Stadtwerdung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bl. 70-73 – Faber berichtet an das Generalkommissariat zur Verwaltung des Kommunalvermögens.
Bl. 70-73 – Faber berichtet an das Generalkommissariat zur Verwaltung des Kommunalvermögens.


 
==Kassenführung und Rechnungswesen, die großen Sorgenkinder==
*) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei:
*) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei:
Es konnte die mit der vorläufigen Organisation verbundene Absicht niemals ganz erreicht werden, denn obgleich der Stadtkämmerer Spanner als ein redlicher und sicherer – auch im Schreiben und Rechnen ziemlich geübter Mann zu Besorgung der Geldeinnahmen und Ausgaben ganz qualifiziert ist, so fehlen ihm doch die übrigen zur Führung einer ordentlichen Administration und eines systematischen Rechnungswesens erforderlichen Kenntnisse. Dagegen hat der Kontrolleur Löhe, der ohnehin in Ansehung seiner Dienstobliegenheiten niemals mit einer Instruktion versehen worden ist, seiner Funktions-Incumbenz lediglich auf die Attestation der Ausgabebelege eingeschränkt, niemals aber ein Kontrollbuch oder Manual angelegt und geführt.  
Es konnte die mit der vorläufigen Organisation verbundene Absicht niemals ganz erreicht werden, denn obgleich der Stadtkämmerer Spanner als ein redlicher und sicherer – auch im Schreiben und Rechnen ziemlich geübter Mann zu Besorgung der Geldeinnahmen und Ausgaben ganz qualifiziert ist, so fehlen ihm doch die übrigen zur Führung einer ordentlichen Administration und eines systematischen Rechnungswesens erforderlichen Kenntnisse. Dagegen hat der Kontrolleur Löhe, der ohnehin in Ansehung seiner Dienstobliegenheiten niemals mit einer Instruktion versehen worden ist, seiner Funktions-Incumbenz lediglich auf die Attestation der Ausgabebelege eingeschränkt, niemals aber ein Kontrollbuch oder Manual angelegt und geführt.  
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Stadtarchiv Fürth, Akte Fach 146 Nr. 1; Akte Fach 144 Nr. 1 (Verwaltungsrat).
Stadtarchiv Fürth, Akte Fach 146 Nr. 1; Akte Fach 144 Nr. 1 (Verwaltungsrat).


Über die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Eberhard Faber konnte aus der Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818 folgendes entnommen werden:
==Über die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Eberhard Faber==
Dazu konnte aus der Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818 folgendes entnommen werden:
Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.
Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald.
Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.
Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.
Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Roß, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln.
 
Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Ross, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern, sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln.
Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.
Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.

Aktuelle Version vom 14. März 2023, 11:21 Uhr

Wie Fürth 1806 bis 1818 verwaltet wurde, die Anerkennung als Stadt 1808 erhielt und ihr „eigentümliche Verhältnisse“ attestiert wurden.

Als 1807 Johann Gottfried Eger sein erstes Adressbuch der Königlich Baierischen Stadt Fürth verfasste und Friedrich Korn es herausgab, hielt er in der Liste der Volkszahl bei Schluss des Jahres 1807 fest: „3.172 Familien und 12.705 Seelen“. Das nächste Adressbuch 1819 von Eger – in Nürnberg bei Riegel und Wießner herausgegebene Taschen- und Adress-Handbuch – mit einer Chronik nennt eine Wohnbevölkerung in Fürth nach neuester Volkszählung von 12.942 Seelen bei 3,347 Familien. Eine große Zunahme war das nicht. Die Zahl der Gebäude belief sich nun auf 1224, nämlich 586 Haupthäuser und 638 Nebenhäuser, Hofgebäude und Scheunen. Eger vermerkt: „Fleiß und reger Betrieb sind vorzügliche Eigenschaften der hiesigen Künstler, Fabrikanten und Handwerker, die einen großen Teil der Einwohner ausmachen.“ Aufgeführt ist die Organisation der Polizeidirektion ab Juni 1806, die Anstellung des Polizeipersonals und deren Instruktion. Es folgt der Verwaltungsrat Fürth (als gemeindliche Vertretung), dessen Einrichtung und Personal.

Lang (als beauftragter Kommissar aus Ansbach), Schreiben vom 20. Juli 1806: „Durch mein dem Polizeidirektorio vorgewiesenes Commissorium [Auftragsschreiben] vom 18. des Monats bin ich von dem Königlichen Generalkommissariat in Franken beauftragt, die Einleitung zu treffen, um die Polizei von der Städtischen Kameralverwaltung zu trennen und dem Orte Fürth die in den übrigen Königlichen Baierischen Staaten vorgeschriebene Munizipal-Verfassung zu geben. Indem nun hierüber auf meine angestellten Untersuchungen die definitiven Entscheiden des Königlichen Generalkommissariats zu erwarten sind, sehe ich mich veranlasst, einstweilen folgende provisorische Verfügungen zu treffen: 1. Die Firma Polizeikommission cessiert [endet] nunmehr gänzlich und tritt an die Stelle derselben in Polizeigegenständen die Polizeidirektion, welche bis zur definitiven Anstellung Herr Assessor Wurm selbständig, ohne kollegialische Einwirkung, auf eigene Responsibilität, mit Beiziehung folgender lediglich unter seiner Direktion stehenden Personen zu besorgen hat, a) des Assessors von Stutterheim als Assistenten, Expedienten, Registranten, Kontrolleur, Commissär, nachdem ihn der Direktor nach Umständen zu beauftragen für dienlich erachtet, b) des Rendanten Eger, als Rendanten, Sekretär, Quartiers-Kommissär, nach Ermessen des Dirigenten, c) des Polizei-Inspektions-Assistenten Becker, d) des Polizei-Inspektions-Assistenten Kern, e) des Kopisten John mit einem Gulden täglich f) des Kopisten Waldhelm mit 30 Kreuzer vor der Hand g) des Polizeidieners Doebel h) und des Polizeidieners Weiher. Über die Beschäftigung des Sekretär Schönwald nach dessen erledigter Distriktsvorsteher-Stelle, des Inspektor Stübner und des Botenmeisters Klug wird seinerzeit weitere Verfügung erfolgen.

2. Neben der Polizeidirektion besteht ein Verwaltungsrat, der in kollegialer Form alle Dekreturen über Einnahme und Ausgabe bei der Kämmerei sowie das Rechnungs- und Kassenwesen derselben, die Ausschläge und Beiträge zu den Gemeinde-Ausgaben, die Verwaltung der Waag-, Pflaster- und Brückengelder, die Verpachtung oder Benutzung der Gemeindegrundstücke, des Gemeindewaldes, den Verkauf der Gemeindegüter, das öffentliche Bauwesen, Anschaffung der Feuerlöschgeräte, die Besoldung der Gemeinde-Diener, die Unterhaltung und ökonomische Einrichtung des Spital- und Armenhauses, die durch die Militär-Einquartierung verursachten Fournitionen, Kapialaufnahmen – sowie überhaupt alles das zu besorgen hat, was auf das Eigentum der Stadt, dessen Benutzung und die darauf begründete Verbindlichkeiten Bezug hat. Dagegen ist sich in Gegenstände der Polizei nicht einzumischen. Diesen Verwaltungsrat haben einstweilen provisorisch zu formieren: a) Der Assessor und Syndikus Korte als erster Vorsitzender Verwaltungsrat. b) Der Assessor Ritter, der sich hauptsächlich Referats in allen Etats und Kassensachen zu unterziehen, auch die Kassen-Kuratel zu übernehmen hat. c) Der Rendant Spanner als Stadtkämmerer, d) Der Kontrolleur Löhe, e) Der Gemeinde-Deputierte Schneider, f) Der Gemeinde-Deputierte Schröder. Sodann der Registrator, Expedient und Kopist Registrator Jahreyßen und Rohrweger und Hofmann als Gemeindediener. Das Lokal des Gemeinderates ist im Erdgeschoss des Amtshauses. Die Instruktion für die Gemeinde-Deputierten vom XX [Nbr.] 1800 als hiermit nicht anwendbar ist dadurch sistiert [eingestellt]. Annahme und Entlassung der Viertelmeister aber hat lediglich vom Polizeidirektorio abzuhängen.

Da aber nach der Generalverordnung aus München den 31. Xbr. 1802 dem Verwaltungsrat ein beständiger Kommissär beizuordnen, dessen Bestimmung es ist, sich von allen Verwaltungszweigen die genaueste Kenntnis zu verschaffen, auf Ordnung in denselben zu halten und zu wachen, dass die Befehle der Regierung vollzogen, und nichts verfügt oder unternommen werde, was dem wahren Besten der Gemeinde oder den allgemeinen Anordnungen zuwiderläuft, so wird zu Verwesung dieser Stadtkommissär-Stelle provisorisch ebenfalls der Herr Polizeidirigent Wurm ernannt, und hat derselbe nach ausdrücklicher Vorschrift der Verwendung vom 31. Xbr. 1802 mit dem dieser Funktion zukommenden Vorzug nach Tunlichkeit den Sitzungen des Verwaltungsrates entweder mit beizuwohnen, oder doch wenigstens die Beschlüsse und Konzepte sich zur Unterschrift vorlegen zu lassen, und diejenigen, bei denen er Anstand findet, noch einmal zum Vortrag bringen zu lassen, oder sofern keine Gefahr auf dem Verzug haftet, welcher eine Berichterstattung an die höhere Behörde zu veranlassen.

Diese Verfügung ist nunmehr den betreffenden Personen sofort bekannt zu machen und in Vollzug zu setzen, der Königlichen Kammer in Ansbach Abschrift hiervon einzusenden, wohin auch die über die detaillierte Ausführung sich ergebenden einzelnen Anstände zu berichten, und die weiteren sonstigen Anträge zu machen sind. Fürth, den 20. Juli 1806 Von Kommissions wegen Lang.

