Genossenschaft der Beschneider: Unterschied zwischen den Versionen

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Die „'''heilige Genossenschaft der Beschneider, das sind die Männer Abrams'''" (חברה קדושה של מוהלים, אלו אנשי ברית אברם; Chabura Kadischa schel Mohalim, wehem ansche berith Abram) war eine jüdische Organisation zur Durchführung von [[wikipedia:Brit Mila|Beschneidungen]]. Diese Vereinigung war aufgrund einer Ordnung (תקנה; Takkanah) für die einheitliche Durchführung der rituellen Beschneidung zuständig. Dies war notwendig geworden, da die Gemeinde ununterbrochen Zuzug aus angrenzenden süddeutschen Siedlungen erhielt, darüber hinaus kamen „''aus dem übrigen Deutschland und auch vom Osten her - besonders seit der Wiener Austreibung von 1670 - ständig Juden hinzu, die ihre verschiedenartigen weltlichen und religiösen Gewohnheiten mitbrachten''“.<ref>Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.91 f</ref> Ein weiterer Grund die Gemeinde einheitlich zusammen zu schließen lag in der Dreiteilung Fürths. Schutzjuden gab es in den bambergischen und ansbachischen Teilen, auf Nürnberger Territorium dagegen durften wie auch seit 1499 in Nürnberg selbst keine Juden wohnen. Im Jahr [[1698]] erfolgte ein Zusammenschluss von Männern für dieses „heilige Handwerk“, zu dem allein Frömmigkeit und Gottesfurcht nicht ausreichte, sondern auch Geschicklichkeit und Vorsicht geboten war.<ref>Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.92</ref> Diese Zunft beanspruchte das Recht, Beschneidungen ausschließlich durch ihre Mitglieder vollziehen zu lassen und hielt dieselben durch Androhung von Strafen und sogar Boykott zusammen.<ref>ebenda</ref>
Die „'''heilige Genossenschaft der Beschneider, das sind die Männer Abrams'''" (חברה קדושה של מוהלים, אלו אנשי ברית אברם; Chabura Kadischa schel Mohalim, wehem ansche berith Abram) war eine jüdische Organisation zur Durchführung von [[wikipedia:Brit Mila|Beschneidungen]]. Diese Vereinigung war aufgrund einer Ordnung (תקנה; Takkanah) für die einheitliche Durchführung der rituellen Beschneidung zuständig. Dies war notwendig geworden, da die Gemeinde ununterbrochen Zuzug aus angrenzenden süddeutschen Siedlungen erhielt, darüber hinaus kamen „''aus dem übrigen Deutschland und auch vom Osten her - besonders seit der Wiener Austreibung von 1670 - ständig Juden hinzu, die ihre verschiedenartigen weltlichen und religiösen Gewohnheiten mitbrachten''“.<ref>Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.91 f</ref> Ein weiterer Grund die Gemeinde einheitlich zusammen zu schließen lag in der Dreiteilung Fürths. Schutzjuden gab es in den bambergischen und ansbachischen Teilen, auf Nürnberger Territorium dagegen durften wie auch seit 1499 in Nürnberg selbst keine Juden wohnen. Im Jahr [[1698]] erfolgte ein Zusammenschluss von Männern für dieses „heilige Handwerk“, zu dem allein Frömmigkeit und Gottesfurcht nicht ausreichte, sondern auch Geschicklichkeit und Vorsicht geboten war.<ref>Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.92</ref> Diese Zunft beanspruchte das Recht, Beschneidungen ausschließlich durch ihre Mitglieder vollziehen zu lassen und hielt dieselben durch Androhung von Strafen und sogar Boykott zusammen.<ref>ebenda</ref>
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Die Takkanoth verordnen u.a. auch die Führung eines Beschneidungsregisters, indem der erste Eintrag am Sabbath, dem [[14. Juli]] [[1698]] erfolgte. Dem vorgestellt waren die erwähnten Takkanoth (Vorschriften und Regelungen).
Die Takkanoth verordnen u.a. auch die Führung eines Beschneidungsregisters, indem der erste Eintrag am Sabbath, dem [[14. Juli]] [[1698]] erfolgte. Dem vorgestellt waren die erwähnten Takkanoth (Vorschriften und Regelungen).



Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 23:14 Uhr

Takkanoth der Beschneidungsgenossenschaft Fürth 1937

Die „heilige Genossenschaft der Beschneider, das sind die Männer Abrams" (חברה קדושה של מוהלים, אלו אנשי ברית אברם; Chabura Kadischa schel Mohalim, wehem ansche berith Abram) war eine jüdische Organisation zur Durchführung von Beschneidungen. Diese Vereinigung war aufgrund einer Ordnung (תקנה; Takkanah) für die einheitliche Durchführung der rituellen Beschneidung zuständig. Dies war notwendig geworden, da die Gemeinde ununterbrochen Zuzug aus angrenzenden süddeutschen Siedlungen erhielt, darüber hinaus kamen „aus dem übrigen Deutschland und auch vom Osten her - besonders seit der Wiener Austreibung von 1670 - ständig Juden hinzu, die ihre verschiedenartigen weltlichen und religiösen Gewohnheiten mitbrachten“.[1] Ein weiterer Grund die Gemeinde einheitlich zusammen zu schließen lag in der Dreiteilung Fürths. Schutzjuden gab es in den bambergischen und ansbachischen Teilen, auf Nürnberger Territorium dagegen durften wie auch seit 1499 in Nürnberg selbst keine Juden wohnen. Im Jahr 1698 erfolgte ein Zusammenschluss von Männern für dieses „heilige Handwerk“, zu dem allein Frömmigkeit und Gottesfurcht nicht ausreichte, sondern auch Geschicklichkeit und Vorsicht geboten war.[2] Diese Zunft beanspruchte das Recht, Beschneidungen ausschließlich durch ihre Mitglieder vollziehen zu lassen und hielt dieselben durch Androhung von Strafen und sogar Boykott zusammen.[3]

Die Takkanoth verordnen u.a. auch die Führung eines Beschneidungsregisters, indem der erste Eintrag am Sabbath, dem 14. Juli 1698 erfolgte. Dem vorgestellt waren die erwähnten Takkanoth (Vorschriften und Regelungen).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.91 f
  2. Max Freudenthal: „Die heilige Genossenschaft der Männer des Bundes Abrams zu Fürth“ in: „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“, Heft 2-3, 1937, S.92
  3. ebenda

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