verdammten Führer der nationalsozialistischen Partei – keinen Anteil hatten. Der Geist des Jahres 1938 war ein unheiliger, ein Ungeist und der Idealismus war ein falscher und die angewandte Energie schlecht verpuffte Kraft, die besser anders und in anderer Richtung angewendet worden wären.
Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzten lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS Staates u. der Bewegung keiner waren, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte.
Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs eine überragende „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."''<ref>Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg Fürth vom 24. Mai 1949</ref>
Die [[Fürther Nachrichten]] schrieben am [[26. Juni]] [[1948]], dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte".  
 
== Letzte Lebensjahre ==


Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde hier zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurde<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref>. Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführer von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref>
Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde hier zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurde<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref>. Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführer von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref>
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