Ringelgraben: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Stadtteil::Flexdorf]].  
Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Flexdorf]].  


'''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich südlich von [[Vach]] in die [[Zenn]]. Er wird heute in den [[Main-Donau-Kanal]] bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.<ref>Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"</ref>
'''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich südlich von [[Vach]] in die [[Zenn]]. Er wird heute in den [[Main-Donau-Kanal]] bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.<ref>Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"</ref>

Version vom 5. April 2018, 16:22 Uhr

Kartenausschnitt Wasserstraßenkarte 1993

Der Ringelgraben ist ein Entwässerungsgraben bei Flexdorf.

Verlauf: Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "Butschleite" und mündete ursprünglich südlich von Vach in die Zenn. Er wird heute in den Main-Donau-Kanal bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"

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