Am 21. Juli 1806 instruierte der eingesetzte Polizeidirektor Wurm die Gemeindedeputierten und Viertelmeister in Gegenwart des Syndikus Korte und Assessors Ritter von der Langschen Verfügung. In seinem Protokoll vermerkte er, dass sie von der Zweckmäßigkeit der provisorischen Einrichtung überzeugt waren und erkannten darin mit dem tiefsten Dank einen Beweis der allergnädigsten Fürsorge seiner königlichen Majestät für das Beste der hiesigen Stadt. Dies waren die Gemeindedeputierten Conrad, Bald, Barthel, Eckert und Humbser, denen Wurm für ihr Wirken seit 6 Jahren seine Zufriedenheit aussprach. Barthel wurde angewiesen, die von ihm geführte Wachtgelder-Kasse an den Verwaltungsrat abzugeben; Schröder habe die Wald-Rechnung dem Stadtkämmerer zu übergeben. Dem Syndikus Korte wurde anheim gegeben, als Erster Vorsitzender Verwaltungsrat sowohl für die Einrichtung des angewiesenen Lokals, als auch für die Geschäftsverteilung und kollegialische Organisation dieses Verwaltungsrats zu sorgen und sich nach der vorliegenden Instruktion, wovon Abschrift hinausgegeben wurde, zu be... [unleserlich]. In Ansehung der zwischen der Polizeidirektion und dem Gemeinderat künftig bestehenden Verhältnisse wurde beschlossen, dass solche Geschäfte, wobei der Gemeinderat interessiert ist, z. B. Bürger-… durch den Stadtkommissär zur Kenntnis des Verwaltungsrats gebracht werden würden. Das Protokoll ist von allen Teilnehmern der Sitzung unterschrieben worden. Korte, Ritter, Schneider, Schröder, Barthel, Bald, Löhe, Conrad, Humbser, Spanner, Eckart, Ebersberger, Fensel, Pistert, Baumeister, Mausel, Reuter, Hirschmann. Wurm.

Im Adressbuch von 1807 nennt Eger: Bei dem Verwaltungsrat: 1 Vorsitzender Rat, 1 Zweiter Rat und Assessor, 1 Kammerei-Rendant und Gemeindedeputierter, 1 Kontrolleur und Gemeindedeputierter, 2 Gemeindedeputierte, 1 Registrator, Expedient und Kopist, 2 Gemeindediener. Bei der Gemeinde: 9 Viertelmeister, 3 Walddeputierte, 1 Waldförster, 1 Wachtschreiber, 3 Nachtwächter, 8 Stillwächter, 1 Flurer, 1 Gassenvoigt. Als Geschäftshaus des Verwaltungsrats und Kammeramts fungiert Gebäude Nr. 222, das ehemalige Domprobsteiliche Amtshaus. Die Häuser Nr. 415 und 416 gehörten Spanner, Andreas, Stadt-Kämmerei-Rendant beim Verwaltungsrat und Wirt zum Goldnen Engel. Korte, Christian Friedrich Franz, Vorsitzender Verwaltungsrat, Stadtgerichts-Assessor und Konsulent bei der Königlichen Banko ist bei Haus Nr. 532 aufgeführt. Haupthäuser gab es seinerzeit 570.

Akteninhalt von Fach 144 Nr. 1: Blätter 1-2 – Protokoll 24.7.1806 wg. der künftigen Verhältnisse Polizeidirektion und Verwaltungsrat Bl. 3-4 – Kopie der Anordnung des Ansbacher Kommissärs Lang vom 20.7.1806 wg. der einstweilen provisorischen Formierung des Verwaltungsrats (Vorsitz und Geschäftsleitung durch den Polizeiassessor und Syndikus Korte). Bl. 5-8 – Verfügung Korte vom 27.7.1806, , über die Einrichtung des Verwaltungsrats, Inventar und Personal sowie Geschäftsgang. Aufgelistet werden 30 Akten, die in einer Registratur dem Verwaltungsrat zur Verfügung stehen. Schreiben des Stadtgerichts, Huber, vom 9.8.1806 wg. gemeindlichem Saalbuch, das der Behörde zur Einsicht vorzulegen ist (durch Rendant Spanner). Bl. 12 - Schreiben vom 18. … 1806 wg. Gemeindediener, unterzeichnet von Wurm, Korte, Schneider, Schröder, …? , Löhe. Bl. 13 – 25.9.1806, Vermerk Ritter an Korte, unerledigte Sachen Bl. 14, 15 – Schreiben des Johann Wilhelm Pacius, Deberndorf, vom 28.9.1806, Antrag auf Übertragung der Registratur- und Kopisten-Stelle; Anlage 1 Zeugnis Bl. 16 Aktenvermerk 30.9.1806 Bl. 17 Aktenvermerk 25.10.1806 wg. zwei Barrieren Bl. 18 – 8.11.1806, Abstellung Polizeidiener Bl. 19, 20 – Anlage zu Bl. 18 (Schreiben des Döbel vom 19.6.1801) Bl. 21 – Schreiben des Jahreisen wg. seiner Besoldung als Controlleur Bl. 22 – 30.12.1806, Vorsprache Gemeindediener Pfeiffer wg. Remuneration außer seiner Besoldung Bl. 23 – 29.12.1806, Schreiben der Ansbacher Kriegs- und Domänenkammer, Thürheim – wg. der Funktionen des Doebel, er wird der Polizeidirektion beigegeben (keine definitive Anstellung). Bl. 24, 25 – 24.1.1807, Eintreibung der rückständigen Gefälle durch Polizeidiener Doebel Bl. 26 – 20.1.1807, Schreiben aus Ansbach, General-Landes-Commissariat als Pronzial-Etats-Kuratel (Unterschriften Thörheim und Kracker) wg. Anfertigung eines General-Tableaus bzw. Nachweisung über die Dienstverträge. Bl. 27, 28 – Muster der Nachweisung Bl. 29-34 – 25.1.1807, Nachweisung über den Dienstertrag bei dem Verwaltungs-Rat zu Fürth angestellten Personal (deren Einkommen aus welcher Kasse) Erfasst sind 1. Korte Friedrich Franz Christian – Erster Verwaltungsrat und Assessor beim Stadtgericht, 2. Ritter Friedrich Gottlieb, zweiter Verwaltungsrat und Kommunal-Amts-Verweser sowie Polizei-Commissions-Assessor, Die 4 Gemeinde-Deputierten 3. Spanner Johann Andreas zugleich Kämmerei-Rendant, 4. Schneider Johann Friedrich, 5. Schröder Friedrich, 6. Löhe Johann, 7. Jahreyßen Carl Maximilian Wilhelm – Registrator, Expedient, … und Kopist. Die Gemeinde-Diener 8. Rohrweger Johann Valentin, 9. Pfeiffer Johann, 10. Weier Johann Nicolaus (ist aber gegenwärtig gegen Diäten in Nürnberg bei dortiger Polizeidirektion; 10. Bischoff – Rektor und Magister, 12. Pez – Doktor, als Gemeinde-Arzt und … / Die Viertelmeister. 13. Baumeister Joh. Konrad, 14. Schumacher Johann Leonhard, 15. Moßner Joh. Georg, 16. Pfister, 17. Fensel Konrad, 18. Hirschmann, 19. Ebersberger Johann Friedrich, 20. Lochner Johann Nicolaus, Waldförster. Die Walddeputierten: 21. Fuchs Thomas, 22. Rießner Johann Adam, 23. Lederer Georg Friedrich, 24. Heider. Wachtschreiber – aus der Wachtgelder-Kasse; Almosen-Einsammeln (aus der Almosenkasse). Nachtwächter: 25. Spanner, 26. Herrmann, 27. Nagel. Gemeindeschäfer 28. Burkert. Der Rind- und Schafhirte Stahl. Der … und Gänshirt Eichler. Bl. 35 – Schreiben 8.2.1807, Ansbach Kgl. Bayer. Kriegs- und Domainen-Kammer Thürheim, wg. Beschwerde Doebel wg. entzogener Exekutionsgebühren. Bl. 36 – Vermerk Jahreißen 10.3.1807 ad acta-Verfügung. Bl. 37 – 8.4.1807 v. Seefried, Assessor, Aufforderung an die Mitglieder des Verwaltungsrats (seit 20. Mai 1806) am 9.5.1807 vormittags und nachmittags bei ihm zu erscheinen. Bl. 38 – 8.4.1807, Einladung zu einer außerordentliche Sitzung am 10.5.1807 über die Organisation der Munizipal-Verfassung. Bl. 39 – Anordnung v. Seefried über Tableau-Ergänzung zum Personal, das aus der Kämmerei besoldet wird. Bl. 40-43 – Korte am 10.4.1807, Ausführungen zur Frage, woher die Kosten zur Munizipalitäts-Verfassung genommen werden sollen. Bl. 44 – Ausstattung des Sessionszimmers (Lokal des Verwaltungsrats) Bl. 45 – Niederschrift über einen Antrag Bl. 46 – Niederschrift über einen Antrag Bl. 47 – Antrag an den Verwaltungsrat, Antragsteller Spanner wg. Kämmerei-Rechnungen 1804/05 und 1805/06 Bl. 48 – ärztliches Attest für Registrator Jahreißen Bl. 49 – auszuzahlende Besoldungen; Verfügung vom 17.9.1807, Kammer-Amt (Ritter) Bl. 50 – Stadtgericht (Huber) an den Verw.rat wg. Einbehaltung von 4 Gulden, die der Flurer Hofmann noch schuldet (Abzug vom Gehalt) Bl. 51 – Entgegnung Stadtgericht in vorstehender Sache Bl. 52 – Erneutes Schreiben vom 6.2.1808 Bl. 53 – Generalkommissariat des Pegnitzkreises vom 11.10.1808: Polizeikommissär Faber hat die Funktionen seines Vorgängers Freiherr von Pöllnitz zu übernehmen. Bl. 54 – Faber an den Verwaltungsrat, Einladung zu Beratungen Bl. 55 – Kopie von Blatt 53 Bl. 56 – zum Etat 1809/10 bessere Ordnung in den Verwaltungsgeschäften einzuführen; Verfügungen über die künftige Rechnungslegung (Anweisungen an Stadtkämmerer Spanner); Faber am 6.10.1809. Bl. 57-59 – Abschluss der Kämmerei-Rechnung 1805/06 am 19.9.1809 durch Jahreißen, zur Vorlegung an das Kommunal-Kuratel. Bl. 60-63 – *) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Generalkommissariat als Kommunalkuratel über Kassenführung und Rechnungswesen (ausführlich siehe unten!). Bl. 64 – Kopie des Schreibens der Finanz-Direktion vom 12.11.1809 über einen Unterstützungsbeitrag an Jahreysen. Bl. 65 – Faber am 15.11.1809 wg. Jahreysen Bl. 66 – **) Generalkommissariat des Pegnitz-Kreises als Kommunal-Kuratel, Beschluss vom 29.11.1809 Bl. 67-69 – Eröffnung des Beschlusses an Spanner, Loehe, Jahreysen, Schneider, Schröder, Rießner, Lederer. Löhe vermerkt handschriftlich: Die Entledigung der Stelle eines Mitglieds des bisherigen Verwaltungsrats unterziehen mit aller Vergnügen. Löhe. Bl. 70-73 – Faber berichtet an das Generalkommissariat zur Verwaltung des Kommunalvermögens.

Kassenführung und Rechnungswesen, die großen Sorgenkinder

  • ) Bericht Faber vom 19.12.1809 an das Königlich Bayerische Generalkommissariat über den im Juli 1806 eingesetzten Verwaltungsrat und der notwendigen jetzt einstweiligen besseren Einrichtung der Kassenführung und des Rechnungswesens bei der hiesigen Kämmerei:

Es konnte die mit der vorläufigen Organisation verbundene Absicht niemals ganz erreicht werden, denn obgleich der Stadtkämmerer Spanner als ein redlicher und sicherer – auch im Schreiben und Rechnen ziemlich geübter Mann zu Besorgung der Geldeinnahmen und Ausgaben ganz qualifiziert ist, so fehlen ihm doch die übrigen zur Führung einer ordentlichen Administration und eines systematischen Rechnungswesens erforderlichen Kenntnisse. Dagegen hat der Kontrolleur Löhe, der ohnehin in Ansehung seiner Dienstobliegenheiten niemals mit einer Instruktion versehen worden ist, seiner Funktions-Incumbenz lediglich auf die Attestation der Ausgabebelege eingeschränkt, niemals aber ein Kontrollbuch oder Manual angelegt und geführt. Der Registrator Jahreyßen war es also, der sich seit 1803 der Rechnungsfertigung und der sämtlichen Schreibereien bei der hiesigen Kämmerei gegen äußerst geringe Belohnung, auch verschiedenen anderen nützlich Recherchen und Arbeiten ganz unentgeltlich, bloß aus Neigung für das Rechnungs- und Administrationsgeschäfte und in der Absicht unterzog, sich dadurch Verdienst und Anspruch auf Beförderung besonders bei der bevorstehenden Organisation des Kommunalwesens zu erwerben. Ihm und seinen Bemühungen ist es also hauptsächlich zu verdanken, dass das seit 1800 in Unordnung und Rückstand geratene Rechnungswesen bei der Kämmerei wenigstens soweit wieder in Ordnung gebracht und erhalten wurde, dass nunmehr die rückständigen Kämmerei-Rechnungen bis zum Etatsjahr 1805/06 inclusive gelegt sind. Dem Stadtkämmerer Spanner kann jedoch die Belohnung des Jahreyßen aus eigenen Mitteln mit Billigkeit nicht zugemutet werden. Dem sein ganzer Gehalt beträgt bekanntlich jährlich nicht mehr als 100 Gulden, wodurch seine mit der Einnahme- und Ausgabe von jährlich wenigstens 10.000 Gulden in meist geringen Posten verknüpfte Bemühung bei weitem nicht belohnt ist, und es würde sich auch schwerlich jemand finden, der um diesen geringen Betrag nur die Geldeinnahmen und Ausgaben geschweige erst die jährliche Fertigung der Kämmerei-Rechnung und die Besorgung der übrigen dabei vorkommenden Schreibereien zu übernehmen geneigt wäre. Es sind indes noch 3 Kämmerei-Rechnungen, nämlich pro 1806/07, 1807/08 und 1808/09 rückständig, deren ungesäumte Herstellung erforderlich und von einem königlichen Generalkommissariat ernstlichst befohlen ist. Die Beantwortung der Revisionsnotaten über diese und die vorhergehenden dengleichen Rechnungen erfordert ebenfalls einen Rechnungs-Verständigen und einen Mann, der von dem hiesigen Kämmereiwesen schon hinlängliche Kenntnisse besitzt. Überdies ist zur Herstellung vollständiger Ordnung und besonders zu desto genauerer und schleuniger Anfertigung der einzusendenden Quartalsextrakte die Anlegung und Führung eines Manuals unumgänglich notwendig, wozu sich jedoch der Kontrolleur Löhe wegen seiner Handlungsgeschäfte und wegen der unbedeutenden Bedeutung von 15 fl. … die er als Kontrolleur genießt, weder gebrauchen lassen kann, noch will. Der Registrator Jahreyßen wäre jedoch geneigt, alle diese Arbeiten gegen Bewilligung eines verhältnismäßigen Gehalts so lange zu übernehmen, bis das Kämmerei-Rechnungswesen aufs Laufende gebracht und ein der Sache gewachsener anderer Kämmerei-Rendant bestellt sein wird. Dieser Gehalt würde am längsten und zweckmäßigsten auf folgende Art geschöpft werden können, wenn nämlich für die Administration des gemeindlichen Vermögens von der ganzen Einnahme der Kämmereikasse 4 Prozente bewilligt und dem Jahreyßen als Kontrolleur, Rechnungsfertiger und Expedient zur Belohnung zugebilligt würden. Angenommen, dass sich diese Einnahme auf jährlich 10.000 bis 20.000 G. beliefe; so würde also die ganze Tantieme zu 4 Prozent zwischen 400 und 500 (…) betragen, folglich der Jahreyßen mit Einrechnung derjenigen 100 (….) Besoldung die ihm seit 1805 aus der Kämmereikasse bereits bewilligt sind, gegen 600 (…) zu stehen kommen, womit er sodann als verheirateter Mann notdürftig leben könnte. Sollte dem Jahreyßen aus denjenigen 300 (…), welche er aus den Staatskassen unter dem Ktel-fixer-Diäten bis zum 16. April d. J. zu beziehen hatte, ein Quieszenz-Gehalt noch reguliert werden, so könnte, soviel als dieser beträgt, an jenen Prozenten gekürzt und für die Kämmerei zu gut gerechnet werden, sowie auch derjenigen 15 fl. rft., welche der Gemeindedeputierte Löhe bisher als Kontrolleur zu beziehen hatte, vom 1. Oktober des Jahres an, der Kämmerei zu gut kommen und derselbe nicht mehr als 25 fl. in der Eigenschaft eines Verwaltungsrats zu beziehen hätte. Da die Einkünfte der … nicht so beträchtlich sind, dass sie die Ansetzung eines eigenen sehr kostspieligen Administrators zuließen, so dürfte es wohl am zweckmäßigsten und für das Beste der Kämmerei am zuträglichsten sein, wenn künftig ein angesehener, durch Grundbesitzungen hinlänglich sicherer und mit dem Rechnungswesen vertrauter Bürger der Stadt als Kämmerei-Rendant aufgestellt werde, da die eigentliche Verwaltung des Gemeindevermögens doch durch den Polizeibeamten unter Beirat des Munizipalrat besorgt werden muss, wie solches die §§ 28 und 29 der Instruktion vom 24. September vorigen Jahres vorschreiben. Man wird deshalb auch seinerzeit pflichtmäßig Vorschläge zu machen nicht verfehlen. Gegenwärtig aber wird submissest darauf angetragen, dass der Vorschlag wegen Belohnung des Jahreyßen für seine bei der Kämmerei bereits geleisteten und künftig zu leistenden Dienste gnädig genehmigt und die Auszahlung der treffenden Tantieme vom 16. April laufenden Jahres alsbaldig verfügt werden möchte, da derselbe seitdem ohne alle Einnahme ist und es ihm folglich sehr kümmerlich ergeht. Das unterzeichnete Polizeikommssariat darf hoffen, dass sich der Jahreyßen diese billige Remuneration zur Aufmunterung gereichen und im Laufe des neuen Etatsjahres nicht nur die sämtlichen noch rückständigen Rechnungen herstellen, sondern auch nach deren Herstellung andere notwendige Rechnungen vornehmen werde, wodurch der Kämmerei wahrscheinlich bedeutender Nutzen verschafft wird, indem man Ursache zu glauben hat, dass seit 20, 30 und mehr Jahren beträchtliche Handlöhner von den zur hiesigen Kämmerei lehenbaren Häusern und Grundstücken zurückgeblieben sind. Es kann sodann auch Fleiß und Gätigkeit von ihm gefördert werden, welches aber nicht geschehen kann, so lang die Besorgung der Kämmereigeschäfte von seinem guten Willen abhängt. Viel mehr würde sich den Stadtkämmerer Spanner in der größten Verlegenheit befinden und die Kämmerei zu größeren Ausgaben sich genötigt sehen, wenn sich Jahreyßen dieser Geschäfte aus Mißmut wegen der bisher unterbliebenen verhältnismäßigen Belohnung entschlagen zur Bearbeitung des rückständigen Kämmerei-Rechnungswesens und dadurch die Absendung eines eigenen Kommissärs erfordert werden sollte. Schließlich wird noch die Eingabe zur gnädigen Beherzigung ihres Inhalts beigefügt und zugleich bemerkt, das in dem Vertrauen auf die hohe Genehmigung der gemachten Anträge der Jahreyßen einstweilen die Anlegung und Führung eines Kontrollbuchs oder Manuals aufgetragen worden ist, deren er sich auch bereits mit Bereitwilligkeit unterzogen hat.

