Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
#REDIRECT [[Marktrecht]]
 
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
 
Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
 
Siehe:
 
* [[Grüner Markt]]
* [[Stadterhebung]]
* [[Kärwa]]
 
[[Kategorie: Geschichte]]

Aktuelle Version vom 29. November 2008, 16:50 Uhr

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