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Version vom 23. September 2015, 08:49 Uhr
Christoph Maier (geb. 1951 in Tettnang in der Nähe des Bodensees) ist berufsmässiger Stadtrat und in in dieser Funktion Rechtsreferent der Stadt Fürth. Maier ist gelernter Jurist und Mitglied der CSU. Als Leiter des Referates für Recht, Umwelt und Ordnung (Referat 3) wurde er im Stadtrat erstmalig zum 1. September 1994 gewählt. Seine vierte Amtszeit zum Rechtsreferenten begann mit der erneuten Wahl am 29. Februar 2012 statt. Dabei wurde er einstimmig wiedergewählt. Seine Amtszeit endet im Jahr 2016 mit dem Beginn des Renteneintrittsalters. Seine Wiederwahl kommentierte er in den Fürther Nachrichten wie folgt: "Wer über 40 ist, den kann man nicht mehr erziehen. Ich kann Ihnen deshalb versprechen: Es wird alles so bleiben, wie es ist."[1]
1978 kandidierte Maier erstmalig für den Fürther Stadtrat auf der CSU Liste. Unter der Amtszeit des SPD Oberbürgermeisters Uwe Lichtenberg wurde Maier hauptberuflicher Stadtrat. Als persönlichen Erfolg seiner Amtszeit wertet Maier, dass Fürth mehrfach zur sichersten Großstadt in Bayern entwickelt hat. In Fokus steht Maier immer wieder für die seine zum Teil kontroverse Haltung in Sachen Gustavstraßen-Konflikt.
Siehe auch
Lokale Berichterstattung
- Wolfgang Händel: Vierte Amtszeit für Christoph Maier. In: Fürther Nachrichten vom 2. März 2012 online abrufbar
- BmPA: Jubiläum für Christoph Maier. In: Stadtzeitung vom 16. Oktober 2014 online abrufbar
- Willi Ebersberger: Christoph Maier mag kein umständliches Geschwurbel. In: Marktspiegel vom 12. November 2014 online abrufbar
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Händel: Vierte Amtszeit für Christoph Maier. In: Fürther Nachrichten vom 2. März 2012 online abrufbar