Otto Philipp Freiherr von Guttenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Otto Philipp Freiherr von Guttenberg''' (geb. [[16. Mai]] [[1644]]; gest. [[11. Februar]] [[1723]]), war [[Beruf::Dompropst]] des Domkapitel des [[Bistum Bamberg]]. | |||
Im Jahre [[1719 ]] vereinbarte er, als Dompropst von Bamberg, zusammen der [[Fiorda| Jüdische Gemeinde Fürth]] das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der in Fürth lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | Im Jahre [[1719]] vereinbarte er, als Dompropst von Bamberg, zusammen der [[Fiorda| Jüdische Gemeinde Fürth]] das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der in Fürth lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. | ||
Version vom 15. September 2016, 22:32 Uhr
- Vorname
- Otto Philipp
- Nachname
- Freiherr von Guttenberg
- Geschlecht
- männlich
- Beruf
- Dompropst
Otto Philipp Freiherr von Guttenberg (geb. 16. Mai 1644; gest. 11. Februar 1723), war Dompropst des Domkapitel des Bistum Bamberg.
Im Jahre 1719 vereinbarte er, als Dompropst von Bamberg, zusammen der Jüdische Gemeinde Fürth das "Reglement für gemeine Judenschafft" (gemein = allgemein), darin werden genau die Rechte und Pflichten der in Fürth lebenden Juden schriftlich fixiert. Es hatte Bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth, bis 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth.