Ehrenamtskarte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bayerische Ehrenamtskarte in der Stadt Fürth wird seit 2015 auf Antrag für ehrenamtliches Engagement ausgestellt. Dabei wird die Karte in zwei Kategorien unterteilt Ehrenamtskarte (normal/ | Die '''Bayerische Ehrenamtskarte in der Stadt Fürth''' wird seit [[2015]] auf Antrag für ehrenamtliches Engagement ausgestellt. Dabei wird die Karte in zwei Kategorien unterteilt: Ehrenamtskarte (normal/blau) und Ehrenamtskarte Gold. Die Ehrenamtskarte wurde in Fürth erstmals [[2015]] ausgegeben. Bis 2022 wurden seitdem insgesamt 1.361 normale/blaue und 288 goldene Ehrenamtskarten ausgegeben.<ref>fn: Kleine Karte, großes Herz. In: Fürther Nachrichten vom 5. Dezember 2022, S. 25 (Druckausgabe)</ref> Die Karten gelten jeweils drei Jahre und müssen im Anschluss erneut beantragt bzw. verlängert werden. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das Referat I der Stadt Fürth. | ||
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* Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientierte Aktivität im bürgerschaftlichen Engagement | * Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientierte Aktivität im bürgerschaftlichen Engagement | ||
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* Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder Projektarbeit von mindestens 250 Stunden im Jahr | * Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder Projektarbeit von mindestens 250 Stunden im Jahr | ||
Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte | '''Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte Gold sind:''' | ||
* Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von ehrenamtlich Tätigen | * Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von ehrenamtlich Tätigen | ||
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* Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben | * Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben | ||
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* Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre 250 Stunden jährlich oder 5 Stunden/Woche ehrenamtlich tätig waren | * Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre 250 Stunden jährlich oder 5 Stunden/Woche ehrenamtlich tätig waren | ||
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== Antragstellung == | == Antragstellung == | ||
Die Antragsstellung ist kostenlos und wird durch die Stadt Fürth, Referat I, überprüft. | Die Antragsstellung ist kostenlos und wird durch die Stadt Fürth, [[Referat I]], überprüft. | ||
== Kontakt == | == Kontakt == | ||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* Stadt Fürth - Ehrenamtskarte - [www.fuerth.de/ehrenamtskarte Homepage] | * Stadt Fürth - Ehrenamtskarte - [https://www.fuerth.de/ehrenamtskarte Homepage] | ||
* Ehrenamtskarte | * Freistaat Bayern - Ehrenamtskarte - [https://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/index.php Homepage] | ||
* Ehrenamtskarte (normal) - [ | * Ehrenamtskarte (normal) - [https://www.fuerth.de/DownloadCount.aspx?raid=52871&docid=7253&rn=eb22b41f-033e-491a-a562-186a925c7939 Antrag] | ||
* Ehrenamtskarte (GOLD) - [ | * Ehrenamtskarte (normal) - [https://www.fuerth.de/DownloadCount.aspx?raid=71474&docid=8569&rn=24de63c0-6e46-4004-8769-3cf8bc772e85 Verlängerung] | ||
* Ehrenamtskarte - [ | * Ehrenamtskarte (GOLD) - [DownloadCount.aspx Antrag] | ||
* Ehrenamtskarte - [https://www.fuerth.de/DownloadCount.aspx?raid=51066&docid=7258&rn=6a04a09e-9bd1-4678-9d1a-29ddc7c5d7ab Werbeflyer] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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[[Kategorie:Preise und Ehrungen der Stadt Fürth]] |
Aktuelle Version vom 14. August 2023, 09:15 Uhr
Die Bayerische Ehrenamtskarte in der Stadt Fürth wird seit 2015 auf Antrag für ehrenamtliches Engagement ausgestellt. Dabei wird die Karte in zwei Kategorien unterteilt: Ehrenamtskarte (normal/blau) und Ehrenamtskarte Gold. Die Ehrenamtskarte wurde in Fürth erstmals 2015 ausgegeben. Bis 2022 wurden seitdem insgesamt 1.361 normale/blaue und 288 goldene Ehrenamtskarten ausgegeben.[1] Die Karten gelten jeweils drei Jahre und müssen im Anschluss erneut beantragt bzw. verlängert werden. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das Referat I der Stadt Fürth.
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte (normal) sind:
- Mindestalter 16 Jahre
und
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientierte Aktivität im bürgerschaftlichen Engagement
und
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder Projektarbeit von mindestens 250 Stunden im Jahr
Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte Gold sind:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von ehrenamtlich Tätigen
oder
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben
oder
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre 250 Stunden jährlich oder 5 Stunden/Woche ehrenamtlich tätig waren
Gegenleistung
Die Inhaber einer Ehrenamtskarte können innerhalb von Bayern bei 4.000 sog. Akzeptanzpartner Vergünstigungen erhalten. So ist häufig der Zugang zu staatlichen oder kommunalen Museen kostenlos oder stark verbilligt.
Antragstellung
Die Antragsstellung ist kostenlos und wird durch die Stadt Fürth, Referat I, überprüft.
Kontakt
- Büro Bürgermeister Markus Braun
- Stadt Fürth
- Rathaus
- Königstraße 88
- 90762 Fürth
- Telefon: (0911) 974-10 13
- Fax: (0911) 974-10 12
- E-Mail: ehrenamtskarte(at)fuerth.de
Weblinks
- Stadt Fürth - Ehrenamtskarte - Homepage
- Freistaat Bayern - Ehrenamtskarte - Homepage
- Ehrenamtskarte (normal) - Antrag
- Ehrenamtskarte (normal) - Verlängerung
- Ehrenamtskarte (GOLD) - [DownloadCount.aspx Antrag]
- Ehrenamtskarte - Werbeflyer
Einzelnachweise
- ↑ fn: Kleine Karte, großes Herz. In: Fürther Nachrichten vom 5. Dezember 2022, S. 25 (Druckausgabe)