Denkmalliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Januar 2015, 15:54 Uhr

Die Denkmalliste der Stadt Fürth wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2015 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1694 Baudenkmäler (1. Januar 2014: 1703) sowie neun Ensembles und 59 Bodendenkmäler.
Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel, siehe Kategorie:Denkmalliste.

Literatur

Siehe auch

Weblinks