1460: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nachdem es Mitte des 15. Jahrhunderts durch die Ausdehnungsbestrebungen des kaiserlichen Nürnbergs zu einer Fehde mit dem Domstift Bamberg gekommen war, ''"ließ Bamberg die entstandenen Irrungen durch den Herzog Wilhelm von Sachsen, als gemeinschaftlichen Schiedsrichter, im J. 1460 beilegen."''<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | |||
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:''Bis zum Jahre 1460 hatte Bamberg seine Advokaten über Fürth nach Belieben gestellt, zum Theil in der Person Cadolzburger Pfleger. Von da an übergab es diese Funktion an seine Beamten in Herzogenaurach oder in Fürth. Ueberhaupt hatte Bamberg schon längere Zeit hindurch dahin gestrebt, die Landeshoheits-Rechte über Fürth zu erlangen und war deshalb mit dem Markgrafen von Ansbach in viele Differenzen verwickelt worden, die in gleichem Jahre, obwohl nur auf kurze Zeit, durch den Schiedsspruch des Herzogs Wilhelm von Sachsen beigelegt wurden, der sehr zu Gunsten Bambergs ausfiel. Die domprobsteilichen Unterthanen hatten von nun an bei dem Landgerichte in Bamberg, die markgräflichen bei dem kaiserlichen Landgerichte des Burggrafthums zu Nürnberg Recht zu nehmen. Die beiderseitig gemachten Gefangenen mußten herausgegeben werden. Keiner der beiden Parteien sollte gestattet sein, des Anderen Leute nach Westphalen (d. i. vor das Vehmgericht) zu laden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 27</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 10. April 2017, 13:19 Uhr
- Nachdem es Mitte des 15. Jahrhunderts durch die Ausdehnungsbestrebungen des kaiserlichen Nürnbergs zu einer Fehde mit dem Domstift Bamberg gekommen war, "ließ Bamberg die entstandenen Irrungen durch den Herzog Wilhelm von Sachsen, als gemeinschaftlichen Schiedsrichter, im J. 1460 beilegen."[1]
Fronmüllerchronik
- Bis zum Jahre 1460 hatte Bamberg seine Advokaten über Fürth nach Belieben gestellt, zum Theil in der Person Cadolzburger Pfleger. Von da an übergab es diese Funktion an seine Beamten in Herzogenaurach oder in Fürth. Ueberhaupt hatte Bamberg schon längere Zeit hindurch dahin gestrebt, die Landeshoheits-Rechte über Fürth zu erlangen und war deshalb mit dem Markgrafen von Ansbach in viele Differenzen verwickelt worden, die in gleichem Jahre, obwohl nur auf kurze Zeit, durch den Schiedsspruch des Herzogs Wilhelm von Sachsen beigelegt wurden, der sehr zu Gunsten Bambergs ausfiel. Die domprobsteilichen Unterthanen hatten von nun an bei dem Landgerichte in Bamberg, die markgräflichen bei dem kaiserlichen Landgerichte des Burggrafthums zu Nürnberg Recht zu nehmen. Die beiderseitig gemachten Gefangenen mußten herausgegeben werden. Keiner der beiden Parteien sollte gestattet sein, des Anderen Leute nach Westphalen (d. i. vor das Vehmgericht) zu laden.[2]
Personen
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1460 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1460 gestorben ist.
Politik
Einzelnachweise
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - online-Digitalisat der Universität Göttingen
- ↑ Fronmüllerchronik, 1871, S. 27