Ehrenbürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/ | + | * Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/10_6_satzung_ueber_auszeichnungen_in_der_stadt_fuerth.pdf online] |
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== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 18:33 Uhr
Das Ehrenbürgerrecht ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.
Voraussetzungen[Bearbeiten]
Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.[1]
Ausführung[Bearbeiten]
Der Ehrenbürgerbrief wird in einer massiv silbernen Kassette übergeben.[2]
Inhaber[Bearbeiten]
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - online