Hornschuchpromenade 25: Unterschied zwischen den Versionen

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== Arisierung ==
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==Literatur==
==Literatur==
* [[Walter Fischer]]: ''Fürther Stadtbilder. Hornschuchpromenade 23, 24 und 25''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1991/4, S.157 - 159
* [[Walter Fischer]]: ''Fürther Stadtbilder. Hornschuchpromenade 23, 24 und 25''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1991/4, S. 157 - 159
 
==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Sigmund Rosenblüth]]
* [[Polizeiwache Jakobinenstraße]]
* [[Polizeiwache Jakobinenstraße]]
* [[Ostbahnhof]]
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* [[U-Bahn]]
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* [[Platz der Opfer des Faschismus]]
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* [[Ernst Grummt]]
== Einzelnachweise ==
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==Bilder==
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[[Kategorie: Sehenswürdigkeiten]]

Aktuelle Version vom 6. März 2024, 19:41 Uhr

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Hornschuchpromenade 23-25, Südseite, 2017
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Mietshaus, fünfgeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit reich dekorierter Sandsteinfassade, geschweiftem Zwerchgiebel, Erkern und Eisengitterbalkonen, Jugendstil, von Georg Müller und J. Müller[1], 1903/04; bauliche Gruppe mit Hornschuchpromenade 24 und Eckhaus Zähstraße 4, Teil des Ensembles Hornschuchpromenade/Königswarterstraße.

Arisierung

Das Gebäude wurde am 23. März 1923 von der Familie Rosenblüth gekauft. Zu diesem Zeitpunkt hatte es fünf Wohnungen mit Bad und WC, insgesamt 37 Zimmer mit 350 m2. Der Zustand zum Zeitpunkt des Kaufes wurde als sehr gut beschrieben. Am 21. November 1938 wurde das Gebäude vom stellvertretenden Gauleiter Karl Holz aus Nürnberg für 5.000 RM arisiert. Da diese sog. "wilde Arisierung" – also eine Enteignung ohne gesetzliche Regelungen – stattgefunden hatte, wurde der Kauf wieder rückgängig gemacht. Allerdings schützte das Sigmund Rosenblüth nicht vor weiterer Arisierung. So wurde das Gebäude am 8. Mai 1940 erneut arisiert, dieses Mal gesetzlich "gedeckt" von Marie Lutz. Der neue Kaufpreis betrug 57.100 RM, das in der Regel nur 1/10 des tatsächliche Kaufpreises entsprach. Den Kaufpreis erstattete Lutz auf das Gestapo-Sonderkonto Nr. 70165, womit der ursprüngliche Eigentümer Rosenblüth leer ausging. 1951 wurde im Rahmen der Restitution das Gebäude an die 2. Ehefrau und deren Sohn zurückgegeben. Sigmund Rosenblüth war zuvor 1941 im Exil verstorben.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. siehe Habel, S. 170

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