Stadelner Vermittlungsbuch 1862 - 1918: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 | Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]]. | ||
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | ||
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== Einträge 1908 == | == Einträge 1908 == | ||
Am 1. März sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | * Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | ||
Am 21. April im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | * Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | ||
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. | * Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | ||
Am 7. | * Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | ||
Am 15. | * Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
== Einträge | == Einträge 1909 - 1913 == | ||
* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse. | |||
Am 8. | * Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Die für den 23. | * Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | ||
Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | * Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen. | ||
Am 28. | * Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen. | ||
Am 11. | * Am 28. November 1911 trafen sich Jean Schiefer und Auguste Mentz vor Bgm. Ulrich wegen Beleidigung. Eine Einigung kam nicht zustande. | ||
Am 28. | * Am 9. Februar 1912 kamen zusammen: der Spiegelfabrikant Adam Kugler (als Kläger) und Johann Schacher sowie Andreas Müller als Vertreter ihrer Töchter Magdalena Schacher und Babette Müller wegen „Unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Es ging um „unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. „Kugler gibt die Arbeitsbücher der beiden Mädchen heraus und verzichtet auf sein Kündigungsrecht“. | ||
* Am 26. Februar 1912 sollte verhandelt werden zwischen der Bahnarbeiters-Ehefrau Kunigunde Berthold als Klägerin und dem Ökonomen Andreas Keßler wegen Beleidigung. Weil der Beklagte nicht erschien wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen. | |||
Am 26. | * Am 30.März 1912 sollte zwischen der Hausknechts-Ehefrau Anna Spanl und dem Ehepaar Konrad und Maria Müller wegen Beleidigung durch üble Nachreden und Drohung vermittelt werden. Da das beklagte Ehepaar nicht erschien, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 30. | * Am 16. Juli 1912 ging es um Lohnforderung und „Ausstellung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis“. Es klagte der Maschinist Gabriel Dietrich gegen den Fabrikbesitzer Jean Beißbarth. Sie konnten sich aber nicht einigen, weshalb sie auf den Rechtsweg verwiesen wurden. | ||
Am 16. | * Am 5. Oktober 1912 kam Karl Rohmann wegen „Forderung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis, welches ihn in Stellung suchend nicht hindert“. Das solle ihm der Fabrikbesitzer Jean Beißbarth geben. Da dieser aber nicht erschienen ist, wird Rohmann auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 5. | * Am 14. November 1912 wollte Josepha Gulden, Arbeiterin, wegen „unwahrer Nachreden“ der Anna Margareta Barbara Hartmann von Mannhof vorsprechen. Die Beklagte erschien aber nicht. | ||
Am 14. | * Am 19. August 1913 trafen sich Michael Frosch, Fabrikarbeiter von Mannhof, und August Hartmann, ebenfalls Fabrikarbeiter von Mannhof, wegen „unwahrer und übler Nachrede“. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten wurde der Kläger Frosch auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 19. | * Um Beleidigung ging es auch am 4. September 1913, als sich Georg Müller, Maurermeister, und Amalie Kugler, Spiegelfabrikbesitzerstochter, treffen sollten. Da aber die Beklagte Kugler nicht erschien, wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Um Beleidigung ging es auch am 4. | * Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. September 1913. Da die beklagten Taglöhners-Eheleute Peter und Maria Beck aber nicht erschienen, wurde die Klägerin Maria Bär, Bauhilfsarbeiters-Ehefrau, auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. | |||
== Einträge | == Einträge 1914 == | ||
* Am 6. April 1914 trafen sich Katharina Döllinger aus Mannhof und Kätha Bergler, Bäckermeisters-Ehefrau von Mannhof, wegen Beleidigung. Beide einigten sich damit, da die beklagte Bergler die beleidigende Äußerung nicht getan haben soll, sondern die Hartmann Anna, Fabrikarbeiters-Ehefrau in Mannhof. | |||
Am 8. | * Am 8. April 1914 erschienen Vorgenannte wieder sowie Anna Margareta Hartmann. Letztere bestätigte, dass die Kätha Bergler die beleidigende Äußerung gegen Katharina Döllinger gebraucht hat. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Klägerin wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 24. April klagte Elisabeth Ulrich gegen Anna Dankmeier, Blockwärters-Ehefrau, wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Anna Dankmeier die Kosten trägt und drei Mark in die Armenkasse zahlt. | * Am 24. April 1914 klagte Elisabeth Ulrich gegen Anna Dankmeier, Blockwärters-Ehefrau, wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Anna Dankmeier die Kosten trägt und drei Mark in die Armenkasse zahlt. | ||
Am 19. Mai erschienen Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, als Kläger und Leonhard Ulrich, Ökonom in Mnnhof, als Beklagter wegen Beleidigung. Beide konnten sich nicht einigen, weshalb Bergler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. | * Am 19. Mai 1914 erschienen Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, als Kläger und Leonhard Ulrich, Ökonom in Mnnhof, als Beklagter wegen Beleidigung. Beide konnten sich nicht einigen, weshalb Bergler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. | ||
Am 17. Juni trafen sich Markus Rost, Fabrikarbeiter, und Karl Luft, Fabrikarbeiter, sowie Georg Gugel, Zimmermann. Kläger Rost und Beklagter Luft versöhnten sich. Beklagter Gugel ist nicht erschienen, weshalb Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wird. | * Am 17. Juni 1914 trafen sich Markus Rost, Fabrikarbeiter, und Karl Luft, Fabrikarbeiter, sowie Georg Gugel, Zimmermann. Kläger Rost und Beklagter Luft versöhnten sich. Beklagter Gugel ist nicht erschienen, weshalb Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wird. | ||
Am 23. August ging es um „Beleidigung durch üble Nachrede“. Kläger Johann Kern, Arbeiter, gegen Barbara Ebersberger, Maurers-Ehefrau. Da die Beklagte nicht erschienen ist, wird Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 23. August 1914 ging es um „Beleidigung durch üble Nachrede“. Kläger Johann Kern, Arbeiter, gegen Barbara Ebersberger, Maurers-Ehefrau. Da die Beklagte nicht erschienen ist, wird Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Wegen „unwahre Nachreden“ ging es auch am 23. | * Wegen „unwahre Nachreden“ ging es auch am 23. August 1914 bei Georg Ebersberger, Maurer, gegen Johann Taubmann, Zimmermann. Da Letzterer nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 27. Oktober wollte Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, den Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, wegen Beleidigung sprechen. Da Letzterer aber nicht erschien, wurde Bergler auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 27. Oktober 1914 wollte Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, den Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, wegen Beleidigung sprechen. Da Letzterer aber nicht erschien, wurde Bergler auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 28. Oktober ging es auch um Beleidigung: Andreas Müller, Zimmermann, gegen Markus Rost, Fabrikarbeiter. Beide Parteien einigten sich und bestätigten dies mit ihren Unterschriften. | * Am 28. Oktober 1914 ging es auch um Beleidigung: Andreas Müller, Zimmermann, gegen Markus Rost, Fabrikarbeiter. Beide Parteien einigten sich und bestätigten dies mit ihren Unterschriften. | ||
== Einträge 1915 == | == Einträge 1915 == | ||
Am 22. Januar klagte der Johann Brendel, Ökonom in Stadeln, gegen den Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, wegen unwahrer Nachreden betreffend Kästenkauf. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Bergler die Kosten übernimmt und Brendel 130 Mark an Bergler rückvergütet einschließlich 36 Mark Vorschussgebühren. | * Am 22. Januar 1915 klagte der Johann Brendel, Ökonom in Stadeln, gegen den Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, wegen unwahrer Nachreden betreffend Kästenkauf. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Bergler die Kosten übernimmt und Brendel 130 Mark an Bergler rückvergütet einschließlich 36 Mark Vorschussgebühren. | ||
Am 6. August treffen sich der Spiegelfabrikbesitzer Adam Kugler und der Distriktswegmacher Johann Feiertag. Beide Parteien konnten sich nicht einigen, so dass der Kläger Kugler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Auch über den Vorwurf der Ehrenbeleidung konnten sich Beide nicht einigen. | * Am 6. August 1915 treffen sich der Spiegelfabrikbesitzer Adam Kugler und der Distriktswegmacher Johann Feiertag. Beide Parteien konnten sich nicht einigen, so dass der Kläger Kugler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Auch über den Vorwurf der Ehrenbeleidung konnten sich Beide nicht einigen. | ||
Am 4. September stand der Fall einer Lohnforderung und Arbeitszeugnis an, wobei letzteres auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Es klagte Fritz Bortzner aus Fürth. Da der Beklagte Otto Späth, Betriebsleiter in der Sprengstofffabrik Stadeln, nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 4. September 1915 stand der Fall einer Lohnforderung und Arbeitszeugnis an, wobei letzteres auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Es klagte Fritz Bortzner aus Fürth. Da der Beklagte Otto Späth, Betriebsleiter in der Sprengstofffabrik Stadeln, nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
== Einträge 1916 bis 1918 == | == Einträge 1916 bis 1918 == | ||
* Am 5. März 1916 klagt Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, gegen Johann Popp, Milchhändler und Schreinermeister in Stadeln, wegen Beleidigung. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wird auf den Rechtsweg verwiesen. | |||
Am 18. März sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 18. März 1916 sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
* Am 3. Juni 1918 ging es wieder um „Unwahre Nachreden“. Es klagten Margarete Weiß und Anna Dankmeier gegen Anna Heinrich, Anna Höfler, Anna Müller, Margarete Feiertag und Babette Hofmann. Die fünf Frauen schoben die Schuld auf Anna Heinrich, welche nicht erschienen ist. Es wurde nochmals ein Termin auf 5. Juni anberaumt. Ist abermals nicht erschienen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Weiterer Vermerk: Nachträglich einigten sich beide Parteien dadurch, dass die Beklagten fünf Mark in die Armenkasse zahlen. | |||
Am 18. Juni trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt. | * Am 18. Juni 1918 trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt. | ||
Am 16. Juli treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen. | * Am 16. Juli 1918 treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 19. Oktober erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller. | * Am 19. Oktober 1918 erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller. | ||
Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln. | <br> | ||
'''Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln.''' | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Aktuelle Version vom 15. August 2023, 10:05 Uhr
Die Landgemeinde Stadeln regelte vor ihrer Eingemeindung zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai 1862, der letzte Eintrag findet sich am 10. Oktober 1918.
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift.
Einträge 1862
- Der erste Eintrag handelte von einem Knecht, der seinen Dienst beim Bauern vor Ablauf der bedungenen Dienstzeit verließ, worüber vermittelt wurde (8. Mai 1862). Auch die Magd hatte sich aus dem gleichen Grund beschwert und es wurde mit ihr verhandelt (9. Mai 1862).
- Ein Köbler beklagte sich über einen Schreinermeister (Nachbar), der seine Henne in seinem Garten totgeschlagen hatte (20. Juni 1862).
- Über ihren Ehegatten beklagte sich eine Taglöhnerin wegen Misshandlung und Zerstörung von Mobiliar (3. Juli 1862).
- Am 18. Juli folgte der Fall einer „unbefugten Schweinefütterung“; ein Schreinermeister wurde von einem Wagenmeister deswegen beschuldigt.
- Ehefrau und Sohn beklagten sich über den Mann bzw. Vater (ein Taglöhner) wegen Misshandlung und Mobiliar-Zertrümmerung (27. Juli 1862).
- Ein Wagenmacher hatte seine Schwägerin misshandelt, auch die Tochter des Klägers und er zertrümmerte den Ofen und mehrere Mobilien (28. Juli 1862).
- Eine Ehefrau beklagte sich über ihren Mann wegen mehrmaliger Misshandlung. Sie wurde mit einem Attest über den gescheiterten Sühneversuch entlassen (4. August 1862).
- Dann wurde verhandelt wegen „Hausfriedensbruch“, „Misshandlung“ und „Feldfrevel“; auch wegen „Injurien“ [= Beleidigungen] und einer „üblen Nachrede“.
- Im Fall eines Altsitzer mit einem Bauern verhandelte man wegen Hausfriedensbruchs am 7. Dezember 1862.
Einträge 1863
- Wegen einer Forderung trafen sich am 5. Februar ein Maurergeselle mit dem beklagten Tabakspinner. Darum ging es auch am 30. März bei einem Gastwirt gegen einen Taglöhner.
- Ein Köbler setzte sich mit einem Zimmergesellen wegen Hofteilung am 10. April auseinander.
- Ein Gastwirt sprach wegen einer Forderung gegenüber einem Taglöhner vor. Wegen einer Hofteilung konnten sich ein Zimmergeselle und ein Köbler nicht einigen (10. April 1863).
- Am 12. Juli trafen sich die Ehegatten eines Getreideunterhändlers wegen Misshandlung.
- Am 20. Juli klagte eine Maurergesellen-Frau gegenüber einer anderen wegen Forderung.
- Die Frau eines Tüncher-Gesellen klagte gegen einen Malermeister am 20. August wegen „Injurien“. Das war auch der Fall bei einem Getreideunterhändler gegenüber durch eine Frau aus Mannhof.
- Ein Viehunterhändler wurde von einem Büttnermeister beklagt; der Grund „gekaufte Schweine stehen gelassen“. In diesem Fall konnte vermittelt werden.
- Eine Dienstkraft klagte gegen einen Altsitzer wegen Injurien am 23. Oktober. Auch hier wurde vermittelt.
- Drei Fälle von Feldfrevel standen im Oktober und November 1863 zur Klärung an.
- Zur Klärung einer Schimpfrede unter zwei Frauen trafen sich diese am 26.11.1863.
- Weitere Klärungen betrafen „Vorenthaltung des Lohnes“ und „Störung des Hausfriedens“ unter Eheleuten (Dez. 1863). Auch „Injurien“ mussten wieder geschlichtet bzw. eine Versöhnung zwischen den Streithähnen vereinbart werden.
Einträge 1864
- 1864 ging es weiter mit Fällen von unbeglichenen Forderungen, Misshandlungen; Dienstknechte verweigerten den Dienst und gingen. Schließlich kamen im Juni noch eine Ehescheidungs-Sache und wieder „Injurien“, also Beleidigungen durch Worte oder Schläge.
Einträge 1870
- Bei einer Familie Muggenhöfer musste wegen Wegnahme einer Halm-Bank geschlichtet werden.
- Wegen Hausfriedensstörung und Misshandlung trafen sich beim Vermittler Eheleute.
- Die Mietzinsbezahlung war Anlass zu einer Klärung am 1. Mai und 9. Mai. Es folgten Fälle von Dienstentlassung und Vorenthaltung des Lohnes.
- Ab September 1870 wird Bürgermeister Ulrich genannt als Verhandlungsführer für die Sühneversuche.
- Am 13.12. versöhnten sich Bauer und Dienstmagd wegen deren „Ungehorsam“.
- Der Fischer Muggenhöfer und der Unterhändler K. wurden zur Klärung an das Landgericht Fürth verwiesen. In gleicher Weise wurde bei Zinsenforderung im Fall der Witwe Margarete M. verfahren.
Einträge 1871
- Im Fall Altsitzer Konrad Fein und Dienstknecht Georg Fein wurden die Parteien einig, indem der Kläger Georg F. befriedigt wurde (7. Februar 1871).
- Am 10. Februar ging es um einen Hausfriedensbruch: Die Taglöhnerin Kunigunda E. gab sich zufrieden, nachdem ihr Sohn, ein Dienstknecht, sie um Verzeihung bat.
- Um eine Hofverunreinigung ging es am 31. März 1871. Der Beklagte Schneider Georg K. „befriedigte den Kläger“, nämlich Konrad B., ein Zimmergeselle.
- Am 24. Mai vermittelte der Bürgermeister zwischen einem Bauern in Stadeln und einem Fischer aus Vach. Sie einigten sich dahin, indem der beklagte Bauer die Bewässerung von sieben auf sechs Tagen beansprucht, d. h. verringert.
Einträge 1872
- Der Fall der Verweigerung des Lohnes an eine Dienstmagd durch den Bauern Georg R. wurde die Sache der Distriktsbehörde zugewiesen (2. März 1872).
- Beim Vorbringen der Ehefrau eines Handelsmannes wegen Verleumdung konnte durch Abbitte vermittelt werden (15. März 1872).
- Am 1. Mai 1872 hat der beklagte Bauer Wolfgang M. dem Wunsch des Klägers aus Vach entsprochen und den Viehhüten-Graben ausgefüllt.
- Ein Handelsmann klagte am 10. Mai 1872 gegen einen Maurer wegen Mietzins; sie wurden an die Gerichte verwiesen, da der Sühneversuch fruchtlos blieb (Eintrag des Bürgermeisters Heinrich Ulrich).
- Gleiches folgte wegen Zinsforderung einer Bauernwitwe gegenüber einer Altsitzerin.
- September 1872 dann ein Erfolg: Im Fall einer Lohnenthaltung wurden die Parteien einig.
- Auch im Fall einer Dienstentlassung im November 1872 war die klagende Dienstmagd vom Bauern zufrieden gestellt worden.
- Wegen Diebstahl konnte man sich im Dezember 1872 einigen: die beklagte Gastwirtin gab den gefundenen Gegenstand zurück.
Einträge 1873
- Wegen Zinsforderung einer Bauernwitwe gegenüber einem Bauernsohn kam man nicht überein, so dass die Streitenden an das Landgericht zur Entscheidung verwiesen wurden.
- Wegen Misshandlung des Ehemannes Wolfgang M. durch die Bauernfrau Kunigunda M. „wurde soweit vermittelt, dass die Ehefrau, welche das Haus verlassen hatte in dasselbe zurückkehrte und der Ehemann versprach, seiner Frau nicht mehr misshandeln zu wollen“ (28. März 1873).
- Beim Streit wegen einer Geldforderung wurde vermittelt dadurch, dass der Kläger mit der Hälfte der Forderung sich begnügte (18.6.).
- Am 6. August beklagt sich eine Gütlerswitwe Katharina Fischer über den Ökonomen Wolfgang M. wegen unordentlichen Vieh… [unleserlich]. In Spalte „Art und Weise der Erledigung der Klage“ hieß es: Fischer zahlte 15 x [Kreuzer] Entschädigung an M., womit die Sache erledigt war“.
- Wegen Ehrenbeleidigung klagte der Ökonom Georg Kern gegen den Ökonomen und Bürgermeister Konrad Ulrich und den Ökonomen Georg Friedrich Ulrich. Der Vermittlungsbeamte erzielte kein günstiges Resultat und der Kläger hat infolgedessen sein vermeintliches Recht bei Gericht zu suchen (lautete der Eintrag, den alle Drei am 26. November 1883 unterschrieben).
Einträge 1884
- Am 5. Juli 1884 die gleiche Sache: Romming, Johann, Ökonom von Mannhof, gegen Schultheiß, Johann, Ökonom von Mannhof. Es unterschrieben beide und Bürgermeister Ulrich. (Man sieht, die Fronten sind verhärtet!)
- Am 9. Juli kommen die Beiden (Kläger und Beklagter) überein, dass der Beklagte die bisher erwachsenen Kosten übernimmt (Unterschriften: Romming, Schultheiß, Stephan Romming, Ulrich, Bürgermeister).
- Am 17. September treffen sich Johann Oeser, Chirurg in Vach, und Konrad Fleischmann, Maurerpolier von Stadeln. In der Spalte „Art und Weise der Erledigung der Klage“ heißt es: „Das Vermittlungsamt erzielte kein günstiges Resultat und der Kläger hat infolgedessen sein vermeintliches Recht bei Gericht zu suchen.“ Beide unterschreiben und auch Bürgermeister Ulrich.
Einträge 1885
- Am 18. Januar 1885 geht es wieder um eine Ehrenbeleidigung: Der beklagte Haardörfer (Dienstknecht) nimmt gegenüber dem Bauern Georg Huber in Flexdorf seine Äußerung zurück und erklärt solche für unwahr.
- Der Mühlbesitzer von der Königsmühle Georg Besold trifft sich mit dem Mühlgehilfen Johann Göppner von Hohenberg, Bezirksamt Stadtsteinach, am 21. Januar 1885 wegen widerrechtlicher Dienstentlassung und Vorenthaltung des Lohnes. Die Vermittlung blieb ohne Erfolg und der Kläger wird auf den Rechtsweg verwiesen.
- Wegen Ehrenbeleidigung soll der Zimmergeselle Konrad Landler dem Georg Frank, Maurer in Großgründlach, Abbitte leisten. Die Vermittlung am 1. Juni 1885 bleibt ohne Erfolg und der Kläger wird auf den Rechtsweg verwiesen.
- Die Näherin Elisabetha Strattner klagt gegen den Steinmetzmeister Konrad Fleischmann wegen Ehrenbeleidigung und Körperverletzung. Die Vermittlung war von dem Erfolg, dass die Klägerin die Klage zurücknimmt und auch sämtliche erwachsenen Kosten (Kur- und Klagekosten) (14. November 1885).
- Der Steinhauer Martin Thein aus Iphofen klagt ebenfalls gegen den Vorgenannten wegen Forderung eines 14-tägigen Arbeitsverdienstes für sich und seinen Sohn Egidius Thein. Die Vermittlung war ohne Erfolg, da der Verklagte sich in eine Vermittlung nicht einließ. Der Angeklagte verweigerte auch seine Unterschrift, was Bürgermeister Ulrich notierte (16. November 1885).
Einträge 1886
- Am 11. April 1886 klagt der Ökonom Georg Fein gegen den Tüncher Andreas Georg Roth wegen „eigenmächtiger Meerrettich-Futter-Heimschaffung vom Feld des Klägers“, wofür eine Entschädigung von 20 Mark gefordert wird. Es kann keine Einigkeit erzielt werden, weshalb der Kläger an das Amtsgericht Fürth verwiesen wird.
