Flößaustraße 5: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref> | Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref> | ||
Zur Bebauung des Grundstücks hat ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, stattgefunden. Bedenken über das Ausmaß des geplanten Baueingriffs bestehen aber in weiten Teilen der Öffentlichkeit weiterhin. | |||
==Lokalberichterstattung== | ==Lokalberichterstattung== |
Version vom 10. April 2018, 16:11 Uhr
Wohngebäude Flößaustraße 5 - Blick von der Austraße, Januar 2017 |
- Objekt
- Villa
- Baujahr
- 1884
- Baustil
- Neurenaissance
- Architekt
- Wilhelm Horneber
- Geokoordinate
- 49° 27' 37.99" N, 10° 59' 1.35" E
- Quellangaben
- BLfD - Denkmalliste Fürth
Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mansardwalmdach, Dachgauben und Zwerchhaus, Freitreppe und Eisenbalkon an der Westseite, Neurenaissance, von Wilhelm Horneber, 1884.
Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.[1] Zur Bebauung des Grundstücks hat ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, stattgefunden. Bedenken über das Ausmaß des geplanten Baueingriffs bestehen aber in weiten Teilen der Öffentlichkeit weiterhin.
Lokalberichterstattung
- Armin Leberzammer: Fürth: Südstädter kämpfen für alte Bäume. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juli 2016 - online abrufbar
- Johannes Alles: Südstadt: Heftiger Gegenwind für Baufirma. In: nordbayern.de vom 15. Dezember 2016 - online abrufbar
- Volker Dittmar: Kleeblattstadt auf Konfrontationskurs. In: Fürther Nachrichten vom 20. März 2017 (Druckausgabe) bzw. Fürth auf Konfrontationskurs mit Investor. In: nordbayern.de vom 21. März 2017 - online abrufbar
- Wolfgang Händel: Kampf um das Villenareal in der Südstadt. In: Fürther Nachrichten vom 10. Mai 2017 (Druckausgabe) bzw. Fürth: Kampf um das Villenareal in der Südstadt. In: nordbayern.de vom 10. Mai 2017 - online abrufbar
- Wolfgang Händel: Villenareal: Lokalpolitik zieht Reißleine. In: Fürther Nachrichten vom 12. Mai 2017 (Druckausgabe) bzw. Villenareal: Stadt Fürth riskiert einen Gerichtsstreit. In: nordbayern.de vom 12. Mai 2017 - online abrufbar
- Gwendolyn Kuhn: Villenareal: Kompromiss stößt auf Kritik. In: Fürther Nachrichten vom 10. April 2018 (Druckausgabe)
Weblinks
- Streit um Wohnraum - Bauträger vs. Umweltschützer in Fürth. Video des BR vom 14. Dezember 2016 - BR Mediathek
Einzelnachweise
- ↑ Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32
Bilder
Wohngebäude Flößaustraße 5 - Blick von der Austraße, Januar 2017