Magistrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "''Stadt Erster Klasse''", eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem. | Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "''Stadt Erster Klasse''", eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem. |
Version vom 30. Januar 2015, 15:51 Uhr
Der Magistrat der Stadt Fürth war eines der beiden Leitungsgremien der Stadtverwaltung.
Fürth bekam 1818, mit der Erhebung zur "Stadt Erster Klasse", eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem.
Die Gemeindebürger - das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden - wählten die Gemeindebevollmächtigen (heute Stadtrat). Er umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein.
Die Gemeindebevollmächtigten wählten die Magistratsräte, die die laufenden Geschäfte erledigten und die rechtskundigen Räte und Bürgermeister bestimmten.
Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein.
Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar.