Gemeindeordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erste Gemeindeordnung wurde [[1497]] und die zweite [[1652]] verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]] gültig.
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Die innere Struktur der Marktgeinme Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.
Die innere Struktur der Marktgemeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.


Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im [[Bambergisches Amtshaus| Amtshaus]] bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen.
Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im [[Bambergisches Amtshaus| Amtshaus]] bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen.
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[[Kategorie: Fürth Urkunden]]
[[Kategorie: Geschichte]]
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Version vom 20. April 2010, 22:18 Uhr

In der Gemeindeordnung ("Fürther Gemeind Ordnung" - "Fürther Gemein Ordnung") wurde für die Marktgemeinde Fürth die Struktur, Verwaltung und Ämter festgelegt.

Die erste Gemeindeordnung wurde 1497 und die zweite 1652 verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der Dreiherrschaft gültig.

Die innere Struktur der Marktgemeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.

Diese Angelegenheiten wurden jährlich am 26. Dezember, St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im Amtshaus bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen.

Allerdings war der gemeindliche Spielraum dabei sehr gering.

Gemeindeordnung von 1497

Gemeindeordnung von 1652