Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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== Fürther Naturdenkmäler ==
== Fürther Naturdenkmäler ==


In der Stadt Fürth gibt es aktuell 15 Naturdenkmäler:
In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:
* [[Siebzehn Eichen]] beidseitig des [[Michelbach]]tals
* [[Achtzehn Eichen]] beidseitig des [[Michelbach]]tals westlich des MD-Kanals
* [[Eiche am rekonstruierten Grabhügel]] in [[Burgfarrnbach]]
* [[Eiche im Schloßgarten von Burgfarrnbach]]
* [[Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof]] in Burgfarrnbach
* [[Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof]]; nördlich der Bernbacher Straße
* [[Linde an der Martersäule]]
* [[Linde an der Martersäule]]; bei der Christ-König-Kirche an der Friedrich-Ebert-Straße
* [[Vier Eichen an der Kapellenruh]] im Rednitzgrund
* [[Vier Eichen an der Kapellenruh]]; im Rednitzgrund
* [[Eiche in Ritzmannshof]]
* [[Eiche in Ritzmannshof]]; Flexdorfer/Ecke Ritzmannshofer Straße
* [[Ulme an der Parkstraße]] in [[Dambach]]
* [[Ulme an der Parkstraße]]
* [[Eiche am Ronhof]]
* [[Eiche am Ronhof]]; am Laubenweg gegenüber dem Stadion
* [[Steinbrüche im Stadtwald]]
* [[Steinbrüche im Stadtwald]]; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbruckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]; Ginsterstraße/Ecke Südweg
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]; im Rednitzgrund südlich von Weikershof
* [[Eiche am Roggenweg]]
* [[Zwei ortsbildprägende Eichen in Unterfürberg]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Zwei Eichen an der Jahnstraße 3]]
* [[Eiche auf dem ehemaligen W.O. Darby-Kasernengelände]] gegenüber der Einmündung der Hans-Bornkessel-Straße in die Fronmüllerstraße
* [[Zwei Eichen in der Jahnstraße 3]]
* [[Winterlinde an der Cadolzburger Straße]]
* [[Pyramideneiche an der Billinganlage]]
* [[Zwei alte Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2]]; Unterfarrnbach
* [[Alteiche im Feldgehölz an der Mühlstraße]]
* [[Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs]] (Karolinenstraße 19)
* [[Stiel-Eiche in der Neumannstraße 60]]
* [[Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg]]
* [[Alte Weide südwestlich des Waldmannsweihers]]
* [[Eiche in der Georgenstraße]]
* [[Eiche im Rennweg 90]]
* [[Eiche in der Wilhelmstraße]]
* [[Eiche im Lottersgarten]]
* [[Ausladende Eiche in der Sandleithe]] in Vach
* [[Eiche in der Unterfarrnbacher Straße 75]]
* [[Zwei Eichen in der Weiherhofer Straße]]
* [[Fünf Linden in der Feldstraße 7]]
* [[Markante Eiche in der Atzenhofer Straße 55a]]
 
==Ehemalige Naturdenkmäler==
==Ehemalige Naturdenkmäler==
* [[Eiche an der Unterfarrnbacher Straße]] (nur noch Torso, nach Rückschnitt abgestorben)
* [[Eiche an der Unterfarrnbacher Straße]] (abgestorben, nur noch Torso)
* [[Linde am Kirchenweg]] in [[Oberfürberg]] (nicht mehr vorhanden, durch Pflügarbeiten so schwer beschädigt dass eingegangen)
* [[Linde am Kirchenweg]] in [[Oberfürberg]] (nicht mehr vorhanden, soll durch Pflügarbeiten so schwer beschädigt worden sein dass eingegangen)
* [[Stadelner Kiefer]] in [[Stadeln]] (nicht mehr vorhanden, gefällt wegen Altersschwäche)
* [[Stadelner Kiefer]] in [[Stadeln]] (2013 gefällt wegen Altersschwäche)
 
== Städtische Verantwortlichkeiten ==
== Städtische Verantwortlichkeiten ==
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die '''Untere Naturschutzbehörde''' des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem [[Grünflächenamt]].
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die '''Untere Naturschutzbehörde''' des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem [[Grünflächenamt]].
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== Strafen ==
== Strafen ==
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
 
==Literatur==
* Arno Pfeifenberger: [[100 Jahre Naturschutz (Buch)|100 Jahre Naturschutz]], Fürth, [[Städtebilder Verlag]], [[2003]], 128 S.
==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Sühnekreuz]]
* [[Sühnekreuz]]
* [[Kutzerlinde]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Na-turdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online abrufbar]
* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-378/715_read-9212/ im Internet]
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx online]


* Bericht aus den [[Fürther Nachrichten|online abrufbar]] vom 17.März [[2007]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie: Naturdenkmäler|*]]
[[Kategorie: Naturdenkmäler|*]]

Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 00:33 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online

Einzelnachweise

  • Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - online