Franz Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[2. August]] [[1941]] wurde erneut ein Strafverfahren gegen Jakob wegen Sittlichkeitsverbrechen eingeleitet. Das Oberste Parteigericht in der III. Kammer des Gaugerichts Danzig-Westpreußen legte folgende Anklagepunkte gegen Jakob vor:
Am [[2. August]] [[1941]] wurde erneut ein Strafverfahren gegen Jakob wegen Sittlichkeitsverbrechen eingeleitet. Das Oberste Parteigericht in der III. Kammer des Gaugerichts Danzig-Westpreußen legte folgende Anklagepunkte gegen Jakob vor:
* "''1. mit zwei Polinnen geschlechtlichen Verkehr unterhalten und  
* "''1. mit zwei Polinnen geschlechtlichen Verkehr unterhalten und  
* 2. zu Gunsten einer dieser Polinnen eine von der Stadtverwaltung veranlasste Räumungsmaßnahme durch persönlichen Einsatz rückgängig gemacht zu haben.''"
* 2. zu Gunsten einer dieser Polinnen eine von der Stadtverwaltung veranlasste Räumungsmaßnahme durch persönlichen Einsatz rückgängig gemacht zu haben.''"<ref>Bundesarchiv, PK F 0 125, S. 1265-1276</ref> <ref>Barbara Ohm, Fürther Geschichtsblätter 3/15, Verfahren gegen Fürther Nazi-Größen Hans Sandreuter und Franz Jakob in den Jahren 1939/42 Teil 2: Franz Jakob, S. 87 ff.</ref>


In der Vernehmung der Zeugen wurden ausführlich alle peinlichen Details des geschlechtlichen Verkehrs mit den Polinnen erörtert, inklusive einer aus heutiger Sicht rassistischen Prägung und Stigmatisierung der beteiligten Personen:  
In der Vernehmung der Zeugen wurden ausführlich alle peinlichen Details des geschlechtlichen Verkehrs mit den Polinnen erörtert, inklusive einer aus heutiger Sicht rassistischen Prägung und Stigmatisierung der beteiligten Personen:  


: ''Im Winter 1939/1940 besuchte der "Angeschuldigte" mit dem Zeugen Rühle das Café Dorsch in Thorn. Dort befanden sich zwei Frauen, deren "Volkszugehörigkeit" "ungeklärt" war. Sie besaßen keinen "volksdeutschen Ausweis" und waren "bei der bisherigen Vorerfassung für die deutsche Volksliste nicht berücksichtigt worden". Um mit den beiden Frauen in Kontakt zu kommen, legte ihnen Jakob eine Zeitung, in der sich eine Schachtel Zigaretten befand, auf den Tisch und verließ das Café, schickte aber Rühle mit dem Auftrag zurück, die beiden Frauen in seine Wohnung zu bringen. Alle drei kamen kurz darauf dort an. Es wurde getanzt und gegessen, dann fragte Jakob die beiden Frauen, ob sie nicht baden wollten. "Als diese Frage bejaht wurde, nahm der Angeschuldigte diese Handlung höchstpersönlich vor. Anschließend übte der Angeschuldigte mit beiden Frauen nacheinander den Geschlechtsverkehr aus."''  
: ''Im Winter 1939/1940 besuchte der "Angeschuldigte" mit dem Zeugen Rühle das Café Dorsch in Thorn. Dort befanden sich zwei Frauen, deren "Volkszugehörigkeit" "ungeklärt" war. Sie besaßen keinen "volksdeutschen Ausweis" und waren "bei der bisherigen Vorerfassung für die deutsche Volksliste nicht berücksichtigt worden". Um mit den beiden Frauen in Kontakt zu kommen, legte ihnen Jakob eine Zeitung, in der sich eine Schachtel Zigaretten befand, auf den Tisch und verließ das Café, schickte aber Rühle mit dem Auftrag zurück, die beiden Frauen in seine Wohnung zu bringen. Alle drei kamen kurz darauf dort an. Es wurde getanzt und gegessen, dann fragte Jakob die beiden Frauen, ob sie nicht baden wollten. "Als diese Frage bejaht wurde, nahm der Angeschuldigte diese Handlung höchstpersönlich vor. Anschließend übte der Angeschuldigte mit beiden Frauen nacheinander den Geschlechtsverkehr aus."'' <ref>Bundesarchiv, PK F 0 125, S. 1265-1276</ref>


Jakob hielt weiterhin Kontakt zu den beiden Frauen und schickte stets sein Dienstmädchen, die nach Angaben des Gerichts ebenfalls eine unklare "Volkszugehörigkeit" besaß, zu den beiden Frauen um sie wieder in seine Wohnung einzuladen. Es wird von verschiedenen Zeugen berichtet, dass im Haus des Angeschuldigten (in dem u.a. auch [[Adolf Schwammberger|Dr. Schwammberger]] gewohnt haben soll) immer wieder Frauen anwesend waren, mit denen "Feste orgienhaften Charakters" gefeiert wurden. Eine der beiden Polinnen wurde wegen Lärms und wegen ihres "unsittlichen Lebenswandels" aus ihrer Privatwohnung durch die Stadtverwaltung gekündigt. Jakob missbrauchte sein Amt als Oberbürgermeister und veranlasste, dass die Kündigung zurückgezogen wird, so dass die Polin "nur" mit einer Verwarnung versehen wurde und in der Wohnung bleiben durfte.  
Jakob hielt weiterhin Kontakt zu den beiden Frauen und schickte stets sein Dienstmädchen, die nach Angaben des Gerichts ebenfalls eine unklare "Volkszugehörigkeit" besaß, zu den beiden Frauen um sie wieder in seine Wohnung einzuladen. Es wird von verschiedenen Zeugen berichtet, dass im Haus des Angeschuldigten (in dem u.a. auch [[Adolf Schwammberger|Dr. Schwammberger]] gewohnt haben soll) immer wieder Frauen anwesend waren, mit denen "Feste orgienhaften Charakters" gefeiert wurden. Eine der beiden Polinnen wurde wegen Lärms und wegen ihres "unsittlichen Lebenswandels" aus ihrer Privatwohnung durch die Stadtverwaltung gekündigt. Jakob missbrauchte sein Amt als Oberbürgermeister und veranlasste, dass die Kündigung zurückgezogen wird, so dass die Polin "nur" mit einer Verwarnung versehen wurde und in der Wohnung bleiben durfte.  
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