Diskussion:Schloßweg: Unterschied zwischen den Versionen

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Schreibt man den Schloßweg tatsächlich offiziell immer noch Schloßweg? Oder inzwischen Schlossweg?--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 10:56, 4. Sep. 2019 (CEST)
Schreibt man den Schloßweg tatsächlich offiziell immer noch Schloßweg? Oder inzwischen Schlossweg?--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 10:56, 4. Sep. 2019 (CEST)
:Eigennamen sind von der neuen ss/ß-Regelung ausgeschlossen. Es bleibt daher beim Schloßweg, der Schloßstraße, dem Schloßhof etc. pp. --[[Benutzer:Zonebattler|Zonebattler]] ([[Benutzer Diskussion:Zonebattler|Diskussion]]) 11:42, 4. Sep. 2019 (CEST)
::Naja, ausgenommen nur im Sinne von "müssen". Dürfen tut man schon. Verantwortlich und letztlich ausschlaggebend ist die Stadt.--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 11:49, 4. Sep. 2019 (CEST)

Aktuelle Version vom 4. September 2019, 10:49 Uhr

Schreibt man den Schloßweg tatsächlich offiziell immer noch Schloßweg? Oder inzwischen Schlossweg?--Marocco (Diskussion) 10:56, 4. Sep. 2019 (CEST)

Eigennamen sind von der neuen ss/ß-Regelung ausgeschlossen. Es bleibt daher beim Schloßweg, der Schloßstraße, dem Schloßhof etc. pp. --Zonebattler (Diskussion) 11:42, 4. Sep. 2019 (CEST)
Naja, ausgenommen nur im Sinne von "müssen". Dürfen tut man schon. Verantwortlich und letztlich ausschlaggebend ist die Stadt.--Marocco (Diskussion) 11:49, 4. Sep. 2019 (CEST)