Zur Anlegung eines Gewerbesteuer-Katasters gibt es 1814 einen umfangreichen Schriftverkehr des Polizeikommissariats Fürth (Kommissär Faber) mit gemeindlichen Deputierten, Zunftvorstehern und vorgesetzten Behörden. Für jedes Gewerbe berichtet ein Meister über dessen Stand; z. B. erfährt man von 9 Zinngießer-Meistern, deren durch Wegzug sich verringerte und ihnen eine Gewerbesteuer schwer fiele. Die Polizeikommission schildert am 20.8.1814 gegenüber der Finanzdirektion in Ansbach die besonderen Verhältnisse in Fürth. Es seien eigentümliche Verhältnisse. Fürth erfreute sich von jeher und noch unter der preußischen Herrschaft einer unbedingten Gewerbefreiheit. Jeder konnte treiben, was und wie viel er mochte. Alle Abgaben beschränkten sich auf ein unbedeutendes jährliches Schutzgeld. Leute als allen Weltgegenden, aus allen Religionen, aus allen Gewerbsgattungen ließen sich hier nieder und der Ort, obgleich der Lokalität nach nur ein Dorf oder Markt, stieg bald zu einer Bevölkerung von mehr als 13.000 Seelen, während die Häuserzahl nicht über 571 stieg. Die Stadt ist übermäßig bevölkert. Die ganze Gewerbstätigkeit war auf auswärtigen Verkehr berechnet; die Fürther Manufaktur- und Fabrikwaren gehen in alle Weltteile. Die Leichtigkeit des Absatzes, die Befreiung von allen Lasten waren Ursache, dass die Gewerbeprodukte um einen unglaublich niedrigen Preis geliefert wurden, während doch der Gewerbsmann sein volles Auskommen hatte. 1806 wurde Fürth jedoch von einer 7-monatigen französischen Besetzung heimgesucht, die für die Gemeinde eine Schuldenlast von beinahe 100.000 Gulden brachte. 1809 wurde die erste Gewerbesteuer reguliert, zu einer Zeit, als die meisten Gewerbsleute mit mehreren Gewerbszweigen nicht mehr imstande waren, sich auch nur notdürftig zu ernähren. Selbst die niedrigste Gewerbesteuer wäre schon drückend. Der besondere Nachteil für Fürth sei auch, dass nichts direkt aus Fürth abgehen kann, sondern alles mit besonderem Aufwand erst nach Nürnberg geschaffen und dort den fremden Fuhrleuten aufgegeben werden muss.

Vergleichsweise habe Nürnberg in 4312 Haupt- und Neben-Gebäuden etwa 26.000 Einwohner. Kommerzial- und Poststraßen nach allen Richtungen Deutschlands durchkreuzen sich dort und führen zahllose Fremde herbei, die Wohlstand unter die Einwohner bringen. Durch einen zahlreichen Adel, garnisoniertes Militär und viele reiche Honoratioren wird der Wohlstand noch vermehrt. Erlangen hat 813 Häuser und 8.500 Einwohner. Jeder Bürger ist auch dort in der Regel haussässig. Es besitzt eine Post- und Kommerzialstraße, die den Verkehr erleichtert. Der Adel und die Universität gereichen den Hausbesitzern und den offenen Gewerben zum besonderen nutzen. Schwabach mit 6.500 Einwohnern in 540 Häusern liegt an der großen Kommerzial- und Poststraße nach Augsburg. Seine Bewohner ziehen schon hieraus durch die Einkehr der Frachtfuhrleute eine bedeutende Nahrung. Die Fürther Gewerbesteuerpflichtigen wurden nach Abschluss des Schriftverkehrs zwischen Fürth und Ansbach durch Bekanntmachung im Fürther Anzeiger Nr. 28 von 1815 (Herausgeber J. Volkhart) über ihre Pflichten informiert.

    • ) An das Polizeikommissariat Fürth betr. die bessere Verwaltung des Kämmerei-Vermögens in Fürth, Kgl. Baierisches General-Kommissariat des Pegnitz-Kreises als Kommunal-Kuratel am 29.11.1809:

Auf den neuerlichen Bericht des Polizei-Kommissariats zu Fürth vom 19. Vorigen Monats hat sich die unterzeichnete Stelle bewogen gefunden zu beschließen: 1. Dass vom Etats-Jahr 1809/10 an das dortige Kämmerei-Vermögen unter der Leitung des Polizeikommissariats noch ferner, jedoch unter der Firma „provisorische Kämmerei-Administration“ verwaltet – 2. Dass diese provisorische Administration dem bisherigen Kämmerei-Rendanten, Bürger und Wirt Spanner ferner verbleiben 3. Dass der Spanner dagegen die in dem allerhöchsten Edikte vom 1. Oktober 1807 und der Instruktion vom nämlichen Tag und Jahr Abschnitt III, Kapitel IV, § 1, ausgesprochene Gehalts-Einnahmen von den ein Viertel Prozent aus den wirklichen Brutto-Ertrag nach dem Maßstab der .. achten Instruktion vom 1. Oktober 1807 zu beziehen haben solle, wogegen aber 4. Dessen bisheriger Gehalt alle sonstige Zahlungen für Kopialien, Porto und dergleichen im Administrations-Wesen, hingleichen die Schreibmaterialien, kurz alle Arten von Nebenanfüllen aus dem Kämmerei-Vermögen wegfallen, welche ihm durch die Prozente hinreichend ersetzt werden. 5. Derselbe hat sich der Verwaltung der städtischen Waldung sogleich zu unterziehen, und alles dasjenige zu besorgen, was die bisherigen Rendanten der Wald-Kasse besorgt haben, deren Schuld- und Natural-Gehalte dagegen von 1809/10 an zur Kämmerei-Kasse einzuziehen sind. 6. Die Funktion des Kontrolleurs Löhe schließt sich mit dem letzten September des Jahres und dessen Gehalt, sowie alle sonstigen Gehälter, welche wegen der Verwaltung des Kämmerei-Vermögens an Personen, deren Dienstleistungen an den provisorischen Administrator übergehen, bezahlt worden sind, sollen an die Kasse zurück. 7. Der provisorische Administrator hat die Verbindlichkeit, sein rückständiges Rechnungswesen ohne eine weitere, als seine bisherige Belohnung, binnen einer Frist von drei Monaten bis zum Jahr 1808/09 herstellen zu lassen, widrigenfalls dessen Herstellung auf seine Kosten durch einen Kommissarius geschehen wird. Er hat ferner mit prompter Stellung seiner laufenden Rechnungs-Gegenstände um Einziehung der anfallenen Gefälle fortzufahren, damit es zur definitiven Anstellung in Antrag gebracht werden kann 8. Der provisorische Kommun-Administrator Spanner kann bloß auf diejenigen Vorteile Anspruch machen, welche nach dem Organischen Edikt vom 1. Oktober 1807 § XI Pos. 3, 4 und 7 außer der Kategorie der Staatsdiener stehenden bürgerlichen Administratoren zugesichert sind. Das Polizeikommissariat Fürth hat dem Spanner und den übrigen beteiligten Individuen gegenwärtigen Beschluss, worüber die allerhöchste Bestätigung noch eingeholt werden wird, ad protokollum zu eröffnen, und vom ersteren, wie nicht zu bezweifeln ist, die vorliegenden Bedingungen eingehen wird, demselben die fernere Adfibierung des Registrators Jahreisen zu seinen Rechnungs-Geschäften unter dem Bemerken zu überlassen, dass er dagegen solchen aus dem […?] habe, indem ihm die Auswahl seines Hilfspersonals einzig und allein zustehe, folglich auch er ihm Fakta vertreten müsse. Das Protokoll über diese Eröffnung ist mit Bericht binnen vierzehn Tagen hierher einzusenden.