- Der Ökonom in Mannhof Johann Schaumann klagt gegen Wilhelm Frosch, Schuhmacher in Mannhof, wegen Ehrenbeleidigung. Man einigt sich darauf, dass der Beklagte seine beleidigenden Worte zurücknimmt, 2,50 Mark in die Armenkasse zahlt und zwar aus freiem Ermessen sowie die Taxen für den Auszug aus dem Vermittlungsbuch entrichtet. Vermittler waren der Bürgermeister Ulrich und der Beigeordnete Johann Muggenhöfer (31. Mai 1886).
- Der Wirt Johann Muggenhöfer klagte gegen den Ökonomen Georg Wölfel wegen Beschuldigung eines Meineids, den der Beklagte am 22. Mai getan haben soll. Wölfel gibt zu, dass er den Kläger eines falschen Eides bezichtigte, weil er bei der gerichtlichen Verhandlung Viehtrieb betreffend Unwahrheiten nach abgelegtem Eid (…). Da der Kläger durch das Aussagen des Beklagten sich gekränkt fühlt, so sucht er [Muggenhöfer] deshalb den Rechtsweg (7. Juni 1886).
- Der Dienstknecht Michael Zeh, beheimatet in Schweinau, klagt gegen den Ökonomen Georg Fein wegen Verweigerung des Abendbrotes und auf Herausgabe des Dienstbuches nach der 5 Wochen vor Walburgi geschehenen Aufkündigung. Der Beklagte erschien nach Vorladung nicht und der Kläger wurde zur Verfolgung seines vermeintlichen Rechtes vom Bürgermeister an das Amtsgericht Fürth verwiesen.
- 11. Juni 1886: Der Wirt Johann Muggenhöfer und der Ökonom Georg Wölfel erschienen zwar vor dem Bürgermeister Ulrich, aber der Kläger Wölfel verließ wieder die Versammlung, ohne eine Klage gestellt zu haben. Daher ging die Sache „unverrichtet wieder auseinander“.
- 26. Juni 1886: Die Näherin Theresia Prester, wohnhaft in Vach, heimatberechtigt in Mögendorf, Bezirksamt Roding in der Oberpfalz, klagt gegen Wilhelm Böbel, Restaurateur in der Restauration am Bahnhof Vach, heimatberechtigt in Unterreichenbach. Sie stellt Klage, weil Böbel eines Tages ihr die Schlüssel zu ihrer Wohnung abnahm ihr die Wohnung aufsagte. Böbel behauptet, die Klägerin sei auf seine Kündigung eingegangen. Zwischen Beiden konnte eine Vermittlung nicht erzielt werden und die Klägerin wurde daher auf den Rechtsweg verwiesen.
- Vorgenannte Theresia Prester klagt danach gegen den Georg Zehgruber, Stations-Taglöhner am Bahnhof Vach, heimatberechtigt in Großgründlach. Er soll die Prester eine Schnalle und ein Mensch genannt haben. Der Beklagte stellt dies in Abrede. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, daher die Klägerin an das Amtsgericht Fürth verwiesen wurde (16. Juni 1886).
- 2. August 1886: Gegen die Ökonomen Georg Wölfel und Andreas Lober klagen Johann Sternecker, Metallschläger, heimatberechtigt und wohnhaft in Fürth, und Friedrich Dornauer, Metallschläger-Meister in Fürth wegen Beleidigung, indem sie die Kläger des Fische-Reusen-Diebstahls bezichtigen. Sternecker stellt die weitere Klage wegen Drohung ins Wasserwerfen. Lober erklärte, dass er Sternecker ins Wasser wirft, sobald er ihn wieder an seinem Wasser antrifft. Die beiden Beklagten behaupten, dass die beiden Kläger in ihrem Kahn waren und die Reusen zerstörten. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.
- 29. November 1886: Georg Wölfel klagt gegen Michael Schrems (beide Ökonomen in Stadeln) wegen Beleidigung, wie solches in der Anklageschrift des Rechtsanwalts Dr. Schmidt von Fürth vom 26. letzten Monats niedergelegt ist. Schrems behauptet auch heute die ihm zur Last gelegte Aussage vom 13. des Monats, dass Wölfel dem Johann Hofmann beauftragt habe, ihm Leiterbäume und Heubäume zu bringen. Wölfel lässt trotz der Vermittlung von Seiten des Bürgermeisters die Behauptung des Schrems nicht auf sich ruhen und bittet um Abschrift der Verhandlung des Sühneversuchs. Der Sühneversuch ist gescheitert, weshalb der Kläger zur Entscheidung der Angelegenheit ans Amtsgericht Fürth verwiesen wird. Alle drei Beteiligten (Wölfel, Schrems und Bürgermeister Ulrich) leisten ihre Unterschriften.
Einträge 1887
- Wegen Ehrenbeleidigung treffen sich die Klägerinnen Witwe Elisabetha Landler, Frau Margaret Landler und Frau Kunigunde Gnadel und die Beklagte Frau Barbara Roth. Sie versöhnten sich und gaben zum Zeichen der Versöhnung einander die Hand, was sie auch durch Unterschriften bestätigten sowie Bürgermeister Ulrich.
- Am 20. März 1887 trifft der Dienstknecht Georg Luber den Ökonomen Georg Fein wegen Forderung von sogenannten Eisgeld und zu vielem Abzug vom Lohn. Der beklagte Fein zahlte 50 Mark an den Luber, womit sich dieser zufrieden gab.
- Am gleichen Tag ging es wieder um Ehrenbeleidigung, Die Klage der Dorothea Höfler, Taglöhners-Ehefrau von Mannhof, wurde beglichen, so dass sich Beide zufrieden stellten.
Einträge 1890
- Am 23. November 1890 trafen sich vor dem neuen Bürgermeister Kern die Ökonomen-Eheleute Georg und Kunigunde Fein mit den Maurermeisters-Eheleuten Konrad und Margarete Fleischmann. Es ging um eine Beleidigung „wie solches in der Anklageschrift des Rechtsanwalts Wilhelm Hoenig von Fürth vom 19. November des Monats niedergelegt ist“. Art und Weise der Erledigung: „Da sich beide Parteien wegen gegenseitiger vermeintlicher Ehrenbeleidigung nicht einigen konnten, so wird der Kläger Georg Fein auf den Rechtsweg hingewiesen.“
Einträge 1891
- Am 29. Juli 1891 sitzen zusammen: Johann Romming und Jakob Walz (Kläger) und die Wirtin und Landesproduktenhändlers-Ehefrau Meier von Mannhof sowie Glasschleifer Martin Schneider. Romming fühlt sich beleidigt dass die Meier die Äußerung getan habe bei der gerichtlichen Verhandlung in Fürth in Sachen Mehl gegen Meier und Schneider falsch Zeugnis abgelegt, ebenso soll Schneider ausgesagt haben, dass Romming bei der Verhandlung die Wahrheit nicht gesagt haben. Schneider erklärt, eine Ehrenbeleidigung abgeben zu wollen. Mit Wirtsfrau Meier ließ sich kein Vergleich vermitteln, so der Eintrag von Bgm. Kern.
- Am 22. September 1891 treffen sich der Ökonom Georg Fein (Beklagter) und die Margarete Fleischmann (Klägerin). Letztere beklagt sich dass die Hühner des Georg Fein immer in ihrem Garten eindringen und Schaden verursachten. Fleischmann verzichtet zwar auf Schadenersatz, verlangt aber, dass Fein 6 Mark in die Lokalarmenkasse bezahlt. Da der Fein nicht erschien, so wird die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1892
- Am 30. Januar 1892 treffen sich Johann Hofmann und Konrad Landler, Zimmerleute, mit dem Ökonomen Georg Fein. Beide beschweren sich, dass ihnen der Ökonom Georg Fein am Donnerstag früh als den 28. Januar zur Arbeitseinstellung aufforderte, trotzdem er von der Arbeit am Mittwoch in Kenntnis gesetzt worden war. Beide haben bereits eine Stunde am Donnerstag gearbeitet. So versäumten sie ¼ Tag, wofür beide eine Mark Entschädigung verlangten. Ökonom Georg Fein verweigerte die Zahlung. So wurden die Beiden auf den Rechtsweg hingewiesen.
- Am 26. Juni 1892 treffen sich wieder zwei Kontrahenten wegen Beleidigung und können sich nicht einigen.
Einträge 1893
- Am 14. März 1893 geht es wieder um Ehrenbeleidigung: Baumeister Konrad Fleischmann gegen den Maurer und Tünchen Johann Konrad Hofmann. Auch keine Einigung.
- Am 27. März 1893 geht es um Arbeitslohn des Taglöhners Lorenz Eckart. Der Ökonom Konrad Ulrich soll ihm noch 5 Mark 20 Pfennige nach Abzug der Quittungsmarken zahlen. Beide können sich nicht einigen und werden auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1894 und 1895
- In den beiden Jahren geht es in drei Fällen um Ehrenbeleidigung. Nur im letzten Fall am 29. Dezember gibt es eine Einigung. Der beklagte Georg Ebersberger will eine Ehrenerklärung für Nikolaus Müller, Steinhauer von Stadeln, in der Nordbayerischen Zeitung am 1. Januar 1896 einrücken lassen, womit sich der Kläger Müller zufrieden gibt.
Einträge 1896
- Am 23. Mai 1896 beschwert sich Michael Hofmann, dass Ökonom Johann Förstner an seinem Hause den Grund auf der einen Seite untergraben zu haben und verlangt Herstellung des früheren Zustandes. Förstner erklärt, eine Mauer auf Anordnung des kgl. Bezirksamtes Fürth herstellen zu lassen.
- Am 24. Juli1896 beschwert sich Margarete Müller, Steinhauerswitwe, dass der Schuhmacher Heinz von Atzenhof das von dem Sterbegeld ihres verstorbenen Ehemannes Georg Müller im Betrag von 78 Mark nur 43 Mark bezahlte. Den Rest wollte er andern Tags entrichten, was bis jetzt nicht geschah. Da Heinz nicht erschien wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 2. November 1896 klagen die Maurers-Ehefrau Magdalena Riegel und Steinhauer-Witwe Margarete Müller gegen Taglöhner Ludwig Heimbaum und Schuhmacher Konrad Schultheiß. Die Riegel erklärt, durch die Genannten an ihrer Ehre am 15. Oktober nachmittags ½ 7 Uhr beleidigt worden zu sein. Die Müller erklärt, durch den Grünbaum am 15. Oktober nachmittags ½ 7 Uhr beleidigt worden zu sein. Die beiden Beklagten sind nicht erschienen; so wurden die Klägerinnen auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1899
- Am 23. Januar 1899 erschienen Konrad Roth, Hirte und Flurer, und trägt vor, er habe sich bei der Verhandlung des Schöffengerichts Fürth hinweisen lassen, den Kläger einen Verleumder zu nennen. Der Beklagte ist nicht erschienen. Der Kläger wird vom Bürgermeister auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 29. Januar 1899 trägt die Gastwirtsehefrau Margarete Walz von Mannhof vor, sie fühle sich wegen ausgestoßener Äußerung des Friedrich Schneider beleidigt. Da sich Klägerin und Beklagter nicht einigen konnten, so wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 17. März 1899 treffen sich der Ökonom Johann Romming (Kläger) und der Schneidermeister Gernbacher wegen Ehrenbeleidigung. Beide Parteien haben sich geeinigt, da die Sache auf Irrtum beruhe.
- Am 19. April 1899 klagt Johann Haardörfer gegen Barbara Muggenhöfer wegen Beleidigung. Der Kläger wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 4. Juni 1899 ebenfalls Haardörfer gegen Georg Ebersberger. Beide Parteien einigen sich, dass der Beklagte 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt und eine vom Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abzugebende Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht.
- Am 24. Juli 1899 treffen sich vor dem Bürgermeister Ulrich der Johann Haardörfer (Käger) und der Georg Ebersberger (Beklagter) wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dahin, dass E. 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt eine vom Herrn Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abgegebene Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht. Es folgen stets nur weitere Fälle von Beleidigungen. Meistens konnte keine Einigung erzielt werden.
- Am 15. Oktober 1899 heißt es nach dem Streit unter den zwei Ökonomen Konrad Romming und Georg Ebersberger, wobei Letzterer mit „Gänskrong“ beschimpft wurde. Vermerkt wurde: „Es stellte sich dies als Missverständnis aus und haben sich beide Parteien versöhnt.“ Neben den Kontrahenten unterschreibt auch der neue Bürgermeister Büchel.
Einträge 1900
- In diesem Jahr gab es nur drei Fälle von Beleidigungen, wobei es keine Verständigung gab.
Einträge 1901 bis 1907
- 1901: Verzeichnet sind sechs Fälle von Beleidigungen, wobei nur in einem Fall Einigung erzielt werden konnte, weil „die Sache auf Irrtum beruhte“.
- 1902: Vier Fälle von Beleidigung. Eine beklagte Partei erschien nicht. Eine Verständigung gelang, indem sich der Beklagte bereit erklärte, in der Nordbayerischen Zeitung dreimal eine Ehrenerklärung einsetzen lässt und 2 Mark in die Armenkasse zahlt. In zwei Fällen konnten sich die Parteien nicht einigen, weshalb die Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wurden.
- 1903 gab es sieben Fälle. In zwei Fällen wurde die „Beleidigung“ gar in „Verleumdung“ korrigiert; es kam keine Verständigung zustande.
- 1904 sind nur zwei Fälle vorgetragen worden, wobei sich keine Einigung ergab.
- 1905 gab es sieben Fälle von Beleidigungen, wobei zweimal der Begriff „Unwahre Nachrede“ verwendet wurde. In allen Fällen konnte keine Einigung erzielt werden.
- 1906 dann gar 11 Fälle: Im ersten Fall am 17.01. einigten sich die Parteien, weil die gemachte Äußerung „auf ein Missverständnis beruhte“. Im nächsten Fall am 17. Januar 1906 konnten sich die Parteien nicht einigen, weil dem Bergler „Unreinlichkeit in seinem Gewerbe“ vorgeworfen worden ist. In drei Fällen fühlte sich der Ökonomie-Altsitzer Johann Romming beleidigt wegen „ehrenrührigen Äußerungen“. Eine Einigung kam nur in einem Fall zustande, wobei sich der beklagte Waldaufseher und Flurer Johann Schäfer seinen Antrag zurücknahm und sich beide Parteien aussöhnten.
- 1907 gab es nur drei Fälle von Beleidigungen. Der beklagte Ökonom Johann Georg Heumann erschien am 8.9. aber nicht. Der Kläger Johann Pommer, Taglöhner, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Gleiches geschah im Fall des Andreas Hofmann, Ökonom in Mannhof; da hat sich der Dienstknecht Johann Georg Bergler beschwert. Umgekehrt auch die Rollen in diesem Fall. Die Vermittlung kam aber nicht zustande.
Einträge 1908
- Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht.
- Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben.
- Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908).
- Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen.
- Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1909 - 1913
- Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse.
- Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
- Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen.
- Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen.
- Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen.
- Am 28. November 1911 trafen sich Jean Schiefer und Auguste Mentz vor Bgm. Ulrich wegen Beleidigung. Eine Einigung kam nicht zustande.
- Am 9. Februar 1912 kamen zusammen: der Spiegelfabrikant Adam Kugler (als Kläger) und Johann Schacher sowie Andreas Müller als Vertreter ihrer Töchter Magdalena Schacher und Babette Müller wegen „Unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Es ging um „unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. „Kugler gibt die Arbeitsbücher der beiden Mädchen heraus und verzichtet auf sein Kündigungsrecht“.
- Am 26. Februar 1912 sollte verhandelt werden zwischen der Bahnarbeiters-Ehefrau Kunigunde Berthold als Klägerin und dem Ökonomen Andreas Keßler wegen Beleidigung. Weil der Beklagte nicht erschien wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 30.März 1912 sollte zwischen der Hausknechts-Ehefrau Anna Spanl und dem Ehepaar Konrad und Maria Müller wegen Beleidigung durch üble Nachreden und Drohung vermittelt werden. Da das beklagte Ehepaar nicht erschien, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 16. Juli 1912 ging es um Lohnforderung und „Ausstellung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis“. Es klagte der Maschinist Gabriel Dietrich gegen den Fabrikbesitzer Jean Beißbarth. Sie konnten sich aber nicht einigen, weshalb sie auf den Rechtsweg verwiesen wurden.
