Ringelgraben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

K (Textersetzung - „Bilder diesen Gewässers“ durch „Bilder dieses Gewässers“)
(einschlägigen Planfeststellungsbeschluss eingefügt, Unterhaltungspflichtigen ergänzt)
Zeile 2: Zeile 2:
Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Stadtteil::Flexdorf]].  
Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Stadtteil::Flexdorf]].  


'''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich südlich von [[Vach]] in die [[Zenn]]. Er wird heute in den [[Main-Donau-Kanal]] abgeleitet.
'''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich südlich von [[Vach]] in die [[Zenn]]. Er wird heute in den [[Main-Donau-Kanal]] bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.<ref>Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"</ref>


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Zum Ringelgraben]]
* [[Zum Ringelgraben]]
* [[Schillengraben (Gewässer)]]
* [[Schillengraben (Gewässer)]]
* [[Altengraben]]
* [[Altengraben]]
==Einzelnachweise==
<references/>


==Bilder==
==Bilder==

Version vom 28. August 2016, 12:14 Uhr

Kartenausschnitt Wasserstraßenkarte 1993

Der Ringelgraben ist ein Entwässerungsgraben bei Flexdorf.

Verlauf: Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "Butschleite" und mündete ursprünglich südlich von Vach in die Zenn. Er wird heute in den Main-Donau-Kanal bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"

Bilder