Quellen Stadtarchiv Fürth, Akte Fach 146 Nr. 1; Akte Fach 144 Nr. 1 (Verwaltungsrat).

Über die Leitung der Fürther Verwaltung durch den Polizeikommissär Eberhard Faber

Dazu konnte aus der Wochenzeitschrift Fürther Anzeiger und Intelligenzblatt der Stadt Fürth bis 1818 folgendes entnommen werden: Die amtlichen Bekanntmachungen erließ das „Königlich Baierische Polizei-Commissariat – Faber“. Ging es um gemeindliche Angelegenheiten mit Bezug auf Gemeindevermögen und Einnahmen, die der Gemeinde zustanden sowie um die Lokal-Wohltätigkeitskasse und Almosen für die Armen, war die „Kommunal-Administration“ ab Oktober 1810 und die Magistratsrats-Mitglieder zuständig und von Faber einzubinden. Auch die städtische Landwehr hatte mit Faber zusammenzuarbeiten. Waffenübungen führte diese auf dem gemeindlichen Schießplatz durch. Faber verbot z.B. im April 1817 die dortige Ablagerung von Bauhölzern und dergleichen, da der Schießplatz sowohl zum öffentlichen Spaziergang für das ganze Publikum also auch zur Waffenübung für die städtische Landwehr bestimmt ist. Das Kommando des Landwehr-Regiments hatte der Oberst und Kommandant Schönwald. Ein Armenpflegschaftsrat und ein Lokal-Wohlfahrts-Ausschuss kümmerten sich um Versorgung der armen Bevölkerung, natürlich auch in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissär Faber. Wenn die königliche Regierung des Rezatkreises in Ansbach „zum Besten der ärmeren Einwohner“ aus den Speichern Korn und Dinkel für die Brotverbackung zur Verfügung stellte, dann war dies „ein rührender Beweis der landesväterlichen Fürsorge“ (s. Amtliche Bekanntmachung vom 9.6.1917 im Intelligenzblatt Nr. 24 vom 9.6.1817). Auch aus dem Lokal-Notmagazin wurde Korn abgegeben. Die Melbermeister erklärten sich bereit, auf die Dauer der steigenden Teuerung gutes reines Mehl verbilligt liefern zu wollen. Der Mehlbedarf für das Hausbrot könne somit in größerer oder kleinerer Quantität bezogen werden (Intelligenzblatt Nr. 25 vom 16.6.1817 – Amtliche Bekanntmachung von Faber). Der Zentner Roggenmehl wurde um den Magazinpreis von 23 Gulden von den Melbern abgegeben, aber nur auf eine polizeiliche Anweisung.

Am 25. Juli 1817 lobte Faber öffentlich die beiden Bürger Johann Adam Lederer, Brauhausbesitzer, und Paulus Meier, Gastwirt zum roten Ross, dass sie es waren, welche die erste reife Kornfrucht aus der hiesigen Flur am 18. des Monats mit Feierlichkeit in die Stadt bringen ließen. Eine solche schöne Handlung, diesen ersten Segen der göttlichen Vorsehung auf dem Altar der Wohltätigkeit zu opfern, sei schon mit Freudigkeit erfüllt worden. Er mache es sich zur angenehmen Pflicht, den edlen Gebern für ihr bedeutendes Geschenk im Namen der Armen öffentlich zu danken. Und er schätze sich glücklich, durch die Gnade des Königs einer Bürgerschaft vorzustehen, in welcher sich bei jeder Gelegenheit die schönsten bürgerlichen Tugenden entwickeln. Bei der Verpachtung und Anbieten des Kaufs gemeindlicher Grundstücke in amtlicher Bekanntmachung zeichneten für das Königlich Baierische Polizei-Kommissariat Faber und für die Kommunal-Administration Zimmermann. Letzterer war im Februar 1813 eingesetzt worden.