Königstraße 40: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[25. Juli]] [[2018]] kam es erneut zu einer Explosion in dem Gebäude. In dem seit kurzem eröffneten Tattoo-Studio im Erdgeschoß des Gebäudes wurde laut Polizeibericht gegen 0:50 Uhr | Am [[25. Juli]] [[2018]] kam es erneut zu einer Explosion in dem Gebäude. In dem seit kurzem eröffneten Tattoo-Studio im Erdgeschoß des Gebäudes wurde laut Polizeibericht gegen 0:50 Uhr einen selbstgebauten Sprengköper zur Explosion gebracht. Durch die Druckwelle wurden die Fensterscheiben des Ladens nach Außen gedrückt, so dass die Glassplitter sich über die Straße und den dort geparkten Autos verteilte. Die Polizei wertete den Anschlag als ein Verbrechen, es sei letztendlich reiner Zufall, dass niemand zu Schaden kam. Hintergrund der Tat ist aktuell noch nicht bekannt, die Polizei ermittelte in dem Fall und bat die Bevölkerung um Mithilfe.<ref>hbi: Explosion in Fürther Tattoo-Studio: Polizei nimmt Vorfall ernst. In: Fürther Nachrichten vom 26. Juli 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/explosion-in-further-tattoo-studio-polizei-nimmt-vorfall-ernst-1.7879441 online abrufbar]</ref> Die Polizei gab am [[3. September]] [[2018]] gegenüber der Öffentlichkeit bekannt, dass sie inzwischen drei dringend Tatverdächtige ermitteln und festnehmen konnte. Die drei Tatverdächtigen aus Nürnberg, zwischen 21 und 29 Jahren, standen in Verbindung mit den Geschädigten, so dass die eigens eingerichtete Ermittlungskommission (EKO) "Tattoo" zum Motiv aus "ermittlungstechnischen Gründen" noch nichts bekannt geben wollte.<ref>Pressemitteilung der Polizei Mittelfranken: POL-MFR (1314): Explosion in Tattoo-Studio - drei Tatverdächtige festgenommen, online abgerufen am 4. September 2018 | 16:25 Uhr - [https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/4050994 online abrufbar]</ref><ref>fn: Kripo ermittelt Bombenbauer. In: Fürther Nachrichten vom 4. September 2018, S 25</ref> | ||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == |
Version vom 4. September 2018, 15:26 Uhr
Gauklerbrunnen am Marktplatz, im Hintergrund das Gebäude Königstr. 40 |
- Objekt
- Wohnhaus
- Geokoordinate
- 49° 28' 46.63" N, 10° 59' 8.41" E
- Quellangaben
- BLfD - Denkmalliste Fürth
Dreigeschossiger giebelseitiger Mansardgiebelbau mit Sandsteinfassade, Volutengiebel und Gurtgesimsen, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, Neurenaissance-Ladeneinbau wohl Ende 19. Jahrhundert; Teil des Ensembles Altstadt.
Ehemaliges Rückgebäude
Im Mai 1977 wurde das Rückgebäude der Königstraße 40 durch eine Propangasexplosion schwer beschädigt. Das Wohnhaus in der Altstadt musste im Anschluss Stück um Stück abgetragen werden. Die Fürther Nachrichten berichteten, dass aus einer Propangasflasche entweichendes Gas sich aus noch unbekannter Ursache entzündet hatte. Bei der Explosion wurden drei Personen schwer verletzt, die übrigen zwölf Hausbewohner konnten laut Zeitungsbericht unversehrt das Weite suchen. Der Explosionsdruck hatte die Vorderfassade an einer Stelle derart nach außen gedrückt, dass laut der örtlichen Feuerwehr höchste Einsturzgefahr bestand. Deshalb bewachten Polizeibeamte rund um die Uhr das wackelige Gebäude, denn jeder der hier eingedrungen wäre, sei es um sein persönliche Habe zu bergen oder aber heimlich etwas wegzunehmen, hätte sich der allergrößten Gefahr begeben.[1]
Sprengstoffanschlag
Am 25. Juli 2018 kam es erneut zu einer Explosion in dem Gebäude. In dem seit kurzem eröffneten Tattoo-Studio im Erdgeschoß des Gebäudes wurde laut Polizeibericht gegen 0:50 Uhr einen selbstgebauten Sprengköper zur Explosion gebracht. Durch die Druckwelle wurden die Fensterscheiben des Ladens nach Außen gedrückt, so dass die Glassplitter sich über die Straße und den dort geparkten Autos verteilte. Die Polizei wertete den Anschlag als ein Verbrechen, es sei letztendlich reiner Zufall, dass niemand zu Schaden kam. Hintergrund der Tat ist aktuell noch nicht bekannt, die Polizei ermittelte in dem Fall und bat die Bevölkerung um Mithilfe.[2] Die Polizei gab am 3. September 2018 gegenüber der Öffentlichkeit bekannt, dass sie inzwischen drei dringend Tatverdächtige ermitteln und festnehmen konnte. Die drei Tatverdächtigen aus Nürnberg, zwischen 21 und 29 Jahren, standen in Verbindung mit den Geschädigten, so dass die eigens eingerichtete Ermittlungskommission (EKO) "Tattoo" zum Motiv aus "ermittlungstechnischen Gründen" noch nichts bekannt geben wollte.[3][4]
Lokalberichterstattung
- fn: Sprengstoff-Explosion in einem Fürther Tattoo-Studio. In: Fürther Nachrichten vom 25. Juli 2018 - online abrufbar
- hbi: Explosion in Fürther Tattoo-Studio: Polizei nimmt Vorfall ernst. In: Fürther Nachrichten vom 26. Juli 2018 - online abrufbar
Einzelnachweise
- ↑ fn: Unglückshaus widersteht Abriss. In: Fürther Nachrichten vom Mai 1977
- ↑ hbi: Explosion in Fürther Tattoo-Studio: Polizei nimmt Vorfall ernst. In: Fürther Nachrichten vom 26. Juli 2018 - online abrufbar
- ↑ Pressemitteilung der Polizei Mittelfranken: POL-MFR (1314): Explosion in Tattoo-Studio - drei Tatverdächtige festgenommen, online abgerufen am 4. September 2018 | 16:25 Uhr - online abrufbar
- ↑ fn: Kripo ermittelt Bombenbauer. In: Fürther Nachrichten vom 4. September 2018, S 25
Bilder
Eines der wenigen Häuser, welches die Sanierung des Gänsberg "überlebt" hat - Königstraße 40, hier mit Blick in die heutige Markgrafengasse. Nov. 2020
Gauklerbrunnen am Marktplatz, im Hintergrund das Gebäude Königstr. 40
Blick vom Paisleyplatz (ehemals) auf die Rückseite der Häuser Königstraße 40 - 38 - 36 - 34 im Dezember 1979. Das Gebäude Königstraße 40 war eines der wenigen Häuser, die den Kahlschlag der Flächensanierung in den 1970igern Jahren überlebt hat.
Blick über den ehemaligen Standort des Geleitshauses in Richtung Grüner Markt und Kirche St. Michael, links angeschnitten Rückgebäude von Königstraße 40, rechts Geleitsgasse 7
Blick vom Grünen Markt auf die Königstraße im Jahr 1974 - rechte Fassade im Bild Königstraße 40 (erhalten)
noch mit Rückgebäude, hinter der Straßenuhr das Abbruchgelände des ehem. Geleitshauses und der GeleitsgasseSteindruck vom "Stadtgericht" (Geleitshaus auf der Höhe Marktplatz, rechts dahinter Königstr. 40)