Otto Kreppner: Unterschied zwischen den Versionen
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Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "''So hätte er die Wohnung des Juden Dingfelder zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll.''"<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950</ref> Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt. | Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "''So hätte er die Wohnung des [[Hermann Dingfelder|Juden Dingfelder]] zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll.''"<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950</ref> Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt. | ||
Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt. | Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt. | ||
Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich | Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich ein Gnadengesuch, da sie all ihr Hab und Gut verloren hätte auf der Flucht, und sie ihren Unterhalt lediglich mit einer kleinen Wäscherei bestritt. Dies hatte offensichtlich Erfolg und der Personalausschuss der Stadt Fürth beschloss am 15. Juli 1953 einstimmig die Nachversicherung des verstorbenen Beamten in Höhe von 400 DM. Der 2. Bürgermeister [[Johann-Adam Segitz]] teilte dies umgehend der Regierung mit, allerdings entsprach die beschlossene Summe nicht der vollständig erforderlichen Summe für die Nachbezahlung. Vielmehr müsste den Rest der Staat übernehmen, der sich dieser Auffassung aber nicht anschloss und das Ansinnen ablehnte - womit die Witwe mit ihrem Gesuch erneut scheiterte. Vielmehr empfahl die Regierung, dass die Spruchkammer ihre Entscheidung zurücknehmen bzw. abmildern müsste, da der Staat einem Belasteten keine Pensionszahlung gewähren konnte. Er dann könne man "im Interesse der 4 Waisen" der Witwe ab 1954 eine Witwenrente gewähren.<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Schriftverkehr Pensionsansprüche zwischen der Familie Kreppner und der Stadt Fürth</ref> | ||
Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in | Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in Reutles bei Fürth. Sie verdiente im Durchschnitt 30 DM in der Woche netto. Die neue Beurteilung ergab, dass die Stadt Fürth den inzwischen seit fast zehn Jahren verstorbenen Otto Kreppner in Höhe von 1.704 DM nachversichert. Schließlich sicherte die Bundesversicherungsanstalt bei einer Nachzahlung von inzwischen insgesamt 2.059 DM eine Rentenzahlung zu. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Aktuelle Version vom 16. April 2024, 13:23 Uhr
- Vorname
- Otto
- Nachname
- Kreppner
- Geschlecht
- männlich
- Abw. Namen
- Josef Anton Wilhelm
- Geburtsdatum
- 30. August 1906
- Geburtsort
- Fürth
- Todesdatum
- 21. Mai 1945
- Todesort
- Pürten
- Beruf
- Stadtobersekretär, Stadtrat
- Partei
- NSDAP
Auszeichnung | VerleihungAm | AuszeichnungBemerkung |
---|---|---|
Blutorden | 9 November 1933 |
Adressart | VonObjekt |
---|---|
Privater Wohnsitz | Wasserstraße 16 |
Person | Verwandtschaftsgrad |
---|---|
Heidrun Kreppner | Tochter |
Herta Hildegard Kreppner, geb. Schulz | Ehefrau |
Karin Kreppner | Tochter |
Leonhard Kreppner | Vater |
Margarete Kreppner, geb. Bub | Mutter |
Sigrid Kreppner | Tochter |
Volker Kreppner | Sohn |
Otto Josef Anton Wilhelm Kreppner (geb. 30. August 1906 in Fürth; gest. 21. Mai 1945 in Pürten bei Mühldorf am Inn) gehörte zu den frühen Mitgliedern der NSDAP und wurde 1932 auf Grund dessen mit dem NS-Blutorden geehrt. 1935 wurde er vom NS-Oberbürgermeister Jakob in den Stadtrat berufen.
Leben und Wirken
Der Vater Leonhard Kreppner war Bäckermeister in Münchaurach, ehe er am 1. Februar 1893 die Fürtherin Margarete Kreppner, geborene Bub heiratete und vermutlich deshalb nach Fürth kam. Aus der Ehe stammt neben Otto Kreppner noch eine Tochter, sowie der Bruder Michael Kreppner. Otto Kreppner trat bereits 1924 in SA (Mitgliedsnummer 397) und 1925 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 6.241) ein und engagierte sich in der Partei. Zusätzlich trat er am 1. Juli 1936 in die SS ein und hatte zunächst den Rang eines SS-Sturmbannführers. Am 14. September 1930 erhielt er das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP. Am 21. März 1938 trat er in den städtischen Dienst ein und arbeitete als Kanzleiobersekretär im Beamtenverhältnis bei der Stadt Fürth. Auf besondere Verfügung der SS wurde er der Lebensmittelpolizei zugeordnet und blieb in der Dienststelle bis zu seiner Abordnung nach Polen. Zunächst sollte er allerdings am 4. September 1939 in den Heeresdienst eingezogen werden. Dies konnte aber offensichtlich abgewendet werden, da er ab dem 24. April 1940 noch vom Bürgermeister Adolf Schwiening als "Unabkömmlich (UK)" eingestuft wurde.
Gleichzeitig forderte der Gauleiter in Danzig, Albert Forster, Otto Kreppner an. Dieser sollte den inzwischen abkommandierten Ex-OB aus Fürth unterstützen und folgte somit dem NS-Oberbürgermeister Franz Jakob in das besetzte Polen und arbeitete in Thorn als Stadtoberinspektor in der Stadtverwaltung. Am 13. Dezember 1940 wurde er als Ratsherr in Thorn berufen.[1] Der komm. OB Häupler in Fürth bestätigte seine Abordnung erst am 3. Mai 1940, sodass Kreppner in Thorn seinen Dienst am 3. Mai 1940 auch formal offiziell antreten konnte. Faktisch befand sich Kreppner bereits seit Anfang des Jahres in Thorn, lediglich die beamtenrechtliche Abstellung fehlte noch in seiner Personalakte.[2][3]
In Thorn arbeitete Kreppner zunächst als Stadtobersekretär und war Mitglied des Stadtrates. Seine letzte berufliche Funktion dort war die Tätigkeit eines Kanzleiobersekretärs, von der er als Beamter zum 18. Dezember 1944 entbunden wurde. Offensichtlich befand er oder seine Familie sich bereits auf der Flucht, da im Januar 1945 die sowjetische Armee Thorn einnahm und der Verlust der Stadt offensichtlich war. Die Familie schaffte den Weg nach Bayern, vermutlich auf getrennten Wegen. Der an einer Magenkrankheit leidende Kreppner entzog sich einer Verhaftung durch die US-Verbände durch einen Selbstmord. Er erschoss sich am 21. Mai 1945 in Pürten, damals ein Dorf nahe der Stadt Waldkraiburg im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn, während sich seine Ehefrau mit den vier Kindern im ehemaligen heimischen Raum erneut angesiedelt hatte. Bei einer Suche im Januar 1945 wurde sie bei Verwandten in Großgründlach gefunden, wo sie mit den Kindern im ehem. Schloss wohnte.
Familie Kreppner
Seine Frau Herta Hildegard Kreppner, geb. Schulz zog mit Ehemann und bis dahin zwei Kindern mit nach Thorn in Polen, heute Torun. Herta Kreppner kam am 19. August 1904 in Bronitz auf die Welt und heiratete Otto Kreppner am 16. November 1934 in Fürth. Beide wohnten in Fürth zunächst in der Ritterstraße 2. In Fürth kamen drei Kinder auf die Welt: Helga Renate Kreppner, geb. am 11. Mai 1935, Hans Georg Volker Kreppner, geb. am 13. April 1936 sowie Sigrid Heide Kreppner, geb. 8. September 1939. Nach dem Wegzug aus Fürth lebte die Familie in Thorn, dort kamen noch die Töchter Karin Kreppner (geb. 21. Januar 1942) und Heidrun Kreppner (geb. 5. Juli 1944) zur Welt. Allerdings lebte offensichtlich die Ehefrau mit Kindern in den letzten Kriegsjahren in Berlin, getrennt vom Ehemann in Thorn. Zusätzlich wurde die erstgeborene Tochter Renate in der späteren Akten nicht mehr als Kind geführt, was vermuten lässt, dass die Tochter evtl. als kleines Kind verstarb.
