Grüner Markt e. V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Satzung
[[Datei:Logo Grüner Markt ev.jpg|mini|rechts|Logo: Grüner Markt e. V.]]
Der Verein '''Grüner Markt e. V.''' wurde am [[27. Juli]] [[2015]] als Ergebnis des [[Marktplatz-Projekt|Marktplatz-Projektes]] gegründet und ist seit Anfang November 2015 ins Vereinsregister eingetragen.


§ 1 Sitz der Vereins
== Gründung ==
Die Vereinsgründung erfolgte am 27.7.2015 im [[Prison St. Michel]]. Anwesend waren die Initiatoren Jaroslv Helcl, [[Klaus Niegratschka]], Lilo Kramer sowie die Gründungsmitglieder Irmgard Pirkl, Jonas Bachmann, Michaela Dobler, [[Bernd Rudloff]], Heiko Gorr und Johann Ossinger und weitere fünf Personen.


1. Der Verein führt den Namen „Grüner Markt“ e.V. im folgenden Verein genannt.
Der Vorstand bei Vereinsgründung bestand aus:
* 1.Vorsitzender: K. Niegratschka
* 2.Vorsitzende: M. Dobler
* 3.Vorsitzender:J. Bachmann
* Kassier: J.Ossinger
* Schriftführerin: I. Pirkl


2. Der Verein hat seinen Sitz in Fürth und ist im Vereinsregister eingetragen.
== Ziele und Zweck des Vereins ==
* Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner, Gewerbetreibenden und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
* Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „[[Grüner Markt]]“) in Fürth.
* Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und die zahlreichen, teilweise internationalen Künstler und Musikgruppen des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
* Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
* Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
* Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
* Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
'''Weiterhin sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „[[Grüner Markt]]“ vorgesehen.'''


Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst, Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende [[Flatted Fifth|„offene Bühne“]] stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen der Vereinsmitglieder zur Verfügung.


§ 2 Ziele und Zweck des Vereins
== Organe des Vereins ==
* Mitgliederversammlung, mind. einmal im Jahr
* Vorstand, 1., 2. & 3. Vorsitzender + Schriftführer und Kassier (Anm. 2018 wurde der 3. Vorsitzende aus der Satzung gestrichen)


1. Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
== Satzung ==
* [http://gruenermarktev-fuerth.de/gruener-markt-e-v/vereinssatzung/ Satzung]


2. Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „Grüner Markt“) in Fürth.
== Mitgliedsbeitrag ==
*Die Mitgliederversammlung legte einen Jahresmitgliedsbeitrag von 24,- Euro fest.
*Bankverbindung: Stadtsparkasse Fürth -- DE82 7625 0000 0040 8848 43


3. Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und  die zahlreichen Künstler und Musikgruppen  des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
== Aktuelles (Stand 2022) ==
[[Datei:Grüner Markt eV Grüne Nacht 2022.jpg|mini|rechts|Stephanie Soares-Barbosa und Fererick Dathe an der 5. Grünen Nacht, Juli 2022]]
Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „Gauklerbrunnen“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti) ist auch die  Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.  
Der '''Vorstand''' besteht aus:


'''Vorgesehen sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“.'''
* 1. Vorstand: Stephanie Soares Barbosa
* 2. Vorstand: Frederik Dathe
* Kassier: Dieter Vogel
* Schriftführerin: Marion Schmidt


Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst,  Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe  der Vereinsmitglieder zur Verfügung.
== Bisherige Aktivitäten ==
* Zum 30-jährigen Jubiläum des Prison St. Michel am [[28. November]] [[2015]] fand bereits zwei Wochen nach der Eintragung ins Vereinsregister der erste größere Auftritt (ca. 5 Stunden live-musik non-stop) des "Marktplatz-Ensembles" mit der "Flat 5 Bluesband", der Band "Depponie", sowie den Liedermachern Klaus Niegratschka, Terry Lee Burns aus den USA und David Delvalle aus Panama statt. Hierbei wurden auch erstmals wieder Lieder des unvergessenen Fürther Originals [[Alex McKellar]] (früher [[A.k. &. Co|a.K. & Co.]]) von der [[Flat 5 Blues Band|Flat 5 Bluesband]] an seinem letzten [[Marktplatz 7 / 9|Wohnort]] vorgetragen.


4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
* Am [[23. Juli]] [[2016]] veranstaltet der Verein die '''erste "[[Grüne Nacht am Grünen Markt|Grüne Nacht]]"''' auf dem Grüner Markt.


5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Am [[25. März]] [[2017]] wurde im Flated Fifth ein Abend für Fingerstyle-Gitarre abgehalten, an dem die Gittaristen Farid Ben Miles, Florian Taylor und [[Guy Palumbo]] mitwirkten.


6. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
* Am [[22. Juli]] [[2017]] fand die '''zweite "[[Grüne Nacht am Grünen Markt|Grüne Nacht]]"''' statt und war, wie schon im Vorjahr, sehr gut besucht.


7. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
* Die '''dritte "[[Grüne Nacht am Grünen Markt|Grüne Nacht]]" '''fand am 7. Juli 2018 statt und war noch besser besucht als die Jahre zuvor.  


* Am 05./06.07.2019 wurde bereits die '''vierte "[[Grüne Nacht am Grünen Markt|Grüne Nacht]]"'''  veranstaltet, in diesem Jahr erstmals als zweitägige Veranstaltung.


§ 3 Mitgliedschaft
*'''Aufgrund der Corona-Pandemie mußte 2020 und 2021 die fünfte "Grüne Nacht" verschoben werden'''. Die 5. Grüne Nacht fand erstmals nach der Pandemie wieder am 1. und [[2. Juli]] [[2022]] statt.


Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Kooperation werden. Es gibt aktive Mitglieder,Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
== Unterstützendes Gewerbe und nennenswerte Beteiligte ==
*[[Prison St. Michel]], Marktplatz 7 (Jaroslav Helcl)
* KMK-[http://www.kmkmusikstudio.de/ Musikschule], Marktplatz 10 ([[Ronald Fuchsbauer]])
* Eisdiele "[http://www.ilgelato-fuerth.de/ Il Gelato]", Marktplatz 3
* [http://www.schauhaus.com/ Das Schauhaus], Marktplatz 5
*Shisha-Bar Cafe Cairo, Marktplatz 8
*[[Papierhaus Schöll]] (Gerhard Schöll)
*[[Radio Fürth]]


== Kontakt ==
: Grüner Markt e. V.
: E-Mail: [https://www.gruener-markt-fuerth.de/kontakt-und-ansprechpartner.html Kontaktformular]
: Tel.: 0176 34323223
: Bankverbindung: Stadtsparkasse Fürth -- DE82 7625 0000 0040 8848 43
: Eine für Mitglieder und Interessierte offene Vereinssitzung findet jeden 1. Dienstag im Monat um 19:30 Uhr bei [[Prison St. Michel|Jara]] statt.


§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
== Siehe auch ==
* [[Grüner Markt]]
* [[Marktplatz-Projekt]]
* [[Grüne Nacht am Grünen Markt|Grüne Nacht]]
* [[Gustavstraße]]


Aktive Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Juristische Personen und Kooperationen haben eine Stimme. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und zu präsentieren.
== Weblinks ==
* Grüner Markt e. V. - [https://www.gruener-markt-fuerth.de/ Website]
* Grüner Markt e. V. - [https://de-de.facebook.com/gruenermarktevfuerth/ Facebook]
* Grüner Markt e. V. - [https://www.instagram.com/gruener_markt/ Instagram]
* [https://radiofuerth.de/2018/06/11/folge-99-der-gruene-markt-e-v/ Interview auf Radio Fürth 2018]
* [https://radiofuerth.de/2019/04/15/folge-110-die-gruene-nacht-am-gruenen-markt/ Interview auf Radio Fürth 2019]
* [[Fürth.TV]]: ''Videodokumentation mit Interview über die Grüne Nacht 2018'' - [http://www.fürth.tv/blog/2018/07/12/gru%CC%88ne-nacht/ Unterseite von Fürth.TV]
* Fürth.TV: ''Videodokumentation mit Interview über die Grüne Nacht 2019'' - siehe [[#Videos|Videos]]


== Bilder ==
{{Bilder dieses Vereins}}


§ 5 Beginn / Ende der Mitgliedschaft
== Videos ==
{{Youtube|8bo7NXGw4MA}}


Die Mitgliedschaft muß gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
[[Kategorie:Vereine]]
 
[[Kategorie:Politik]]
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod des Mitglieds.
[[Kategorie:Kultur]]
 
[[Kategorie:Musikszene]]
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muß durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
[[Kategorie:Altstadt]]
 
Der Ausschluß eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluß eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluß zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
 
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
 
 
§ 6 Mitgliedsbeiträge
 
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsverordnung maßgebend.
 
 
§ 7 Organe der Vereins
 
Organe des Vereins sind:
 
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. ein Beirat aus Fachreferenten
 
Doppelbesetzungen  Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.
 
 
§ 8 Vorstand
 
Der Vorstand besteht aus einem ersten , zweiten und dritten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassier.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
 
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl im Amt.
 
Bei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitglieds übernimmt zunächst die Vorstandschaft kommissarisch dessen Aufgaben bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
 
Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Anwesenheit; über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu fertigen.
 
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung über Summen entscheiden, die im Einzelfall € 5000,- überschreiten.
 
 
§ 9 Mitgliederversammlung
 
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll bis spätestens 30. April des Kalenderjahres stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird.
 
Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
 
In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive Mitglieder soweit diese volljährig bzw. rechtsfähig und zum Zeitpunkt der Versammlung mindestens zwei Monate Vereinsmitglied sind. Ferner stimmberechtigt sind juristische Personen und Kooperationen mit jeweils einer Stimme.
 
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
 
Einbefrufenen Mitgliederversammlungen sind dann beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder gefordert werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
 
Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 
 
§ 10 Beirat aus Fachreferenten
 
Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen
 
 
§ 11 Kassenprüfung
 
Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
 
 
§ 12 Auflösung des Vereins
 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an das Kinderheim St. Michael, Fürth, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamts einzuholen.
 
 
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth/Bayern.
 
 
Gründungsmitglieder sind:
 
 
Vorstand
 
1. Vorstand: Klaus Niegratschka, Marktplatz 1
 
2. Vorstand: Michaela Dobner, Königstraße 49
 
3. Vorstand:  Jonas  Bachmann, Marktplatz 6
 
Kassier:  Johann Ossinger, Marktplatz 3
 
Schriftführerin:  Irmgard  Pirkl , Pegnitzstraße 35a
 
 
Fachreferenten:
 
Mundart:  Johann Ossinger
 
Terminkoordination:  Susanne Klaus, Lilienstr.9
 
Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth:  Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
 
Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden:  Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
 
Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr,  Marktplatz 6
 
Medienarbeit:  Irmgard  Pirkl, Pegnitzstraße 35a
 
Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. :  Dimitri Day, Mathildenstr.41
 
 
Vorläufig zuständig für rechtliche Belange: RA  Jürgen Besendorfer

Aktuelle Version vom 5. Juli 2022, 16:16 Uhr

Logo: Grüner Markt e. V.

Der Verein Grüner Markt e. V. wurde am 27. Juli 2015 als Ergebnis des Marktplatz-Projektes gegründet und ist seit Anfang November 2015 ins Vereinsregister eingetragen.

Gründung

Die Vereinsgründung erfolgte am 27.7.2015 im Prison St. Michel. Anwesend waren die Initiatoren Jaroslv Helcl, Klaus Niegratschka, Lilo Kramer sowie die Gründungsmitglieder Irmgard Pirkl, Jonas Bachmann, Michaela Dobler, Bernd Rudloff, Heiko Gorr und Johann Ossinger und weitere fünf Personen.

Der Vorstand bei Vereinsgründung bestand aus:

  • 1.Vorsitzender: K. Niegratschka
  • 2.Vorsitzende: M. Dobler
  • 3.Vorsitzender:J. Bachmann
  • Kassier: J.Ossinger
  • Schriftführerin: I. Pirkl

Ziele und Zweck des Vereins

  • Der Verein ist ein Zusammenschluss der Anwohner, Gewerbetreibenden und Gastronomen des Grünen Marktes sowie der angrenzenden Anwesen.
  • Der Verein bezweckt die Förderung von Kunst, Integration und Kultur am Marktplatz (umgangssprachlich „Grüner Markt“) in Fürth.
  • Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und die zahlreichen, teilweise internationalen Künstler und Musikgruppen des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  • Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
  • Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Weiterhin sind von den Anwohnern selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“ vorgesehen.

Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst, Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen der Vereinsmitglieder zur Verfügung.

Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung, mind. einmal im Jahr
  • Vorstand, 1., 2. & 3. Vorsitzender + Schriftführer und Kassier (Anm. 2018 wurde der 3. Vorsitzende aus der Satzung gestrichen)

Satzung

Mitgliedsbeitrag

  • Die Mitgliederversammlung legte einen Jahresmitgliedsbeitrag von 24,- Euro fest.
  • Bankverbindung: Stadtsparkasse Fürth -- DE82 7625 0000 0040 8848 43

Aktuelles (Stand 2022)

Stephanie Soares-Barbosa und Fererick Dathe an der 5. Grünen Nacht, Juli 2022

Der Vorstand besteht aus:

  • 1. Vorstand: Stephanie Soares Barbosa
  • 2. Vorstand: Frederik Dathe
  • Kassier: Dieter Vogel
  • Schriftführerin: Marion Schmidt

Bisherige Aktivitäten

  • Zum 30-jährigen Jubiläum des Prison St. Michel am 28. November 2015 fand bereits zwei Wochen nach der Eintragung ins Vereinsregister der erste größere Auftritt (ca. 5 Stunden live-musik non-stop) des "Marktplatz-Ensembles" mit der "Flat 5 Bluesband", der Band "Depponie", sowie den Liedermachern Klaus Niegratschka, Terry Lee Burns aus den USA und David Delvalle aus Panama statt. Hierbei wurden auch erstmals wieder Lieder des unvergessenen Fürther Originals Alex McKellar (früher a.K. & Co.) von der Flat 5 Bluesband an seinem letzten Wohnort vorgetragen.
  • Am 25. März 2017 wurde im Flated Fifth ein Abend für Fingerstyle-Gitarre abgehalten, an dem die Gittaristen Farid Ben Miles, Florian Taylor und Guy Palumbo mitwirkten.
  • Die dritte "Grüne Nacht" fand am 7. Juli 2018 statt und war noch besser besucht als die Jahre zuvor.
  • Am 05./06.07.2019 wurde bereits die vierte "Grüne Nacht" veranstaltet, in diesem Jahr erstmals als zweitägige Veranstaltung.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie mußte 2020 und 2021 die fünfte "Grüne Nacht" verschoben werden. Die 5. Grüne Nacht fand erstmals nach der Pandemie wieder am 1. und 2. Juli 2022 statt.

Unterstützendes Gewerbe und nennenswerte Beteiligte

Kontakt

Grüner Markt e. V.
E-Mail: Kontaktformular
Tel.: 0176 34323223
Bankverbindung: Stadtsparkasse Fürth -- DE82 7625 0000 0040 8848 43
Eine für Mitglieder und Interessierte offene Vereinssitzung findet jeden 1. Dienstag im Monat um 19:30 Uhr bei Jara statt.

Siehe auch

Weblinks

Bilder


Videos