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Frauensperson sich als Selbst- oder Mitschuldner verpflichten, dafür ihr Mann Hauptschuldner, die Frau aber nur Bürge, diese Vermuthung ihr hierfür jedoch nicht zukomme, daß dem Gläubiger vielmehr freistehe, ihr Vermögen eher als das ihres Mannes anzugreifen und sie überdies wegen ihres Eingebrachten | |||
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Jakob Hirschmann | |||
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Merkel als Rechtsbeistand | |||
Commissär Heim | |||
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2024, 19:35 Uhr
Bildinformationen
Heymann Kaufvertrag 6.jpg | |||
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Genre | Historische Dokumente | ||
Gebaeude | Königstraße 57 | ||
Person | Jonas Heymann | ||
Urheber | K.B. Kreis- und Stadtgericht Fürth | ||
Quellangaben | H.-J. Krauß | ||
Ort | Fürth | ausblenden: | Nein |
Erstellungsdatum | 12. August 1852 | ||
Lizenz | cc-by-sa-3.0 | ||
Beschreibung | Erwerbsurkunde für die Messerschmieds Jonas u. Rebecca Heymanns Eheleut | ||
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Lizenz
Diese Datei steht unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 |
begründeten daß wenn in einem Dokumente eine Manns- nur zur Frauensperson sich als Selbst- oder Mitschuldner verpflichten, dafür ihr Mann Hauptschuldner, die Frau aber nur Bürge, diese Vermuthung ihr hierfür jedoch nicht zukomme, daß dem Gläubiger vielmehr freistehe, ihr Vermögen eher als das ihres Mannes anzugreifen und sie überdies wegen ihres Eingebrachten kein Vorzugs Recht in das Vermögen ihres Mannes habe. Dieselbe erklärte jedoch ihre Bereitwilligkeit zum Mitvollzug und verzichtet auf die ihr zustehenden weiblichen Rechtswehrschaften. V g u u Jakob Hirschmann Ella Hirschmann Jonas Heymann Rebecca Heymann Merkel als Rechtsbeistand Commissär Heim Bachof
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