Grüner Markt e. V.: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Satzung'''
Der Verein '''Grüner Markt e.V.''' wurde [[27. Juli]] [[2015]] gegründet. Die erste Mitgliederversammlung am [[7. September]] [[2015]] legte einen Jahresmitgliedsbeitrag von 24,- Euro fest. Der aktuelle Vorstand und Fachbeirat sind die Gründungsmitglieder des Vereins. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Kooperation werden. Aktive Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Juristische Personen und Kooperationen haben je eine Stimme. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und zu präsentieren.


§ 1 Sitz der Vereins
== Ziel und Zweck ==
* Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
* Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „[[Grüner Markt]]“) in Fürth.
* Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und die zahlreichen Künstler und Musikgruppen des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
* Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
* Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
* Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


1. Der Verein führt den Namen „Grüner Markt“ e.V. im folgenden Verein genannt.
Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „[[Gauklerbrunnen]]“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti) ist auch die Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.  


2. Der Verein hat seinen Sitz in Fürth und ist im Vereinsregister eingetragen.
'''Weiterhin sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „[[Grüner Markt]]“ vorgesehen.'''
 
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
 
§ 2 Ziele und Zweck des Vereins
 
1. Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
 
2. Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „Grüner Markt“) in Fürth.
 
3. Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und  die zahlreichen Künstler und Musikgruppen  des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „Gauklerbrunnen“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti) ist auch die  Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.
 
'''Vorgesehen sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“.'''


Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst,  Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe  der Vereinsmitglieder zur Verfügung.
Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst,  Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe  der Vereinsmitglieder zur Verfügung.


4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
== Organe des Vereins ==
 
* Mitgliederversammlung, mind. einmal im Jahr
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Vorstand, 1., 2. & 3. Vorsitzender + Schriftführer und Kassier.  
 
* Beirat aus Fachreferenten
6. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
 
7. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
 
§ 3 Mitgliedschaft
 
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Kooperation werden. Es gibt aktive Mitglieder,Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
 
Aktive Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Juristische Personen und Kooperationen haben eine Stimme. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und zu präsentieren.
 
 
§ 5 Beginn / Ende der Mitgliedschaft
 
Die Mitgliedschaft muß gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
 
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod des Mitglieds.
 
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muß durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
 
Der Ausschluß eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluß eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluß zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
 
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
 
 
§ 6 Mitgliedsbeiträge
 
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsverordnung maßgebend.
 
 
§ 7 Organe der Vereins
 
Organe des Vereins sind:
 
1. die Mitgliederversammlung
 
2. der Vorstand
 
3. ein Beirat aus Fachreferenten


Doppelbesetzungen  Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.
Doppelbesetzungen  Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.


Der '''Vorstand''' besteht aktuell aus:
* 1. Vorstand: [[Klaus Niegratschka]], Marktplatz 1
* 2. Vorstand: Michaela Dobner, Königstraße 49
* 3. Vorstand: Jonas Bachmann, Marktplatz 6
* Kassier: Johann Ossinger, Marktplatz 3
* Schriftführerin: Irmgard Pirkl , Pegnitzstraße 35a


§ 8 Vorstand
Die '''Fachreferenten''' sind aktuell:
 
* Mundart: Johann Ossinger
Der Vorstand besteht aus einem ersten , zweiten und dritten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassier.
* Terminkoordination: Susanne Klaus, Lilienstr.9
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
* Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth: Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
 
* Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden: Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl im Amt.
* Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr, Marktplatz 6
 
* Medienarbeit: Irmgard Pirkl, Pegnitzstraße 35a
Bei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitglieds übernimmt zunächst die Vorstandschaft kommissarisch dessen Aufgaben bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
* Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. : Dimitri Day, Mathildenstr.41
 
Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Anwesenheit; über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu fertigen.
 
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung über Summen entscheiden, die im Einzelfall € 5000,- überschreiten.
 
 
§ 9 Mitgliederversammlung
 
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll bis spätestens 30. April des Kalenderjahres stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird.
 
Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
 
In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive Mitglieder soweit diese volljährig bzw. rechtsfähig und zum Zeitpunkt der Versammlung mindestens zwei Monate Vereinsmitglied sind. Ferner stimmberechtigt sind juristische Personen und Kooperationen mit jeweils einer Stimme.
 
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
 
Einbefrufenen Mitgliederversammlungen sind dann beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder gefordert werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
 
Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 
 
§ 10 Beirat aus Fachreferenten


Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen  
Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen  


 
== Siehe auch ==
§ 11 Kassenprüfung
* [[Grüner Markt]]
 
* [[Gustavstraße]]
Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
* [[Altstadt-Nationalhymne]]
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
* [[Klaus Niegratschka]]
 
 
§ 12 Auflösung des Vereins
 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an das Kinderheim St. Michael, Fürth, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamts einzuholen.
 
 
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth/Bayern.
 
 
Gründungsmitglieder sind:
 
 
Vorstand
 
1. Vorstand:  Klaus Niegratschka, Marktplatz 1
 
2. Vorstand:  Michaela Dobner, Königstraße 49
 
3. Vorstand:  Jonas  Bachmann, Marktplatz 6
 
Kassier:  Johann Ossinger, Marktplatz 3
 
Schriftführerin:  Irmgard  Pirkl , Pegnitzstraße 35a
 
 
Fachreferenten:
 
Mundart:  Johann Ossinger
 
Terminkoordination:  Susanne Klaus, Lilienstr.9
 
Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth:  Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
 
Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden:  Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
 
Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr,  Marktplatz 6
 
Medienarbeit:  Irmgard  Pirkl, Pegnitzstraße 35a
 
Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. :  Dimitri Day, Mathildenstr.41
 
 
Vorläufig zuständig für rechtliche Belange: RA  Jürgen Besendorfer
 
 
Gründungssitzung am 27.7.2015
 
Auf der ersten Mitgliederversammlung am 7.9.2015 wurde ein Jahresbeitrag von 24.-€ festgelegt!
 
 
 
 


[[Kategorie:Vereine]]
[[Kategorie:Vereine]]

Version vom 14. September 2015, 11:50 Uhr

Der Verein Grüner Markt e.V. wurde 27. Juli 2015 gegründet. Die erste Mitgliederversammlung am 7. September 2015 legte einen Jahresmitgliedsbeitrag von 24,- Euro fest. Der aktuelle Vorstand und Fachbeirat sind die Gründungsmitglieder des Vereins. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Kooperation werden. Aktive Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Juristische Personen und Kooperationen haben je eine Stimme. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und zu präsentieren.

Ziel und Zweck

  • Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
  • Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „Grüner Markt“) in Fürth.
  • Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und die zahlreichen Künstler und Musikgruppen des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
  • Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „Gauklerbrunnen“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti) ist auch die Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.

Weiterhin sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“ vorgesehen.

Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst, Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe der Vereinsmitglieder zur Verfügung.

Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung, mind. einmal im Jahr
  • Vorstand, 1., 2. & 3. Vorsitzender + Schriftführer und Kassier.
  • Beirat aus Fachreferenten

Doppelbesetzungen Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.

Der Vorstand besteht aktuell aus:

  • 1. Vorstand: Klaus Niegratschka, Marktplatz 1
  • 2. Vorstand: Michaela Dobner, Königstraße 49
  • 3. Vorstand: Jonas Bachmann, Marktplatz 6
  • Kassier: Johann Ossinger, Marktplatz 3
  • Schriftführerin: Irmgard Pirkl , Pegnitzstraße 35a

Die Fachreferenten sind aktuell:

  • Mundart: Johann Ossinger
  • Terminkoordination: Susanne Klaus, Lilienstr.9
  • Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth: Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
  • Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden: Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
  • Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr, Marktplatz 6
  • Medienarbeit: Irmgard Pirkl, Pegnitzstraße 35a
  • Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. : Dimitri Day, Mathildenstr.41

Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen

Siehe auch