Bürger-Brief: Unterschied zwischen den Versionen
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: Bürger-Brief für (Vorname, Name). Mit Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sind Sie volljährig geworden. Das bedeutet, daß Sie nun | : ''Bürger-Brief für (Vorname, Name). Mit Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sind Sie volljährig geworden. Das bedeutet, daß Sie nun selbständig Ihren Lebensweg bestimmen können, daß Sie aber auch dazu berufen und verpflichtet sind, künftig an der Gestaltung der Geschicke unserer städtischen und staatlichen Gemeinschaft mitzuwirken. | ||
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: Ich beglückwünsche Sie zu diesem Ereignis, das einen neuen wichtigen Abschnitt in Ihrem Leben einleitet und überreiche Ihnen zur Erinnerung an diesen Tag diese Urkunde. Mögen Sie von Ihren neuen Rechten und Pflichten immer mit tiefen Verantwortungsbewußtsein Gebrauch machen und damit dem Wohle der Gesamtheit unserer Bürger wie Ihrem eigenen dienen. | : ''Ich beglückwünsche Sie zu diesem Ereignis, das einen neuen wichtigen Abschnitt in Ihrem Leben einleitet und überreiche Ihnen zur Erinnerung an diesen Tag diese Urkunde. Mögen Sie von Ihren neuen Rechten und Pflichten immer mit tiefen Verantwortungsbewußtsein Gebrauch machen und damit dem Wohle der Gesamtheit unserer Bürger wie Ihrem eigenen dienen. | ||
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: Gez. Oberbürgermeister der Stadt Fürth (Hans Bornkessel) | : ''Gez. Oberbürgermeister der Stadt Fürth (Hans Bornkessel)'' | ||
Der Bürger-Brief wurde nur über einen bestimmten Zeitraum verschickt. Nach der Amtszeit von [[Hans Bornkessel]] wurde vermutlich die Verschickung eingestellt. | Der Bürger-Brief wurde nur über einen bestimmten Zeitraum verschickt. Nach der Amtszeit von [[Hans Bornkessel]] wurde vermutlich die Verschickung eingestellt. | ||
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Aktuelle Version vom 15. März 2016, 07:49 Uhr
Der Bürger-Brief wurde während der Amtszeit des Oberbürgermeisters Hans Bornkessel an alle Fürther Bürger und Bürgerinnen verschickt, die nach der damalig geltenden Altersregelung mit 21 Jahren die sog. Volljährigkeit erreicht hatten.
Der Text der Karte lautete:
- Bürger-Brief für (Vorname, Name). Mit Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sind Sie volljährig geworden. Das bedeutet, daß Sie nun selbständig Ihren Lebensweg bestimmen können, daß Sie aber auch dazu berufen und verpflichtet sind, künftig an der Gestaltung der Geschicke unserer städtischen und staatlichen Gemeinschaft mitzuwirken.
- Ich beglückwünsche Sie zu diesem Ereignis, das einen neuen wichtigen Abschnitt in Ihrem Leben einleitet und überreiche Ihnen zur Erinnerung an diesen Tag diese Urkunde. Mögen Sie von Ihren neuen Rechten und Pflichten immer mit tiefen Verantwortungsbewußtsein Gebrauch machen und damit dem Wohle der Gesamtheit unserer Bürger wie Ihrem eigenen dienen.
- Gez. Oberbürgermeister der Stadt Fürth (Hans Bornkessel)
Der Bürger-Brief wurde nur über einen bestimmten Zeitraum verschickt. Nach der Amtszeit von Hans Bornkessel wurde vermutlich die Verschickung eingestellt.