In einer Akte im Stadtarchiv wurden neben Otto Kreppner als sog. "alte[r] Kämpfer" unter der gleichen Wohnanschrift noch weitere "alte Kämpfer" aufgelistet: Margarete Kreppner, Michael Kreppner und Philipp Kreppner. Welche Verwandtschaftsverhältnisse bestanden, ist aktuell nicht bekannt.[4]
Nachkriegszeit
Nach dem Tod des Ehemanns versuchte die Witwe die Beamtenrente des Verstorbenen zu bekommen. Allerdings wurde dies von Seiten der Stadt Fürth abgelehnt, mit folgender Begründung: "Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist vermutlich infolge seiner Abstellung in die damals besetzten Ostgebiete unterblieben. Wenn auch Kreppner seine Entlassung durch die Militärregierung (6.7.45) infolge Selbstmordes (angeblich am 21.5.45) nicht mehr erlebt hat, so besteht trotzdem keinerlei Anspruch auf Versorgungsbezüge, da für den Tod des Kreppner ein eigenes grobes Verschulden vorliegt."[5] In der Zwischenzeit heiratete die Witwe Nikolaus Bräunling am 24. Dezember 1947 und wohnte mit dem 2. Ehemann in Großgründlach bei Fürth. Zusätzlich versuchte sie trotz Ablehnung weiterhin Pensionsansprüche geltend zu machen und beantragte im Juli 1950 erneut die Pensionszahlung. Die Stadtverwaltung lehnte dies zunächst mit dem Hinweis ab, dass wenn sie eine Pensionszahlung hätte in Anspruch nehmen wollen, Otto Kreppner posthum erst gemäß der Regelungen der US-Militärregierung entnazifziert werden müsste - um die Rechtsansprüche abschließend klären zu können. Die Spruchkammer München, mit der Außenstelle Nürnberg, kam am 30. Oktober 1950 zu folgendem Ergebnis:
- Von dem im Lande Bayern gelegenen Nachlass werden 30 % eingezogen.
- Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlass zur Last.
- Der Streitwert wird auf 5.868,- DM festgelegt.
Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "So hätte er die Wohnung des Juden Dingfelder zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll."[6] Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt.
Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt.
Im Jahr 1953 stellte die Witwe einen Antrag auf Unterhaltshilfe für die Kinder, der mit dem Bescheid vom 12. März 1953 ebenfalls abgelehnt wurde. In einem letzten Versuch beantragte die Witwe nun für sich ein Gnadengesuch, da sie all ihr Hab und Gut verloren hätte auf der Flucht, und sie ihren Unterhalt lediglich mit einer kleinen Wäscherei bestritt. Dies hatte offensichtlich Erfolg und der Personalausschuss der Stadt Fürth beschloss am 15. Juli 1953 einstimmig die Nachversicherung des verstorbenen Beamten in Höhe von 400 DM. Der 2. Bürgermeister Johann-Adam Segitz teilte dies umgehend der Regierung mit, allerdings entsprach die beschlossene Summe nicht der vollständig erforderlichen Summe für die Nachbezahlung. Vielmehr müsste den Rest der Staat übernehmen, der sich dieser Auffassung aber nicht anschloss und das Ansinnen ablehnte - womit die Witwe mit ihrem Gesuch erneut scheiterte. Vielmehr empfahl die Regierung, dass die Spruchkammer ihre Entscheidung zurücknehmen bzw. abmildern müsste, da der Staat einem Belasteten keine Pensionszahlung gewähren konnte. Er dann könne man "im Interesse der 4 Waisen" der Witwe ab 1954 eine Witwenrente gewähren.[7]
Im November 1954 beurteilte die Stadt Fürth erneut den Sachverhalt. Die Witwe, die eit einem 3/4 Jahr wieder geschieden war, verdiente ihren Lebensunterhalt bei der Firma Liebetruth & Co. Aquarellfarben in Reutles bei Fürth. Sie verdiente im Durchschnitt 30 DM in der Woche netto. Die neue Beurteilung ergab, dass die Stadt Fürth den inzwischen seit fast zehn Jahren verstorbenen Otto Kreppner in Höhe von 1.704 DM nachversichert. Schließlich sicherte die Bundesversicherungsanstalt bei einer Nachzahlung von inzwischen insgesamt 2.059 DM eine Rentenzahlung zu.
Siehe auch
- Mitglieder der NSDAP
- NSDAP
- Toruń (ehem. Thorn)
Einzelnachweise
- ↑ Stadtarchiv Toruń, Nachlass Herman Spychalski, RP 130
- ↑ Stadtarchiv Fürth, EAPI 2390
- ↑ Staatsarchiv Toruń, E57 Blatt 5, Nachweis der für die Stadt Toruń beschäftigten Reichsdeutschen, 1939
- ↑ StA Fürth, AGr. 0/898 Stellenvorbehalte und Einberufung von Versorgungsanwärtern und Nationalsozialisten (Alte Kämpfer) - 1935 - 1937, Ehrenzeichen der NSDAP-Ortsgruppe Fürth-West
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Schriftverkehr Stadt Fürth und Herta Kreppner, 1945
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Schriftverkehr Pensionsansprüche zwischen der Familie Kreppner und der Stadt Fürth