- Am 5. Oktober 1912 kam Karl Rohmann wegen „Forderung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis, welches ihn in Stellung suchend nicht hindert“. Das solle ihm der Fabrikbesitzer Jean Beißbarth geben. Da dieser aber nicht erschienen ist, wird Rohmann auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 14. November 1912 wollte Josepha Gulden, Arbeiterin, wegen „unwahrer Nachreden“ der Anna Margareta Barbara Hartmann von Mannhof vorsprechen. Die Beklagte erschien aber nicht.
- Am 19. August 1913 trafen sich Michael Frosch, Fabrikarbeiter von Mannhof, und August Hartmann, ebenfalls Fabrikarbeiter von Mannhof, wegen „unwahrer und übler Nachrede“. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten wurde der Kläger Frosch auf den Rechtsweg verwiesen.
- Um Beleidigung ging es auch am 4. September 1913, als sich Georg Müller, Maurermeister, und Amalie Kugler, Spiegelfabrikbesitzerstochter, treffen sollten. Da aber die Beklagte Kugler nicht erschien, wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
- Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. September 1913. Da die beklagten Taglöhners-Eheleute Peter und Maria Beck aber nicht erschienen, wurde die Klägerin Maria Bär, Bauhilfsarbeiters-Ehefrau, auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1914
- Am 6. April 1914 trafen sich Katharina Döllinger aus Mannhof und Kätha Bergler, Bäckermeisters-Ehefrau von Mannhof, wegen Beleidigung. Beide einigten sich damit, da die beklagte Bergler die beleidigende Äußerung nicht getan haben soll, sondern die Hartmann Anna, Fabrikarbeiters-Ehefrau in Mannhof.
- Am 8. April 1914 erschienen Vorgenannte wieder sowie Anna Margareta Hartmann. Letztere bestätigte, dass die Kätha Bergler die beleidigende Äußerung gegen Katharina Döllinger gebraucht hat. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Klägerin wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 24. April 1914 klagte Elisabeth Ulrich gegen Anna Dankmeier, Blockwärters-Ehefrau, wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Anna Dankmeier die Kosten trägt und drei Mark in die Armenkasse zahlt.
- Am 19. Mai 1914 erschienen Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, als Kläger und Leonhard Ulrich, Ökonom in Mnnhof, als Beklagter wegen Beleidigung. Beide konnten sich nicht einigen, weshalb Bergler auf den Rechtsweg verwiesen wurde.
- Am 17. Juni 1914 trafen sich Markus Rost, Fabrikarbeiter, und Karl Luft, Fabrikarbeiter, sowie Georg Gugel, Zimmermann. Kläger Rost und Beklagter Luft versöhnten sich. Beklagter Gugel ist nicht erschienen, weshalb Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wird.
- Am 23. August 1914 ging es um „Beleidigung durch üble Nachrede“. Kläger Johann Kern, Arbeiter, gegen Barbara Ebersberger, Maurers-Ehefrau. Da die Beklagte nicht erschienen ist, wird Kläger auf den Rechtsweg verwiesen.
- Wegen „unwahre Nachreden“ ging es auch am 23. August 1914 bei Georg Ebersberger, Maurer, gegen Johann Taubmann, Zimmermann. Da Letzterer nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 27. Oktober 1914 wollte Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, den Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, wegen Beleidigung sprechen. Da Letzterer aber nicht erschien, wurde Bergler auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 28. Oktober 1914 ging es auch um Beleidigung: Andreas Müller, Zimmermann, gegen Markus Rost, Fabrikarbeiter. Beide Parteien einigten sich und bestätigten dies mit ihren Unterschriften.
Einträge 1915
- Am 22. Januar 1915 klagte der Johann Brendel, Ökonom in Stadeln, gegen den Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, wegen unwahrer Nachreden betreffend Kästenkauf. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Bergler die Kosten übernimmt und Brendel 130 Mark an Bergler rückvergütet einschließlich 36 Mark Vorschussgebühren.
- Am 6. August 1915 treffen sich der Spiegelfabrikbesitzer Adam Kugler und der Distriktswegmacher Johann Feiertag. Beide Parteien konnten sich nicht einigen, so dass der Kläger Kugler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Auch über den Vorwurf der Ehrenbeleidung konnten sich Beide nicht einigen.
- Am 4. September 1915 stand der Fall einer Lohnforderung und Arbeitszeugnis an, wobei letzteres auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Es klagte Fritz Bortzner aus Fürth. Da der Beklagte Otto Späth, Betriebsleiter in der Sprengstofffabrik Stadeln, nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen.
Einträge 1916 bis 1918
- Am 5. März 1916 klagt Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, gegen Johann Popp, Milchhändler und Schreinermeister in Stadeln, wegen Beleidigung. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wird auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 18. März 1916 sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen.
- Am 3. Juni 1918 ging es wieder um „Unwahre Nachreden“. Es klagten Margarete Weiß und Anna Dankmeier gegen Anna Heinrich, Anna Höfler, Anna Müller, Margarete Feiertag und Babette Hofmann. Die fünf Frauen schoben die Schuld auf Anna Heinrich, welche nicht erschienen ist. Es wurde nochmals ein Termin auf 5. Juni anberaumt. Ist abermals nicht erschienen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Weiterer Vermerk: Nachträglich einigten sich beide Parteien dadurch, dass die Beklagten fünf Mark in die Armenkasse zahlen.
- Am 18. Juni 1918 trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt.
- Am 16. Juli 1918 treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen.
- Am 19. Oktober 1918 erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller.
- Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln.